Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Opfer von Gewalt, Was kann die Polizei rechtlich tun?

Dies ist eine Diskussion zu Opfer von Gewalt, Was kann die Polizei rechtlich tun? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

Like Tree5Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 20:12
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 6
Keine Wertung, qweet hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, qweet hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, qweet hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, qweet hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, qweet hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, qweet hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, qweet hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, qweet hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, qweet hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, qweet hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Opfer von Gewalt, Was kann die Polizei rechtlich tun?

Man liest doch immer mal wieder, dass jemand Opfer von Gewalt wurde.

Da werden irgendjemandem die Zähne ausgeschlagen, weil er vielleicht tuntig aussah.

Also allgemein: Minderheiten werden drangsaliert und angegriffen.

Meist ist das Opfer der Übermacht der Gegner ausgeliefert, da diese meist in der Überzahl sind.

Nun meine Frage.

Könnte die Polizei Beamte "tuntig" verkleiden, Fingernägel lackieren und diese dann in Bussen, S-Bahnen, U-Bahnen in Problembezirken einsetzen.

Sie wären somit die "Opfer". Andere Beamte flankieren die Aktion, aber sie sind in zivil und eben als Normalo. Büroangestellter mit Aktentasche zum Beispiel.

Jetzt die Siutation:

Der "tuntig" verkleidete Beamte wird von irgendjemand belästigt, angegriffen.

Diese Person hat nicht das Recht dazu, denn das Gewaltmonopol liegt ausschließlich und allein bei der Exekutive nämlich der Polizei.

Trotzdem wird der Initiativ-Gewaltschritt von dieser/diesen Personen ausgeführt.

Würde jetzt das Recht auf Selbstverteidigung greifen? Der "tuntig" verkleidete Beamte könnte sich wehren.

Gegen ihn kämpfen jetzt vielleicht 3 Personen. Die anderen in zivil gekleideten Beamten könnten jetzt eingreifen, Zivilcourage.

Somit würde sofort und augenblicklich die Polizei ihr Gewaltmonopol an den Stellen und gegen diejenigen anwenden, die es eben missachten.

Ich kenne mich da rechtlich nicht aus, aber wäre das möglich?

In gewisser Weise ist es eine Provokation seitens der Polizei, ABER nur weil jemand aussieht wie er aussieht, hat NIEMAND das Recht Gewalt gegen ihn/sie anzuwenden.

Der gesamte Ablauf könnte exakt dokumentiert werden, so dass lückenlos feststellbar ist, von wem die Aggression ausging.

Und man könnte dadurch den Störenfrieden der Gesellschaft habhaft werden.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 20:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.040
95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Opfer von Gewalt, Was kann die Polizei rechtlich tun?

Es gibt für die Polizei keinen Grund so etwas zu tun.
Anders wäre es, wenn zum Beispiel ein Exhibitionist am Bahnhof sein Würmchen vorgezeigt hat und man hofft, dass er noch dort ist oder wenn einer gerne die Nudel an einem speziellen Waldweg zeigt. Dann kann es schon sein, dass eine Beamtin da ein bisschen spazieren geht. Aber um einen konkreten Täter zu erwischen, nicht mal eben so
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 17:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 2.709
97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)  
AW: Opfer von Gewalt, Was kann die Polizei rechtlich tun?

Zu viele Filme geguckt ?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 17:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.040
95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Opfer von Gewalt, Was kann die Polizei rechtlich tun?

Zitat:
Zitat von Tourix Beitrag anzeigen
Zu viele Filme geguckt ?
Police Academy
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 17:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.943
95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)  
AW: Opfer von Gewalt, Was kann die Polizei rechtlich tun?

"Tuntig" gekleidete Polizisten mit Eskorte Busfahren zu lassen, wäre eine ungeheure Verschwendung von Polizeiressourcen.
charles0308, Kokel and Angelito like this.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 18:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 2.709
97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)  
AW: Opfer von Gewalt, Was kann die Polizei rechtlich tun?

http://www.youtube.com/watch?v=8oE02...31B5B3ADBD47A1
Angelito likes this.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 15:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Opfer von Gewalt, Was kann die Polizei rechtlich tun?

Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, was immer das Geschrei nach Polizei im ÖPNV soll. Warum werden nicht mal die Verkehrsbetriebe dazu verdonnert, für ihre Sicherheit entsprechend geschultes Personal einzusetzen?
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 16:58
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 6
Keine Wertung, qweet hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, qweet hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, qweet hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, qweet hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, qweet hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, qweet hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, qweet hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, qweet hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, qweet hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, qweet hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Opfer von Gewalt, Was kann die Polizei rechtlich tun?

Ok. Ihr seht das halt so.

+ Verschwendung von Polizeiressourcen
+ Es gibt keinen Grund

Ich bin der Meinung, dass doch in der Presse Berichte auftauchen wo einzelne Menschen brutal angegriffen werden.

Rentner in U-Bahn, zum Beispiel.

Oder vielleicht angepöbelt, bespuckt?

Ich denke es ist wichtig, dass der Einzelne den größtmöglichen Schutz genießt.

