Dies ist eine Diskussion zu Mitwisser, anonyme Anzeige? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Mitwisser, anonyme Anzeige? Annahme: jemand erfährt von einem Verbrechen mit Todesfolge, erfährt dabei den Namen desjenigen, der das Opfer auf dem Gewissen hat und wer noch direkt daran beteiligt war. Das Verbrechen liegt vage ausgedrückt länger als 4 Jahre zurück, es gibt keinen Hinweis auf genauen Tatort, nur die Stadt wo es geschah, und die Hinweise auf Begleitumstände mehr als dürftig, lediglich das Motiv ist bekannt und Leiche wurde irgendwo versteckt, wo weiß der Mitwisser aber nicht. Was soll/muss derjenige nun tun, der von so einer Tat erfährt? Reicht eine anonyme Anzeige? Muss man das überhaupt anzeigen bei solchen vagen Hinweisen? Das hat ja wohl kaum Erfolg, es fehlen ja jegliche Beweise. mfg |
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| AW: Mitwisser, anonyme Anzeige? Anzeige kann man ja auch bei einer StA erstatten, die spätestens eine Amtsermittlungspflicht besitzen dürfte. falls es sich hier um sogenannte "Offizialdelikte" [anzeigepflichtige Straftaten] handelt, so ist jedensfalls mWn jede Behörde verpflichtet, bei Kenntnis einen Strafantrag zu stellen, bzw. dieses an die Strafverfolgungsbehörde zu melden. Die sich aus §§ 138, 139 StGB ergebende Bürgerpflicht der Verhinderung geplanter Straftaten durch Anzeige entfällt vorliegend durch Vollendung der Straftat.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Mitwisser, anonyme Anzeige? Zitat:
Wenn die betr. Person die Strafverfolgung wünscht, kann sie der Staatsanwaltschaft einfach einen anonymen Brief zukommen lassen. Glaubhafter wird die Aussage allerdings, wenn er sich als Zeuge zur Verfügung stellt. Ermitteln kann und wird dann die StA, in aller Regel auch erfolgreich. Eine Rechtspflicht zur Anzeige gibt es nicht. |
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