Dies ist eine Diskussion zu Party auf öffentlichem Gelände (See) innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Party auf öffentlichem Gelände (See) Angenommen ein paar Jugendliche machen an einem See, eventuell auch auf dem Skaterplatz, der direkt am See liegt, eine Party, auf die sie eine (ziemlich laute) Anlage mitbringen. (Angetrieben wird die Anlage von einem Aggregat) Vielleicht würden an die 100 Leute kommen, welche zum Großteil persönlich eingeladen wurden. Es werden also keine Flyer verteilt, oder ähnliches. Wo würde sich diese Party rechtlich bewegen? Ist es eine private oder schon eine öffentliche Party? Darf man auf öffentlichem Gelände (Skaterplatz gehört der Stadt) eine private Party veranstalten? |
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| AW: Party auf öffentlichem Gelände (See) Wenn die Party als "Versammlung" im Sinne des Versammlungsgesetzes einzustufen ist, unterliegt sie den Vorschriften des Versammlungsgesetzes - d.h. also u.a. Anmeldung, Versammlungsleiter, Ordner stellen usw. usf. Wenn die Party als Veranstaltung einzustufen ist, ist sie eine "Sondernutzung" öffentlichen Verkehrsraumes, und dafür bedarf es einer Genehmigung der zuständigen Verkehrs- bzw. Ordnungsbehörde.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Party auf öffentlichem Gelände (See) Also in jedem Fall müsste so eine Party angemeldet werden? |
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| AW: Party auf öffentlichem Gelände (See) Ich war mal auf so einer Party, (Baggersee, Strom vom Generator etc) bzw dessen "Veranstalter". Ee handelte sich um eine Überraschungsparty für eine dritte Person, die ich angeleiert hatte. Tatsächlich war die Anlage laut genug, um den Bürgermeister des nähsten Ortes auf den Plan zu rufen. Mit meinem Ausweis als Pfand und dem Versprechen, alles hinterher ordentlich zu hinterlassen, hat er uns feiern lassen. Später kamen auch noch ein paar Vertreter der örtlichen Dorfjugend, die sich freuten, daß in ihrem "Kaff" endlich mal was los war - und feierten fröhlich mit, was der Stimmung keinen Abbruch tat - im Gegenteil :-) Selbst die Polizei war später nur kurz da, um Hallo zu ssgen, und zu bitten, doch ein klein wenig leiser zu drehen, da der Schall doch recht gut über die Distanz bis in den Ort trug... Und da am darauffolgenden Nachmittag auch nahezu nichts mehr von der Party oder dessen Überresten zu sehen war, bekam ich meinen Ausweis zurück, und das Thema war erledingt.. Und das alles ganz ohne Anmeldung, Genehmigung etc. So lange man sich zu benehmen weiss, und an den richtigen Ansprechpartner kommt, geht das also durchaus "auf dem kleinen Dienstweg..." Nachtrag: Wegen "Jugendliche" Wir waren - überwiegend - bereits volljährig. Wenn die Mehrzahl jedoch noch unter 18 sein sollte, dürfte es deutlich mehr Schwierigkeiten geben, wegen der ganzen Haftungsgeschichte etc. |
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