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Private Party auf Grillplatz und hart. Alc.

Dies ist eine Diskussion zu Private Party auf Grillplatz und hart. Alc. innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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  #1 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 20:06
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Question Private Party auf Grillplatz und hart. Alc.

Hallo.

paar Jugendliche machen immer wieder Private Partys auf einem Grillplatz im Wald mit Musik, Bar und Licht etc.. Keiner von denen ist über 18. Jahre. Hatten auch bis jetzt immer Erfolg, kein Ärger mit Förster und Spaß.

Jetzt planen wieder die selben Jugendliche eine noch viel größere Party mit Musik, Bühne (nur 5m), Partybeleuchtung und Bar. Damits noch toller wird wollen die Helden jetzt noch Flyer, bzw. Werbung(kwick) machen um mehr Gäste zu bekommen.

Wie stehen Sie rechtlich da? Was dürfen die auf ihre Flyer schreiben? Waren die Partys davor evtl. Öffentlich, da es ein Öffentlicher Platz war? Wie können die Kidis die Party planen damits Privat wird, so das die auch harten alc. trinken dürfen?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 20:17
V.I.P.
 
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AW: Private Party auf Grillplatz und hart. Alc.

Jedenfalls nicht auf einem öffentlichen Grillplatz.
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Alt 19.07.2009, 20:52
Boardneuling
 
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AW: Private Party auf Grillplatz und hart. Alc.

klingt logisch. was kann nun den jugendlichen passieren? Was für folgen kann es haben wenn sie werbung machen und die polizei kommt und sieht das 17jährige Wodka trinken?
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  #4 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 20:53
V.I.P.
 
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AW: Private Party auf Grillplatz und hart. Alc.

Hi..

was ihr da vorhabt klappt ja gleich in derartig vielen Punkten nicht, bzw zieht eine Reihe von OWI´s nachsich, die sic gewaschen hat.
Von der Ausschankerlaubnis angefangen und beim gewerblichen Punkt aufgehört, blüht euch da richtiger Ärger..
Harten Alkohol..tztzt...das geht bei Kindern (Minderjährigen) schonmal so und so nicht...

Chris
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  #5 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 21:24
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AW: Private Party auf Grillplatz und hart. Alc.

wie werden solche opne air veranstaltungen legalisiert, angenommen minderjährigen würden keinen harten alcohl bekommen?
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  #6 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 21:34
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AW: Private Party auf Grillplatz und hart. Alc.

1. Kommt drauf an wo man es veranstalten will, muß vom Grundstücksbesitzer hierzu eine Erlaubnis vorliegen
2. Der Verantwortliche (Veranstalter) muß volljährig sein
3. Es sollte dringend eine Veranstaltungsversicherung abgschlossen werden.
4. Es muß eine Ausschankgenehmigung für dieses eine Event beantragt werden (STdtverwaltung-Ordnungsamt)
5. Es wird Auflagen geben (Sicherheitsdienst-Toiletten-evtl.Sanitäter-Sperrzeit-)
6. Ausschank von Branntweinwaltigen Getränken wird euch vermutlich so uns so NICHT genehmigt
7. Parkplätze müssen ausgewiesen werden
8. Das UNBEDINGT NÖTIGE Genehmigungsverfahren kostet natürlich auch was (bei uns ca 80 bis 100 euro)

Und jetzt bin ich mir sicher, dasich sogar noch wasvergessen habe !!

Gruß

Chris
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Alt 22.07.2009, 14:32
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AW: Private Party auf Grillplatz und hart. Alc.

Zitat:
Zitat von fleischundpomme
paar Jugendliche machen immer wieder Private Partys auf einem Grillplatz im Wald mit Musik, Bar und Licht etc..
Grillplätze/-hütten im Wald gehören meist der Stadt und können gegen geringes Entgelt gemietet werden. Kann sogar sein, dass nur Pfand genommen wird - das war zumindest zu meiner Zeit so.

Zitat:
Keiner von denen ist über 18. Jahre. Hatten auch bis jetzt immer Erfolg, kein Ärger mit Förster und Spaß.
Dann gibt's schon mal keinen Schnapps.

Zitat:
Jetzt planen wieder die selben Jugendliche eine noch viel größere Party mit Musik, Bühne (nur 5m), Partybeleuchtung und Bar. Damits noch toller wird wollen die Helden jetzt noch Flyer, bzw. Werbung(kwick) machen um mehr Gäste zu bekommen.
Soll das heißen, es ist eine Veranstaltung geplant, wo jeder hinkommen kann? Also nicht nur geladene Gäste? Womöglich sogar Geld damit verdienen? Long story short: die Jugendlichen sollten es besser sein lassen!

Zitat:
Wie stehen Sie rechtlich da? Was dürfen die auf ihre Flyer schreiben?
Schon mit den Flyern allein kann man sich gehörigen Ärger einfangen: es muss meines Wissens ein Verantwortlicher (V.i.S.d.P.) drauf stehen. Falls die Flyer hinterher überall rumfliegen kann es sein, dass die Kosten für die Reinigung übernommen werden müssen. Dann sind da noch so lästige Dinge wie Ausschankgenehmigungen, GEMA-Gebühren und Steuern.

Zitat:
Waren die Partys davor evtl. Öffentlich, da es ein Öffentlicher Platz war?
Eine private Party wird nicht dadurch öffentlich, dass sie an einem öffentlichen Platz stattfindet.

Zitat:
Wie können die Kidis die Party planen damits Privat wird, so das die auch harten alc. trinken dürfen?
Harten Alk dürfen die Jugendlichen ohnehin nicht trinken! Wer den Schnapps an die Jugendlichen abgibt handelt sich Ärger ein. Das ist zwar bei weitem nicht so dramatisch als wenn ein Erwachsener einem Jugendlichen einen Joint gibt, aber trotzdem gibt's Ärger.
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  #8 (permalink)  
Alt 22.07.2009, 14:36
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Eínfache Lösung:
Die Flyer als Einladung deklarieren, sodass es sich nicht um eine öffentliche, sondern private Feier handeln wird. Dann braucht man keine Ausschanklizenz u.a.
__________________
Verhandlung ist die Macht der Überzeugung.
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  #9 (permalink)  
Alt 22.07.2009, 16:24
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AW: Private Party auf Grillplatz und hart. Alc.

Zitat:
Zitat von glocki
Die Flyer als Einladung deklarieren, sodass es sich nicht um eine öffentliche, sondern private Feier handeln wird. Dann braucht man keine Ausschanklizenz u.a.
Das halte ich für fragwürdig! Schon alleine dadurch dass Flyer verteilt werden wird es vermutlich eine öffentliche und gewerbliche Veranstaltung.

Man könnte es in etwa so sagen: Die Veranstalter sollten mindestens die Hälfte der Gäste persönlich kennen damit das Ganze einen privaten Charakter hat und die Getränke sollten allenfalls zum Selbstkostenpreis (oder günstiger) abgegeben werden.
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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  #10 (permalink)  
Alt 22.07.2009, 16:51
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AW: Private Party auf Grillplatz und hart. Alc.

Hi Glocki

das klappt doch nicht...dann darf auch kein Geld genommen werden.
Setz den buben keine Flausen in den Kopf...ggg...

chris
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