Dies ist eine Diskussion zu Kann man für mittlerweile erlaubtes noch bestraft werden? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Kann man für mittlerweile erlaubtes noch bestraft werden? ist mir eben durch den Sinn gekommen. Ich weiß, dass wir das früher mal im Ethikunterricht diskutiert haben - aber wie ist es eigentlich wirklich bei uns rechtlich: Wenn jemand etwas in der Vergangenheit getan hat, was verboten war, aber mittlerweile erlaubt ist kann er dann noch dafür belangt werden, wenn es jetzt erst "raus" kommt? Alternative: Was ist wenn er dafür bereits verurteilt wurde, und nun nachträglich erlaubt wurde? (nicht bezogen auf andere Rechtssysteme aus dem 3. Reich oder so, sondern wenn wirklich bei uns Sachen geändert werden, was ja schon häufiger passiert) Hab bei google oder so nichts finden können (weiß auch nicht so richtig wie ich danach suchen soll...) Gruß TTornado |
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| AW: Kann man für mittlerweile erlaubtes noch bestraft werden? Entscheidend ist m.W. was zum Tatzeitpunkt erlaubt war. Umgekehrt kann auch niemand für etwas verurteilt werden, was zum Tatzeitpunkt noch erlaubt war, dann aber verboten wurde. (Kein Recht ohne Gesetz) |
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| AW: Kann man für mittlerweile erlaubtes noch bestraft werden? In aller Regel: ja. Schon aus Gründen der Rechtssicherheit. Beispiel: Wenn es im Jahr 2005 nicht erlaubt war, die Ausgaben einer haushaltsnahen Dienstleistung steuermindernd geltent zu machen, dann bleibt das verboten und wird bestraft, auch wenn es heute erlaubt ist. Beispiel: Wenn es im Sommer verboten ist Hecken zu roden, dann belibt das verboten, auch wenn es im Herbst erlaubt wäre. Beispiel: Wenn ein Betäubungsmittel erst heute als solches geführt wird, dann bleibt dessen Besitz im Jahr vorher straffrei. Umgekehrt gilt aber eben das Selbe. |
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