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Personalausweis neuer

Dies ist eine Diskussion zu Personalausweis neuer innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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  #1 (permalink)  
Alt 04.11.2010, 16:50
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Question Personalausweis neuer

Hallo Forenteilnehmer,

... der "elektronische" Personalausweis wird sicherlich noch viele Folgefragen auf, die leider bei der Einführung bisher gar nicht ernsthaft berücksichtigt wurden. Darauf beziehen sich die nachstehenden Sachfragen:

a) Was ist wenn ein BÜrger, abgeschreckt durch die relativ hohen Gebühren, sich der neuerung verweigert. So lange ein abgelaufener Personalausweis nicht als Ordnungswidrigkeit belangt wird käme man m. E. mit dieser Haltung durchaus durch, korrekt ?!

b) Den neuen Personalausweis als Ersatz für eine elektronische Signatur zu benutzen ist m. E. ausgesprochen problematisch. Zwar kann dieser Personalausweis bei einem Rechtsgeschäft als zusätzliche SIcherheit genutzt werden. Dennoch können die dort enthaltenen Daten sicherlich durch gezieltes "auslesen" für die Anfertigung einer Dublette dienen. Daher verstehe ich die Haltung des Bundesinnenministeriums nicht. Es gibt schlichtweg keine fälschungssichere Legitimationspapiere.
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  #2 (permalink)  
Alt 04.11.2010, 17:41
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AW: Personalausweis neuer

a) Sicherlich, wieso auch nicht.
b) Bargeldloser Zahlungsverkehr via EC- oder Kreditkarte gibts schon ne ganze Weile. Dort könnte man auch einfach so ein Dublikat anfertigen und die Konten räumen. Passiert sicherlich auch, aber die Regel ist es weiß Gott nicht. Da der Perso mehr und auch sensiblere Daten enthält läge es nahe, dass eine Umgehung der Sicherheitsvorkehrungen wesentlich erschwert würde. Da ist dann ggf. die Kosten-Nutzen-Rechnung für Gauner nicht so der Bringer

Wie du auch schon richtig gesagt hast: absolut fälschungssicher geht eh nicht- auch schon zu Zeiten vor nem elektronischen Perso
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  #3 (permalink)  
Alt 08.11.2010, 13:05
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AW: Personalausweis neuer

http://www.buzer.de/gesetz/8806/a161496.htm
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba...154/15407.html
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.11.2010, 13:53
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AW: Personalausweis neuer

Zitat:
Was ist wenn ein BÜrger, abgeschreckt durch die relativ hohen Gebühren, sich der neuerung verweigert. So lange ein abgelaufener Personalausweis nicht als Ordnungswidrigkeit belangt wird käme man m. E. mit dieser Haltung durchaus durch, korrekt ?!
meiner Meinung nach braucht man ein "gültiges Ausweisdokument" in Deutschland...

Ich persönlich wurde wegen "nichtmitführen eines gültigen Ausweisdokument" lt. OWiG zu 40,- plus Verwaltungsgebühren verdonnert...

mfg
__________________
Meine Kommentare müssen nicht der Wahrheit entsprechen.
Ich schreibe hier nur meine eigenen Erfahrungen und meine eigene Meinung nieder.
Jeder Mensch macht Fehler.
Ich lasse mich auch gerne berichtigen

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten
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  #5 (permalink)  
Alt 12.11.2010, 14:46
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AW: Personalausweis neuer

Zitat:
Zitat von Alex_W Beitrag anzeigen
Ich persönlich wurde wegen "nichtmitführen eines gültigen Ausweisdokument" lt. OWiG zu 40,- plus Verwaltungsgebühren verdonnert...
Es gibt in DE nur eine Ausweisbesitzpflicht (§1 PersAusG) und eine Aushändigungspflicht (§ 5(1) Ziff. 2 PersAusG). Eine Ausweismitführpflicht dagegen gibt es nicht.
__________________
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et situs vilate inis et avernit!
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar!
Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts!
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