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Islam - Ist ein Ehrenmord juristisch weniger schlimm als ein Mord?

Dies ist eine Diskussion zu Islam - Ist ein Ehrenmord juristisch weniger schlimm als ein Mord? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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  #61 (permalink)  
Alt 03.08.2011, 16:40
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AW: Islam - Ist ein Ehrenmord juristisch weniger schlimm als ein Mord?

Interessante Ergebnisse! Kurz zusammengefasst:
  • Die Zahl der Ehrenmorde ist in den letzten Jahren nicht gestiegen, lediglich das mediale Interesse
  • Die meisten Täter sowie Opfer stammen aus der Türkei und nur selten aus anderen Ländern
  • Die Täter sind zumeist nicht in Deutschland geboren (nur etwa 10%) und fast nie Migranten zweiter oder dritter Generation -> Integration funktioniert!
  • Beinahe alle Täter kann man als bildungsfern bezeichnen und sind entweder arbeitslos (1/3) oder verrichten einfache Tätigkeiten (2/3)
  • Ehrenmorde sind für die türkische Gemeinschaft in D eher untypisch

Traurig auch das Bild der deutschen Justiz. Nur in 1/3 der Fälle wurden niedrige Beweggründe festgestellt. Bei 40% wurde das Thema Ehrenmord gar nicht thematisiert. In 1/6 der Fälle wirkte sich das Tatmotiv sogar strafmildernd aus.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #62 (permalink)  
Alt 03.08.2011, 22:10
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AW: Islam - Ist ein Ehrenmord juristisch weniger schlimm als ein Mord?

Zitat:
Zitat von Tourix Beitrag anzeigen
Eine neue BKA-Untersuchung zu Ehrenmorde:
http://www.spiegel.de/panorama/justi...777856,00.html
Du verweist (nur) auf die Berichterstattung des SPIEGEL. Die Studie wurde auch nicht vom BKA durchgeführt, sondern nur in dessen Auftrag vom Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht; hier der Link zur (Zusammenfassung der) Studie:

http://www.mpicc.de/shared/data/pdf/...ng_deutsch.pdf

Der interessante Teil daraus:

"Insgesamt ergab die Suche in unterschiedlichen Informationsquellen eine Bruttostichprobe von 125 potenziellen Fällen. In 26 Fällen (20,8 %) waren die Strafakten entweder nicht auffindbar oder verfügbar, und von den verbleibenden 99 Fällen erfüllten 21 (21,2 %) unsere Defintionskriterien eines Ehrenmordes nicht.

Die rechtliche Verarbeitung der Ehrenmorde

In 66 der untersuchten 78 Fälle kam es zu einer Verurteilung eines oder mehrerer Täter vor einem deutschen Gericht. 87 der 122 Täter wurden rechtskräftig verurteilt, 32 (36,8 %) von ihnen wegen Mordes, 42 (48,3 %) wegen Totschlags und 13 (14,9 %) wegen Körperverletzung.

Das Ehrmotiv spielte bei der rechtlichen Bewertung durch die Gerichte seltener eine Rolle als es vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Ehrenmorde grundsätzlich als Morde aus niedrigen Beweggründen eingestuft werden, anzunehmen wäre. Die Aufmerksamkeit der Gerichte gegenüber der Dimension der Ehre fällt sehr unterschiedlich aus. Bei 14 (23,7 %) der 59 wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts verurteilten Täter wurde die Ehre von der Kammer als niedriger Beweggrund gewertet. Bei 20 Tätern (33,9 %) wurde die Frage, ob die Ehre einen niedrigen Beweggrund darstellt, zwar vom Gericht geprüft, aber letztlich verneint. Bei den meisten Tätern (23 bzw. 39 %) wurde die Prüfung gar nicht vorgenommen, was angesichts der aktuellen BGH-Rechtsprechung Fragen aufwirft. Zudem scheinen die Landgerichte die Grundsatzentscheidung des BGH, wonach bei einer besonders starken Verhaftung des Täters in den heimatlichen Wertvorstellungen ausnahmsweise auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht kommt, recht weit auszulegen. Überdies wurde das Ehrmotiv von den Gerichten bei 15 Tätern strafmildernd berücksichtigt, eine Strafverschärfung aufgrund des Ehrmotivs erfolgte dagegen in keinem einzigen Fall. Zusammenfassend kann man sagen, dass die untersuchten Urteile hinsichtlich der Bewertung der Ehre insgesamt milder ausfallen, als die BGH-Rechtsprechung dies erwarten lässt."

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  #63 (permalink)  
Alt 24.08.2011, 18:20
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AW: Islam - Ist ein Ehrenmord juristisch weniger schlimm als ein Mord?

Ich betrachte "Ehrenmnorde" als Qualitativ "höherwertiger" als "normale Morde". Oder auch anders gesagt: Ein Ehrenmord ist m.E. schlimmer als ein einfacher Mord oder Totschlag!
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  #64 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 15:37
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AW: Islam - Ist ein Ehrenmord juristisch weniger schlimm als ein Mord?

Zitat:
Zitat von Phoenics Beitrag anzeigen
Ich betrachte "Ehrenmnorde" als Qualitativ "höherwertiger" als "normale Morde". Oder auch anders gesagt: Ein Ehrenmord ist m.E. schlimmer als ein einfacher Mord oder Totschlag!
Morde qualitativ abzustufen ist absurd. Genauso absurd wie der Versuch, "einzig" zu steigern. ("Der Einzigste"...)

Einen "minderschweren Mord" gibt es nicht, das nennt sich dann nämlich Totschlag. Es gibt auch keinen "einfachen Mord" oder "schweren Mord", es gibt nur Mord. Und genau deshalb ist "Mord" auch der einzige Straftatbestand, für den es keine Strafabstufung gibt, sondern das StGB ausschließlich die lebenslange Freiheitsstrafe als Strafe kennt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #65 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 16:49
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AW: Islam - Ist ein Ehrenmord juristisch weniger schlimm als ein Mord?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Und genau deshalb ist "Mord" auch der einzige Straftatbestand, für den es keine Strafabstufung gibt, sondern das StGB ausschließlich die lebenslange Freiheitsstrafe als Strafe kennt.
Ich stimme dir (unfreiwillig) zu.

Aber dann ist schon der Titel des Beitrags "Ehrenmord weniger schlimm als Mord" ebenfalls irreführend.

Vielleicht habe ich mich auch ungeschickt ausgedrückt. Klar, Mord führt zum gleichen Resultat: eine tote Person. Das ist das "schlimmste" was passieren kann.

Mir geht es eher um die Motive dafür. Für mich besteht ein Unterschied ob jemand eine Person im Affekt oder aufgrund niederer Beweggründe tötet zb. aufgrund Gier, Eifersucht, Macht ect. pp. oder ob jemand aus kultureller oder religiöser Überzeugung einen Mord begeht. Letzteres würde bei mir gegenüber dem Täter bei der Urteilsfindung mehr ins Gewicht fallen und ich käme nicht umhin eine ganz, ganz "besondere schwere der Schuld" festzustellen.

Noch Angemerkt: das ist meine sehr subjektive, persönliche Meinung!

Ich hoffe, das ich nie Schöffe werde...

Grüße

Phoenics
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  #66 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 17:23
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AW: Islam - Ist ein Ehrenmord juristisch weniger schlimm als ein Mord?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Und genau deshalb ist "Mord" auch der einzige Straftatbestand, für den es keine Strafabstufung gibt, sondern das StGB ausschließlich die lebenslange Freiheitsstrafe als Strafe kennt.
Und was ist mit der Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld?
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #67 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 18:48
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AW: Islam - Ist ein Ehrenmord juristisch weniger schlimm als ein Mord?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Und was ist mit der Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld?
Zitat Wikipedia: "Allerdings ist zu beachten, dass es bis dato keinerlei gesetzliche Normierung des Begriffes „besondere Schwere der Schuld“ gibt."

Wie gesagt, meine subjektive, persönliche Meinung.
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  #68 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 19:31
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AW: Islam - Ist ein Ehrenmord juristisch weniger schlimm als ein Mord?

Du hast Wikipedia zitiert, aber keine persönliche Meinung geäußert.
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  #69 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 01:15
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AW: Islam - Ist ein Ehrenmord juristisch weniger schlimm als ein Mord?

Meine Meinung steht doch nen Beitrag drüber und erklärt das ich eine Tat mit kulturellen oder religiösen Hintergrund "schlimmer" bewerte.
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