Dies ist eine Diskussion zu Nicht genehmigte Audioaufnahme innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Nicht genehmigte Audioaufnahme Wenn jemand eine nicht genehmigte Audioaufnahme von einer Rede erstellt und diese (im Rundfunk) veröffentlicht wird, dann macht er sich gemäß § 201 StGB strafbar, wenn ich richtig informiert bin. Hat die Person, die aufgenommen wurde, ein Anrecht auf Schadensersatz nach § 823 BGB und / oder auf Schmerzensgeld nach § 253 BGB? Könnte die aufgenommene Person, deren allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt wurden (ist das richtig ausgedrückt?) weitere Ansprüchen geltend machen? |
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| AW: Nicht genehmigte Audioaufnahme (PS: Falls dies das falsche Forum für die Frage ist, bitte in das richtige verschieben) |
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| AW: Nicht genehmigte Audioaufnahme Zitat:
Zitat:
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| AW: Nicht genehmigte Audioaufnahme stimmt, diese Informationen sind erforderlich. Es war keine öffentliche Rede/ Äußerung, sondern im privaten Kreis bei einer Besprechung. Wann und wo, weiß ich nicht. Der Schaden ist ggf. dadurch entstanden, dass die aufgenommene Person aufgrund ihrer aufgenommenen und veröffentlichten Äußerung inhaftiert wurde und einen Ersatz in Form von Geld fordert, weil diese Festnahme nur durch die nicht genehmigte Aufnahme geschehen ist. |
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| AW: Nicht genehmigte Audioaufnahme Zitat:
Für die Inhaftierung selbst hingegen dürfte kein Schadenersatz möglich sein, wenn diese zu Recht erfolgte.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Nicht genehmigte Audioaufnahme Zitat:
Das öffentlich gesprochene Wort darf immer aufgenommen werden. Zitat:
Wenn also schuldhaft gegen §201 StGB verstoßen wird und aus diesem Verstoß ein entsprechender materieller Schaden entsteht, der beziffert werden kann, dann kann ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Dasselbe gilt für ein Schmerzensgeld als Ausgleich für einen immateriellen Schaden. Zitat:
Unterlassung weiterer Veröffentlichungen der rechtswidrig zustandegekommenen Aufnahme. Immer zu beachten ist aber, s.o., §201 Abs.2 StGB: "Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird."
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Nicht genehmigte Audioaufnahme Zitat: Wenn die aufgenommene Äußerung zu einer Inhaftierung führte, dann wird ja entweder die Äußerung strafbar gewesen sein, oder aber die Äußerung führte zum hinreichenden Tatverdacht, daß eine Straftat begangen worden sei. In so einem Fall ist aber zweifellos das "überragende öffentliche Interesse" gegeben (nämlich das an der Aufklärung von Straftaten).
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Nicht genehmigte Audioaufnahme soviel wiedermal aus tommys-märchenstunde ![]() siehe dazu ausführungen zu "recht am eigenen wort" http://www.palm-bonn.de/wort.htm
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Nicht genehmigte Audioaufnahme Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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