Dies ist eine Diskussion zu Recht am eigenen Bild im Ausland? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Recht am eigenen Bild im Ausland? Ich bin zur Zeit leider ein wenig unschlüssig, was das veröffentlichen von meinen Urlaubsfotos angeht. Also mal angenommen ich würde gerne eine Infobroschüre drucken lassen über Afrika. Darf ich Bilder von Frauen oder Kindern aus Ghana abdrucken, die ich vor dem Fotografieren gefragt habe ob sie mit einem Foto einverstanden sind. Klar, das ist nicht das selbe, aber die meisten können ja nicht mal schreiben und denen einen Vertrag unter die Hände zu halten ist ja doch ein bisschen lächerlich. Wie sieht das rechtlich aus, es gibt doch auch viele Reiseführer mit Bildern... Wäre wirklich sehr dankbar,da ich bisher noch nichts genaues gefunden habe |
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| AW: Recht am eigenen Bild im Ausland? Zitat:
![]() Aber die Wahrscheinlichkeit von einer "Buschfrau" verklagt zu werden ist wohl ziemlich gering. Und auch dann hätte sie im Normalfall nur Anspruch auf das Honorar, meinetwegen auch das Doppelte, aber im Prinzip Pillepalle. Über das Recht in Ghana weiß ich aber nichts. Da wurden die Bilder ja gemacht. Gedruckt und veröffentlicht werden sie aber ja in Deutschland, nehme ich an.Davon ab: In jedem(!) Buch über Fotografie und Recht ist das Thema "Recht am eigenen Bild" erschöpfend beschrieben. Ist mir ein Schleier, wie man da nicht fündig werden kann.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Recht am eigenen Bild im Ausland? Rechtlich entscheidend ist der Ort der Veröffentlichung, das heißt der ghanaische Staatsbürger, der sich in einer in Deutschland veröffentlichten Broschüre wiederfindet, könnte auf Grundlage der deutschen Rechtsvorschriften dagegen vorgehen. Zitat:
Die Einwilligung fotografiert zu werden bedeutet noch lange nicht die Einwilligung, daß das Foto auch veröffentlicht werden darf, und schon gar nicht, daß es in jedem Zusammenhang veröffentlicht werden darf. Zitat:
Die Wahrscheinlichkeit, daß bei der nächsten Einreise nach Ghana die dortigen Behörden daran Anstoß nehmen, daß das Touristenvisum des deutschen Reisenden diesen keineswegs berechtigt, in Ghana kommerziell Fotos (z.B. für einen Reiseführer) zu erstellen und also ein Verstoß gegen die ghanaischen Einreise- und Aufenthaltsvorschriften vorliegt, ist übrigens ebenso gering.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Recht am eigenen Bild im Ausland? Zitat:
Zitat:
Rein formalrechtlich kann vieles von dem, was an Fotos auf dieser unserer Welt veröffentlicht wird, durchaus beanstandet werden. Vor allem in Deutschland. Boulevard-Medien preisen das schlicht ein, ansonsten hilft man sich damit, rechtliche Tatbestände kreativ zurechtzubiegen, oder - Beispiel Reiseführer - man geht einfach davon aus, daß a) in den allermeisten Fällen die Abgebildeten das eh nie mitbekommen, b) wenn sie es mitbekommen nicht auf einem anderen Kontinent klagen würden, und c) ja auch nicht alle Leute auf der Welt solche Paragraphenreiter und Korinthenkacker sind wie wir Deutschen. (Und in den USA, wo sich geschäftstüchtige Anwälte solcher Fälle gern annehmen würden, gibt es ein "Recht am eigenen Bild" wiederum nur sehr eingeschränkt und viel weniger als z.B. in Deutschland. Dort ist die Rechtslage etwas vereinfacht gesagt: Wer auf der Straße rumläuft, muß damit leben, daß er fotografiert und veröffentlicht wird...)
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