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In Vorkasse getreten

Dies ist eine Diskussion zu In Vorkasse getreten innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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Alt 04.08.2010, 18:43
XOXO
Gast
 
Beiträge: n/a
In Vorkasse getreten

Angenommen Herr Y wird von Frau X gefagt, ob man ihr etwas mitbringen könnte, man sollte das Geld vorstrecken und bekäme es dann bei übergabe des Produkts zurück.
Nun weigert Frau X sich das Produkt anzunehmen.

(Herr Y ist nicht in der Lage das Produkt umzutauschen)
Was kann Herr Y nun machen?

XOXO
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  #2 (permalink)  
Alt 04.08.2010, 20:24
V.I.P.
 
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AW: In Vorkasse getreten

Y hat hier im Auftrag der X einen Kaufvertrag geschlossen. Weigert sie sich, die Ware anzunehmen, kann Y sie dazu zwingen. Im schlimmsten Fall bringt er sie dazu, die Ware Zug um Zug gegen sein Geld anzunehmen.

Als erstes schreibt Y der X einen eingeschriebenen Brief (oder er übergibt ihn mit Zeugen), in dem er sie innerhalb von einer Woche zur Annahme der Ware und Herausgabe des Kaufbetrags auffordert. Weigert sie sich, reicht er Klage ein.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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