Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Morddrohung eines psychisch Kranken

Dies ist eine Diskussion zu Morddrohung eines psychisch Kranken innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 19:42
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, KlausDerHornist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KlausDerHornist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KlausDerHornist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KlausDerHornist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KlausDerHornist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KlausDerHornist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KlausDerHornist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KlausDerHornist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KlausDerHornist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KlausDerHornist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Morddrohung eines psychisch Kranken

Hallo,

angenommen es gibt eine Person A - diese ist psyhchisch krank, war schon mehrmals in psychologischer Behandlung, unter Anderem wegen stimmungsschwankungen (Stichwort: Borderline - aber etwas genaues steht nichts fest.). Die Person ist auch sehr jähzornig und ihr ist einiges zuzutrauen...

Angenommen Person A gerät mit einer Person B heftigst aneinander und spricht dabei eine Morddrohung gegen besagte Person B aus. In selbigem Atemzug sagt Person A dass sie ja so oder so nicht dafür belangt werden kann, aufgrund ihrer psychischen Krankheit.

Angenommen Person B fürchtet jetzt ernsthaft um ihr Leben - denn sie kennt Person A sehr gut und würde ihr das durchaus zutrauen.

Welche Möglichkeiten hat Person A?

Lieben Dank :-)

(Da ich leider nicht sehr Firm in den Rechtswissenschaften bin, habe ich das Thema einfach mal in das allgemeine Forum gepostet. Ich hoffe hier bin ich richtig.)
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 19:53
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.877
98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Morddrohung eines psychisch Kranken

Zitat:
Zitat von KlausDerHornist Beitrag anzeigen
In selbigem Atemzug sagt Person A dass sie ja so oder so nicht dafür belangt werden kann, aufgrund ihrer psychischen Krankheit.
Da täuscht sie sich gewaltig! Schon diese Gedankenleistung würde für mich dafür sprechen, dass Schuldfähigkeit teilweise vorhanden ist.

Und was mit psychisch Kranken geschieht, die nachvollziehbar wiederholt und schwerwiegend Straftaten begehen, wird der Kranke wohl wissen.

Zitat:
Welche Möglichkeiten hat Person A?
Strafantrag wegen Bedrohung (§241 StGB) erstatten.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 19:55
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Morddrohung eines psychisch Kranken

Kann man solche Menschen nicht auch "weg sperren" (Zwangseinweisung), da sie eine Gefahr für sich oder in diesem Fall eher für andere sind?
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 20:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.040
95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Morddrohung eines psychisch Kranken

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Kann man solche Menschen nicht auch "weg sperren" (Zwangseinweisung), da sie eine Gefahr für sich oder in diesem Fall eher für andere sind?
Würde mich überraschen!

@Threadersteller:
Es besteht die Möglichkeit sich eine Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz zu holen, diese bekommt man auch bei psychisch Kranken. Wenn die Person sich dann nähert oder Kontakt aufnimmt, so besteht die Möglichkeit zivilrechtlich Zwangsgelder verhängen zu lassen und strafrechtlich gegen die Person vorzugehen.
Borderline ist außerdem kein Freibrief, mit dieser Erkrankung ist man absolut zurechnungsfähig, man weiß was richtig und was falsch ist.

Einen wirklichen Schutz bietet so eine Verfügung nicht, sie kann evtl. abschrecken oder Kontaktaufnahmen und Annäherungen sanktionieren, wenn die Person "es" aber durchziehen will, dann bringt einem ein Stück Papier natürlich gar nix. Leider gibt es dagegen keinen wirksamen Schutz außer Untertauchen. Ich weiß, übel, aber in Deutschland passiert leider vom Gesetzgeber aus erst etwas, wenn etwas passiert ist. Bzw. wenn jemand sehr konsequent gegen eine Gewaltschutzverfügung verstößt, dann sitzt er irgendwann auch in Haft, aber nicht wirklich sehr lang
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 22:20
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.877
98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Morddrohung eines psychisch Kranken

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Würde mich überraschen!
Da muss schon einiges passieren.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 18:19
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 70
Keine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Morddrohung eines psychisch Kranken

Ach Humus... du mutierst ja schon zum Dauerhumus!

Mir sind sogar mehr als 6 Fälle bekannt wo ein Patient durch falsche Tatsachen eingesperrt wird! Die Fremd.- und Eigengefährdung ist das beliebteste Mittel von Psychiatern einen Menschen einzusperren, sollten sie den Verdacht auf eine "Krankheit" hegen! Die Krankheit ist natürlich nicht nachzuweisen, denn eine psychische Erkrankung ist in 99% der Fälle keine organische Krankheit!
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 22:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.877
98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Morddrohung eines psychisch Kranken

Zitat:
Zitat von Lalilu Beitrag anzeigen
Ach Humus... du mutierst ja schon zum Dauerhumus!
Und Du bist wieder mal raus?

Zitat:
Mir sind sogar mehr als 6 Fälle bekannt wo ein Patient durch falsche Tatsachen eingesperrt wird!
Und mir 2879, wo ein Patient wegen richtiger Tatsachen eingesperrt wurde...

Zitat:
Die Krankheit ist natürlich nicht nachzuweisen, denn eine psychische Erkrankung ist in 99% der Fälle keine organische Krankheit!
Diese Behauptung ist spätestens seit den Fortschritten in der Hirnforschung obsolet.

Lass und doch nicht schon wieder diskutieren. Ich mach Dir einen Vorschlag: "Psychiatrien sind sch..., psychisch Kranke sind gesund und alle Psychiater haben keine Ahnung."

Zufriede`?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 22:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.040
95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Morddrohung eines psychisch Kranken

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Lass und doch nicht schon wieder diskutieren. Ich mach Dir einen Vorschlag: "Psychiatrien sind sch..., psychisch Kranke sind gesund und alle Psychiater haben keine Ahnung."
Na endlich sagt das mal einer! Meine fliegenden Freunde, die rosa Elefanten, sagen das auch immer, aber mein Therapeut will uns nie zuhören!
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
(gewerblicher) Missbrauch eines psychisch Kranken zum wirtschaftlichen Vorteil Medizinrecht 06.07.2010 13:45
Ein Drittel der psychisch kranken Arbeitnehmer wird durch Vorgesetzte und Kollegen stigmatisiert Nachrichten: Wissenschaft 30.06.2010 16:00
Das Recht einer psychisch kranken Mutter Familienrecht 26.11.2009 18:11
Psychotherapie für alle psychisch Kranken! Nachrichten: Wissenschaft 31.10.2008 12:00
Verleumdung eines "psychisch Kranken" - Muss er den Rufmord dulden? Strafrecht / Strafprozeßrecht 11.09.2005 20:04





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN