Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kann man für mittlerweile erlaubtes noch bestraft werden?

Dies ist eine Diskussion zu Kann man für mittlerweile erlaubtes noch bestraft werden? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 13:11
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, TTornado hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TTornado hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TTornado hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TTornado hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TTornado hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TTornado hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TTornado hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TTornado hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TTornado hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TTornado hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kann man für mittlerweile erlaubtes noch bestraft werden?

Hey,

ist mir eben durch den Sinn gekommen. Ich weiß, dass wir das früher mal im Ethikunterricht diskutiert haben - aber wie ist es eigentlich wirklich bei uns rechtlich:

Wenn jemand etwas in der Vergangenheit getan hat, was verboten war, aber mittlerweile erlaubt ist kann er dann noch dafür belangt werden, wenn es jetzt erst "raus" kommt? Alternative: Was ist wenn er dafür bereits verurteilt wurde, und nun nachträglich erlaubt wurde?
(nicht bezogen auf andere Rechtssysteme aus dem 3. Reich oder so, sondern wenn wirklich bei uns Sachen geändert werden, was ja schon häufiger passiert)

Hab bei google oder so nichts finden können (weiß auch nicht so richtig wie ich danach suchen soll...)

Gruß

TTornado
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 13:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Kann man für mittlerweile erlaubtes noch bestraft werden?

Entscheidend ist m.W. was zum Tatzeitpunkt erlaubt war. Umgekehrt kann auch niemand für etwas verurteilt werden, was zum Tatzeitpunkt noch erlaubt war, dann aber verboten wurde. (Kein Recht ohne Gesetz)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 13:34
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Westsachsen
Beiträge: 217
Keine Wertung, Hinack hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hinack hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hinack hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hinack hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hinack hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hinack hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hinack hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hinack hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hinack hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hinack hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kann man für mittlerweile erlaubtes noch bestraft werden?

In aller Regel: ja. Schon aus Gründen der Rechtssicherheit.

Beispiel: Wenn es im Jahr 2005 nicht erlaubt war, die Ausgaben einer haushaltsnahen Dienstleistung steuermindernd geltent zu machen, dann bleibt das verboten und wird bestraft, auch wenn es heute erlaubt ist.

Beispiel: Wenn es im Sommer verboten ist Hecken zu roden, dann belibt das verboten, auch wenn es im Herbst erlaubt wäre.

Beispiel: Wenn ein Betäubungsmittel erst heute als solches geführt wird, dann bleibt dessen Besitz im Jahr vorher straffrei. Umgekehrt gilt aber eben das Selbe.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Jugendschutzgesetz: Können Jugendliche bestraft werden? Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 02.04.2009 19:49
Kann der Tumor noch operiert werden? Nachrichten: Wissenschaft 21.11.2008 15:00
kann fahrerlaubnis noch gemacht werden Betäubungsmittelrecht 13.11.2008 14:32
Körperschaftsteuerguthaben aus Nachsteuerregelung kann noch im selben Jahr realisiert werden Nachrichten: Steuern und Wirtschaft 30.05.2008 11:50
WIP 2007: Noch kann mit Weiterbildung gewonnen werden! Nachrichten: Wissenschaft 08.06.2006 09:00





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN