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Islam und das Grundgesetz

Dies ist eine Diskussion zu Islam und das Grundgesetz innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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  #1 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 12:56
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Islam und das Grundgesetz

Soeben habe ich folgenden Artikel gelesen:

http://www.sueddeutsche.de/politik/i...sinn-1.1067822


Daher wollte ich eine Diskussion anregen über das Thema Islam und das Grundgesetz.

Ggf. möchte ich auch die Frage stellen inwieweit es dem Gedanken des Grundgesetzes widersprechen könnte, wenn der Bundesinnenminister sagt, dass der Islam nicht zu Deutschland gehört?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 12:58
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AW: Islam und das Grundgesetz

Zitat:
Zitat von muyang_ren Beitrag anzeigen
Ggf. möchte ich auch die Frage stellen inwieweit es dem Gedanken des Grundgesetzes widersprechen könnte, wenn der Bundesinnenminister sagt, dass der Islam nicht zu Deutschland gehört?
Dafür müssten wir zunächst klären, was das Grundgesetz so denkt.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 13:10
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AW: Islam und das Grundgesetz

Einverstanden, was denkt das Grundgesetz?

Es gibt Artikel 4 Absatz 1 + 2, der regelt, dass sich jeder zu seiner Religion frei bekennen darf, ebenso darf jeder seine Religion frei ausüben.

Artikel 3 Absatz 3 regelt, dass niemand aufgrund seiner Religionszugehörigkeit bevorzugt oder benachteiligt werden darf.

Wie sieht es jetzt aus, wenn ein Bundesinnenminister die Religion eines Teiles der deutschen Bevölkerung und des deutschen Staatsvolkes als "fremd" bezeichnet, wenn der Bundesinnenminister eine bestimmte Religion hier heimatlos machen möchte?
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  #4 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 13:13
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AW: Islam und das Grundgesetz

Zitat:
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Wie sieht es jetzt aus, wenn ein Bundesinnenminister die Religion eines Teiles der deutschen Bevölkerung und des deutschen Staatsvolkes als "fremd" bezeichnet, wenn der Bundesinnenminister eine bestimmte Religion hier heimatlos machen möchte?
Wie soll das aussehen? Das ist eine politische Frage, keine verfassungsrechtliche. Dem Grundgesetz lässt sich hierzu nichts entnehmen.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 13:26
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AW: Islam und das Grundgesetz

Ich finde, dass sich aus dem Grundgesetz entnehmen lässt, dass der Islam als Religion hier zu tolerieren ist. Ein staatlicher Funktionsträger hat somit nicht das Recht den Islam verglichen mit dem Christentum oder dem Judentum zu benachteiligen.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 13:27
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AW: Islam und das Grundgesetz

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Ich finde, dass sich aus dem Grundgesetz entnehmen lässt, dass der Islam als Religion hier zu tolerieren ist. Ein staatlicher Funktionsträger hat somit nicht das Recht den Islam verglichen mit dem Christentum oder dem Judentum zu benachteiligen.
Der Innenminister hat weder angekündigt, den Islam nicht mehr zu tolerieren noch hat er ihn in irgendeiner Weise benachteiligt.
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  #7 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 13:47
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AW: Islam und das Grundgesetz

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Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Der Innenminister hat weder angekündigt, den Islam nicht mehr zu tolerieren noch hat er ihn in irgendeiner Weise benachteiligt.
Der Innenminister hat gesagt, dass der Islam nicht zu Deutschland gehört. Wenn ich zu jemandem sage, dass er nicht dazugehört, dann ist damit auch automatisch verbunden, dass derjenige weniger zu erwarten hat, als jede die dazugehören.

Clown, wenn wir die Gruppe der Forennutzer nehmen und ich sage: "Clown irgendwie gehörst Du nicht zu uns..." Ist das etwas worüber Du Dich freust oder erwartest Du dann eher eine Benachteiligung? Und jetzt sagen wir mal nicht ich hätte das gesagt, sondern ein Forenadmin...
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  #8 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 14:16
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AW: Islam und das Grundgesetz

Zitat:
Zitat von muyang_ren Beitrag anzeigen
Clown, wenn wir die Gruppe der Forennutzer nehmen und ich sage: "Clown irgendwie gehörst Du nicht zu uns..." Ist das etwas worüber Du Dich freust oder erwartest Du dann eher eine Benachteiligung? Und jetzt sagen wir mal nicht ich hätte das gesagt, sondern ein Forenadmin...
Der Vergleich hinkt, weil nicht konkrete Personen als "nicht zugehörig" bezeichnet wurden. Vielmehr hat der Innenminister sogleich im Anschluss gesagt, deutsche Muslime gehörten sehr wohl zu Deutschland.
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  #9 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 14:52
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AW: Islam und das Grundgesetz

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Der Vergleich hinkt, weil nicht konkrete Personen als "nicht zugehörig" bezeichnet wurden. Vielmehr hat der Innenminister sogleich im Anschluss gesagt, deutsche Muslime gehörten sehr wohl zu Deutschland.
Also wird unterschieden zwischen ausländischen Christen und ausländischen Moslems?
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  #10 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 15:34
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Also wird unterschieden zwischen ausländischen Christen und ausländischen Moslems?
Mir ist völlig unklar, was du meinst.
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