Der Einzelne ist dann meist schutzlos ausgeliefert, da ihm der Gegner überlegen ist. Dieser agiert allerdings illegal, da nur und ausschließlich die Polizei im Inneren das Recht hat Gewalt einzusetzen.

Man ist also ohnmächtig gegenüber den Gegnern.

+ Verschwendung von Polizeiressourcen

Sicherlich ist das ein Problem. Andererseits könnte man hier politisch argumentieren, dass für die innere Sicherheit halt mehr Polizei da sein muss und das man dafür einfach Mittel bereitstellen muss.
(Geld gibt es ja strenggenommen auch genügend, aber so eine Diskussion will ich nicht anfangen)

Dass es in Deutschland ausreichend Gesetze gibt, werdet ihr mir doch sicherlich zustimmen. Nur müssen diese eben auch angewendet werden und durchgesetzt werden.
Wenn aber die Exekutive minimal ist, wer bitte, soll die Gesetze dann durchsetzen?
Also Polizei kaputtgespart.

Haften kann dann der Einzelne abends in der U-Bahn mit seinen Schneidezähnen.

Ich finde das einfach vom Gerechtigkeitsempfinden nicht in Ordnung, dass jemand der "es nicht so weit gebracht hat" dafür bestraft werden soll, dass er sein Geld nicht per Knopfdruck in Sicherheit bringen kann und sich mal eben auf die Cayman-Inseln absetzen kann.

Weil auch dieser Einzelne ist ein MENSCH.

"Die Würde des Menschen ist unantastbar" - GG

Es steht nicht: Die Würde des Reichen, des Vermögenden, des Schlauesten oder [...], sondern eben die Würde des MENSCHEN.

Wenn die Polizei zeitnäher und unmittelbarer reagieren könnte, wäre meines Erachtens der Täter gerechter und individueller bestraft, weil es eben in der konkreten Situation geschieht.

Und nicht erst, wenn 4 oder 6 Wochen in's Land gegangen sind, unzählige Bier und andere Substanzen konsumiert worden sind und der Termin beim Gericht nur noch als lästig empfunden wird, das Gesicht des Opfers schon längst vergessen und eben überhaupt kein persönlicher Bezug mehr zu der Situation besteht.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 09:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 2.709
97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)  
AW: Opfer von Gewalt, Was kann die Polizei rechtlich tun?

Hallo Qweet,
mal abgesehen davon, dass eine derartige Polizeipräsens unglaublich teuer wäre, so darf auch die Wirksamkeit dessen angezweifelt werden.
In Großbritannien wird via Kamera großflächig überwacht.
Jeder weiß das und trotzdem hat sich an den Verbrechensstatistiken nach einem anfänglichen Rückgang nichts wesentliches geändert. Als Fazit kann man sagen, dass lediglich die Aufklärungsqoute in den Bereichen der Kameras höher ist.

Es gilt daher grundsätzlich das richtige Maß an den verschiedensten Aspekten zu finden und immer wieder neu zu überprüfen.
Eine perfekte Sicherheit gibt es nicht und kann es auch niemals geben.
Anderst ausgedrückt: Ein Restrisiko wird immer bleiben - selbst bei extremer Polizeipräsens.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 09:53
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: LE
Alter: 29
Beiträge: 2.886
99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)  
AW: Opfer von Gewalt, Was kann die Polizei rechtlich tun?

Rechtlich möglich ist das sicherlich. Aber rechne doch mal selbst: Wenn du in einer größeren Stadt wohnst, wieviele Busse, Straßenbahnen oder U-Bahnen fahren da zwischen 22.00 und 5.00 Uhr?
Lass das mal zehn Linien sein, ein Verkehrsmittel fährt jede halbe Std.. Dann sind das in den sieben Std. 14 Verkehrsmittel je Linie, also 140 (!). In die willst du dann jeweils 4 Beamte stecken, also pro Nachtschicht 560 zusätzliche Beamte nur für einen Abend?
Das war noch richtig sparsam gerechnte. Es gibt sicherlich in betreffenden Großstädten mehr Linien und nen häufigeren Turnus, wie die Bahnen fahren, etc.

Auch wenn nur eine Gruppe aus vier Beamten den ganzen Abend im Einsatz ist, dann sind das trotzdem noch 40 Hanseln... Die fehlen dann auch woanders...
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Frauen zunehmend Opfer rechter Gewalt Nachrichten: Recht & Gesetz 29.08.2008 10:58
Dringend: Darf Polizei das? vom Opfer zum Beschuldigten Strafrecht / Strafprozeßrecht 03.11.2007 22:31
Kinder als Opfer und Zeugen häuslicher Gewalt: RUB-Studentin ausgezeichnet Nachrichten: Wissenschaft 07.02.2007 10:00
Ranger und Wildtiere des Virunga Nationalparks im Kongo werden Opfer massiver Gewalt und Wilderei Nachrichten: Wissenschaft 26.10.2006 12:00
Opfer von Gewalt und Verbrechen: Behandlung posttraumatischer Belastungsstörung Nachrichten: Wissenschaft 31.07.2006 16:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN