Dies ist eine Diskussion zu Jagd auf eigenem Grundstück innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Jagd auf eigenem Grundstück Familie A. ist kürzlich auf das Land gezogen. Eigentum ist nun ein ca. 5.000 qm grosses Grundstück in Alleinlage. 2.500 qm sind davon eingezäuntes "Garten"-Grundstück (auf dem das Gebäude steht), 2.500 qm sind noch direkt angrenzende Wiese, die derzeit noch an einen Landwirt verpachtet ist (wird aber über Kurz oder Lang zum Gartengrundstück, evtl. mit Teich etc.). Nun ist ja Jagdsaison und gestern liefen (und schossen!) die Jäger auf eben diesen 2.500 qm, die noch als Wiese vom Landwird genutzt werden. Die Besitzerin Frau A. hat die Jäger darauf hingewiesen, dass sie nicht möchte, dass auf ihrem Grund und Boden geschossen wird. Die Jäger sagten, sie dürfen das. Muss Familie A. wirklich dulden, dass auf dem Grundstück geschossen wird? Auf dem eigenen Grundstück? Der Menschenverstand sagt einem, wie ich finde, dass kein Mensch das Recht hat auf dem Grundstück anderer zu jagen (bzw. es überhaupt zu betreten). Aber google sagt z. T. was Anderes (Jagdrecht oder so?). Stimmt es, dass Jäger mirnichtsdirnichts auf dem Grundstück jagen/schiessen dürfen und der Eigentümer des Grundstücks rechtlich nichts dagegen tun kann? Wenn ja, kann der Eigentümer das Recht ändern? Entwa durch Einzäunen? Gegoogelt habe ich, dass man, wenn man z. B. Obst pflanzt, einzäunen darf und die Jäger dann auch nicht mehr über den Zaun dürfen...? Gruss Kröte |
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| AW: Jagd auf eigenem Grundstück Jagdrecht und -ausübung sind im Bundesjagdgesetz und in Landesjagdgesetzen geregelt. Jagdbezirke sind entweder Eigenjagdbezirke (Größe mindestens 75 ha) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (ab 150 ha). Der Eigentümer möge sich bei der Gemeinde erkundigen, ob die fragliche Wiese Bestandteil eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Gemeinde oder Gemarkung ist. Dann wäre die Jagdausübung durch die dazu Berechtigten rechtens, zudem wäre der Eigentümer Zwangsmitglied in der entsprechenden Jagdgenossenschaft. Vollständig eingefriedete Grundflächen fallen gem. BJagdG generell nicht in die Jagdbezirke. Eine Einfriedung der Wiese düfte mithin das Problem lösen. Der Nebeneffekt: der Eigentümer wäre, da er dann keine Grundflächen zur Jagdausübung mehr besäße, auch nicht mehr (Zwangs)Mitglied in der Jagdgenossenschaft.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Jagd auf eigenem Grundstück Danke für die Info. Der Eigentürmer wird dann baldmöglichst einfrieden. |
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| AW: Jagd auf eigenem Grundstück da wird sich familie a ein bisschen umstellen müssen. ![]() aufm land is manches anders. man/frau gewöhnt sich mit der zeit... ![]() Zitat:
aber achtung: zäune im außenbereich fallen die meiste zeit unter bauliche massnahme und dann bruacht man eine baugenehmigung, die man als nicht-landwirt nicht kriegt. (okay, wo keine klägerin da kein ärger.) sich immer gut stellen mit jägern. die braucht man spätestens dann, wenn die wildschweine einem den frisch angelegten garten in einer schönen nacht komplett ungegraben haben. |
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