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Kann der Papst angeklagt werden?

Dies ist eine Diskussion zu Kann der Papst angeklagt werden? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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  #1 (permalink)  
Alt 31.03.2010, 17:49
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Kann der Papst angeklagt werden?

In Anbetracht aktueller Meldungen wie dieser, frage ich mich, wie die Rechtslage bezüglich dem Rechtsobjekt Papst ist.

Als Juralaien interessieren mich vor allem folgende Fragen:
  1. Hat sich der damalige Bischof Ratzinger der Strafvereitelung schuldig gemacht?
  2. Wie hat man den heutigen Papst, der sowohl Führer einer Weltreligion als auch Staatsoberhaupt eines souveränen Staates ist, als Rechtsobjekt zu sehen?

Vielen Dank schon im Voraus, für die vielen hilfreichen Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 03.04.2010, 23:45
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AW: Kann der Papst angeklagt werden?

Diese Frage entspricht nicht den Forenregeln. Es handelt sich nicht nur um einen konkreten Rechtsfall, sondern sogar um einen solchen, in welchem der Beteiligte unter Namensnennung identifiziert wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.04.2010, 21:53
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AW: Kann der Papst angeklagt werden?

Als Oberhaupt eines souveränen Staates dürfte der Beschuldigte der Srafverteitelung zwar verdächtig sein, indes besteht ein Verfahrenshindernis : Immunität. Solange der da am Start ist (das ist man wohl in der Regel lebenslang), scheidet Strafverfolgung aus.
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.04.2010, 20:04
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AW: Kann der Papst angeklagt werden?

Bestraft kann er aber durch den Austritt aus der Kirche schon werden
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  #5 (permalink)  
Alt 05.04.2010, 20:06
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AW: Kann der Papst angeklagt werden?

wie das? Wenn alle aus der Kirche austräten oder was? Hat er dan Einkommenseinbußen? Ich denke nicht, Tim.
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  #6 (permalink)  
Alt 06.04.2010, 09:49
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AW: Kann der Papst angeklagt werden?

Deutschland ist das einzige Land das dem Papst per Steuergerrecht sicheresn Geld zuspricht. Sogar nichtreligiöse die einen religiösen Partner haben werden zur Kasse gebeten dank gemeinsamer Steuererklärung
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  #7 (permalink)  
Alt 06.04.2010, 10:02
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AW: Kann der Papst angeklagt werden?

Zitat:
Zitat von trjavnamen
Sogar nichtreligiöse die einen religiösen Partner haben werden zur Kasse gebeten dank gemeinsamer Steuererklärung
Stimmt so nicht. Die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist das Einkommen des kirchensteuerpflichtigen Ehegatten bzw. das Verhältnis der Einkommen zueinander, was den gleichen Effekt hat. In einigen Bundesländern greift die evangelische Kirche aber tatsächlich auch für den "Ausgetretenen" bzw. nicht steuerpflichtigen Ehegatten in die Tasche: mit dem besonderen Kirchgeld.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #8 (permalink)  
Alt 06.04.2010, 10:39
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AW: Kann der Papst angeklagt werden?

Ja zum Beispiel in Hessen 100% verdienst nichtgläubig 0% gläubig 100% Abgabe an kirche
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  #9 (permalink)  
Alt 06.04.2010, 10:45
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AW: Kann der Papst angeklagt werden?

Aber nicht über die Kirchensteuer, sondern über das Kirchgeld. Und das ist auch niedriger als die Kirchensteuer und wird pauschalisiert (in einigen Stufen).
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  #10 (permalink)  
Alt 08.04.2010, 12:47
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AW: Kann der Papst angeklagt werden?

30000 Untergrenze für gemeinsam Veranlagte wobei einer nicht gläubig ist 96€ mal 35000000 ungefähr3500000000
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