Dies ist eine Diskussion zu Private Party auf Grillplatz und hart. Alc. innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| paar Jugendliche machen immer wieder Private Partys auf einem Grillplatz im Wald mit Musik, Bar und Licht etc.. Keiner von denen ist über 18. Jahre. Hatten auch bis jetzt immer Erfolg, kein Ärger mit Förster und Spaß. Jetzt planen wieder die selben Jugendliche eine noch viel größere Party mit Musik, Bühne (nur 5m), Partybeleuchtung und Bar. Damits noch toller wird wollen die Helden jetzt noch Flyer, bzw. Werbung(kwick) machen um mehr Gäste zu bekommen. Wie stehen Sie rechtlich da? Was dürfen die auf ihre Flyer schreiben? Waren die Partys davor evtl. Öffentlich, da es ein Öffentlicher Platz war? Wie können die Kidis die Party planen damits Privat wird, so das die auch harten alc. trinken dürfen? |
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| AW: Private Party auf Grillplatz und hart. Alc. Jedenfalls nicht auf einem öffentlichen Grillplatz. |
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| AW: Private Party auf Grillplatz und hart. Alc. klingt logisch. was kann nun den jugendlichen passieren? Was für folgen kann es haben wenn sie werbung machen und die polizei kommt und sieht das 17jährige Wodka trinken? |
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| AW: Private Party auf Grillplatz und hart. Alc. Hi.. was ihr da vorhabt klappt ja gleich in derartig vielen Punkten nicht, bzw zieht eine Reihe von OWI´s nachsich, die sic gewaschen hat. Von der Ausschankerlaubnis angefangen und beim gewerblichen Punkt aufgehört, blüht euch da richtiger Ärger.. Harten Alkohol..tztzt...das geht bei Kindern (Minderjährigen) schonmal so und so nicht... Chris |
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| AW: Private Party auf Grillplatz und hart. Alc. wie werden solche opne air veranstaltungen legalisiert, angenommen minderjährigen würden keinen harten alcohl bekommen? |
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| AW: Private Party auf Grillplatz und hart. Alc. 1. Kommt drauf an wo man es veranstalten will, muß vom Grundstücksbesitzer hierzu eine Erlaubnis vorliegen 2. Der Verantwortliche (Veranstalter) muß volljährig sein 3. Es sollte dringend eine Veranstaltungsversicherung abgschlossen werden. 4. Es muß eine Ausschankgenehmigung für dieses eine Event beantragt werden (STdtverwaltung-Ordnungsamt) 5. Es wird Auflagen geben (Sicherheitsdienst-Toiletten-evtl.Sanitäter-Sperrzeit-) 6. Ausschank von Branntweinwaltigen Getränken wird euch vermutlich so uns so NICHT genehmigt 7. Parkplätze müssen ausgewiesen werden 8. Das UNBEDINGT NÖTIGE Genehmigungsverfahren kostet natürlich auch was (bei uns ca 80 bis 100 euro) Und jetzt bin ich mir sicher, dasich sogar noch wasvergessen habe !! Gruß Chris |
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| AW: Private Party auf Grillplatz und hart. Alc. Zitat:
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| AW: Private Party auf Grillplatz und hart. Alc. Eínfache Lösung: Die Flyer als Einladung deklarieren, sodass es sich nicht um eine öffentliche, sondern private Feier handeln wird. Dann braucht man keine Ausschanklizenz u.a.
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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| AW: Private Party auf Grillplatz und hart. Alc. Zitat:
Man könnte es in etwa so sagen: Die Veranstalter sollten mindestens die Hälfte der Gäste persönlich kennen damit das Ganze einen privaten Charakter hat und die Getränke sollten allenfalls zum Selbstkostenpreis (oder günstiger) abgegeben werden.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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