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Opfer von Gewalt, Was kann die Polizei rechtlich tun?

Dies ist eine Diskussion zu Opfer von Gewalt, Was kann die Polizei rechtlich tun? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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  #21 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 02:02
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AW: Opfer von Gewalt, Was kann die Polizei rechtlich tun?

Zitat:
Zitat von qweet Beitrag anzeigen
Also allgemein: Minderheiten werden drangsaliert und angegriffen.
Mehrheiten übrigens genauso...

Zitat:
Könnte die Polizei Beamte "tuntig" verkleiden, Fingernägel lackieren und diese dann in Bussen, S-Bahnen, U-Bahnen in Problembezirken einsetzen.
Natürlich könnte sie. Und wenn sie einen Grund dafür sieht, einen verdeckten Ermittler oder eine Zivilstreife in einer bestimmten Weise optisch zu "tarnen", dann wird sie das wohl auch tun.

Zitat:
Der "tuntig" verkleidete Beamte wird von irgendjemand belästigt, angegriffen.

Diese Person hat nicht das Recht dazu, denn das Gewaltmonopol liegt ausschließlich und allein bei der Exekutive nämlich der Polizei.
Wer ist "diese Person"? Der "verkleidete Polizist"?

Zitat:
Würde jetzt das Recht auf Selbstverteidigung greifen? Der "tuntig" verkleidete Beamte könnte sich wehren.
Das kann und darf er sowohl als Bürger wie auch als Polizeibeamter.

Zitat:
Gegen ihn kämpfen jetzt vielleicht 3 Personen. Die anderen in zivil gekleideten Beamten könnten jetzt eingreifen, Zivilcourage.
Die können nicht, die müssen. Weil sie eben Polizeibeamte sind.

Zitat:
Somit würde sofort und augenblicklich die Polizei ihr Gewaltmonopol an den Stellen und gegen diejenigen anwenden, die es eben missachten.
Ja.

Zitat:
Ich kenne mich da rechtlich nicht aus, aber wäre das möglich?
Wieso sollte das nicht möglich sein?

Zitat:
In gewisser Weise ist es eine Provokation seitens der Polizei
Da ist weit und breit keine "Provokation" zu erkennen.

Zitat:
Und man könnte dadurch den Störenfrieden der Gesellschaft habhaft werden.
Polizeiarbeit ist leider ein bißchen komplexer, und auch profaner.

"Lockvögel" werden von der Polizei nur extrem ungern und selten eingesetzt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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