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Ist die Griechenland-Bürgschaft der Bundesregierung zulässig ?

Dies ist eine Diskussion zu Ist die Griechenland-Bürgschaft der Bundesregierung zulässig ? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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  #1 (permalink)  
Alt 21.05.2010, 03:09
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Ist die Griechenland-Bürgschaft der Bundesregierung zulässig ?

Stellen Sie sich mal vor, eine Bundesregierung gewährt einem hoch verschuldeten Euroland eine Bürgschaft über 123 Milliarden Euro. Die jährlichen Steuereinnahmen des Bundes liegen bei 80 Mrd. Euro. Eine krasse finanzielle Überforderung liegt doch vor, wenn zwischen der Leistungsfähigkeit des Bürgen und dem Umfang der Verbindlichkeit ein grobes Missverhältnis besteht. Eine besondere emotionelle Verbundenheit des Bürgen, hier die Bundesregierung, könnte man doch aus einem Scheitern des Euro und der Europäischen Union bei Nichtgewährung der Bürgschaft herleiten.

Meine Frage: Handelt die Bundesregierung sittenwidrig iSd § 138 BGB, wer gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkender verstößt ?
Könnte man den Bund wegen der Bürgschaft verklagen und hätte das Aussicht auf Erfolg ?

Geändert von 1deutscher (21.05.2010 um 19:46 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 21.05.2010, 20:18
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AW: Ist die Griechenland-Bürgschaft der Bundesregierung zulässig ?

An dieses Thema traut sich wohl keiner ran !
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  #3 (permalink)  
Alt 21.05.2010, 22:07
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AW: Ist die Griechenland-Bürgschaft der Bundesregierung zulässig ?

http://www.bundesverfassungsgericht....bvg10-030.html
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #4 (permalink)  
Alt 22.05.2010, 17:49
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AW: Ist die Griechenland-Bürgschaft der Bundesregierung zulässig ?

Zitat:
Zitat von 1deutscher Beitrag anzeigen
Stellen Sie sich mal vor, eine Bundesregierung gewährt einem hoch verschuldeten Euroland eine Bürgschaft über 123 Milliarden Euro. Die jährlichen Steuereinnahmen des Bundes liegen bei 80 Mrd. Euro. Eine krasse finanzielle Überforderung liegt doch vor, wenn zwischen der Leistungsfähigkeit des Bürgen und dem Umfang der Verbindlichkeit ein grobes Missverhältnis besteht. Eine besondere emotionelle Verbundenheit des Bürgen, hier die Bundesregierung, könnte man doch aus einem Scheitern des Euro und der Europäischen Union bei Nichtgewährung der Bürgschaft herleiten.

Meine Frage: Handelt die Bundesregierung sittenwidrig iSd § 138 BGB, wer gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkender verstößt ?
Könnte man den Bund wegen der Bürgschaft verklagen und hätte das Aussicht auf Erfolg ?
Nein, das ist völliger Quatsch.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.05.2010, 10:24
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AW: Ist die Griechenland-Bürgschaft der Bundesregierung zulässig ?

Ist man denn bei einer etwahigen Klage gegen die BReg klagebefugt? Welches eigene Recht will man denn da geltend machen? Oder ist man Prozessstandschafter für alle Steuerzahler? Auf welchen materiellen Anspruch will man sich stützen?

In der Konsequenz schließe ich mich Clown an
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  #6 (permalink)  
Alt 25.05.2010, 01:32
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AW: Ist die Griechenland-Bürgschaft der Bundesregierung zulässig ?

Es geht mir darum festzustellen, ob die Bürgschaft rechtmäßig ist. Meiner Meinung ist diese wegen bereits vorgetragener Gründe nichtig. Eventuell käme auch der Antrag einer einstweiligen Anordnung in Betracht. Sollte die Bürgschaft dem allgemein gültigen Recht entgegenstehen, dürfte das Gericht nicht unter Vorwand schwerwiegender europäischen Konsequenzen beugen. Da im Falle des Einlösen der Bürgschaft ernsthafte Liquiditätsprobleme auf die Bundesrepublik zukommen, sollte das Gericht verfassungsrechtlich entscheiden und nicht das Wohl der europäischen Währungsunion dem der Bundesrepublik in den Vordergrund stellen.

Daß die Bundesregierung zur Bürgschaft gezwungen wird und nicht aus freien Stücken handelt, ergibt sich aus dem BVG Urteil

Zitat aus dem Urteil:

1. Die Bundesrepublik Deutschland müsste in diesem Fall ihre Mithilfe an den Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik gerade dann abbrechen, wenn sie gefordert ist. Dies würde nicht nur durch bisheriges Verhalten genährte Erwartungen der Partner im Euro-Währungsgebiet enttäuschen. Die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme und das Volumen des dann fehlenden Hilfsanteils würde vor allem die Realisierbarkeit des Rettungspaketes insgesamt in Frage stellen.

2.Sollte das mit dem Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz verfolgte Ziel verfehlt werden, mithin eine unmittelbar drohende Zahlungsunfähigkeit Griechenlands nicht abgewendet werden können, wäre nach Auffassung der Bundesregierung die Stabilität der gesamten Europäischen Währungsunion gefährdet.

Geändert von 1deutscher (25.05.2010 um 03:07 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 25.05.2010, 11:17
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AW: Ist die Griechenland-Bürgschaft der Bundesregierung zulässig ?

Also soll das BVerfG dann deiner Meinung nach am Maßstab des 138 BGB prüfen, oder wie meinst du das?
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  #8 (permalink)  
Alt 25.05.2010, 16:49
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AW: Ist die Griechenland-Bürgschaft der Bundesregierung zulässig ?

jawohl !

Geändert von 1deutscher (25.05.2010 um 18:39 Uhr).
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  #9 (permalink)  
Alt 25.05.2010, 18:45
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AW: Ist die Griechenland-Bürgschaft der Bundesregierung zulässig ?

Was ist denn Prüfungsmaßstab des BVerfG?
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  #10 (permalink)  
Alt 25.05.2010, 19:07
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AW: Ist die Griechenland-Bürgschaft der Bundesregierung zulässig ?

Die Leistungsfähigkeit des Bürgen in Verhältnismäßigkeit der Verbindlichkeit.

Die Bürgschaft kann nur durch erhöhte Kreditaufnahmen des Bundes finanziert werden siehe: http://www.bundesfinanzministerium.d...2406__PM26.htm
Die Nettokreditaufnahme der Bundesregierung für das Jahr 2011 beträgt 58,7 Mrd Euro ( zuzüglich Griechenlandkredit des Bundes )

2. Ob eine besondere emotionelle Verbundenheit des Bürgen zum Schuldner besteht.

Siehe Artikel 1 EG Vertrag
(ex-Art. 1)
Durch diesen Vertrag gründen die HOHEN VERTRAGSPARTEIEN untereinander eine EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT.


Bundesratszitat:
In einer Sondersitzung am 24. April 1998 gab der Bundesrat den Weg frei für die Einführung des Euro in Deutschland und weiteren zehn Ländern der Europäischen Union. Nach fast fünfstündiger Debatte stimmten 15 der 16 im Bundesrat versammelten Länder für den Beschluss der Bundesregierung zum Eintritt in die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

In der Plenardebatte, geleitet vom damaligen Bundesratspräsidenten Gerhard Schröder, würdigte Bundeskanzler Helmut Kohl die Wirtschafts- und Währungsunion als "wahrhaft säkularen Schritt auf dem Weg zum geeinten Europa". Durch den Euro werde sich ein neues Gefühl der Zusammengehörigkeit entwickeln, so Kohl. Den geäußerten Bedenken, die Stabilität der neuen Währung sei nur unzureichend gesichert, trat der Bundeskanzler entschieden entgegen. Nur wenige politische Entscheidungen seien so gründlich vorbereitet und diskutiert worden wie die Einführung des Euro.

Geändert von 1deutscher (25.05.2010 um 20:32 Uhr).
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