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Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung

Dies ist eine Diskussion zu Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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Alt 09.11.2009, 14:49
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Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung

Hallo!!
Bin neu hier hätte ma n paar Fragen zum Thema Sachbeschädigung

Ein täter tritt im Betrunkenen zustand (über 2 Promille) mutwillig eine scheibe ein
Polizei war vor ort um den Sachverhalt zu klären
Der täter kommt am nächsten tag ins Polizeirevier gibt die tat zu entschuldigt sich
Redet mit dem geschädigten dass er für den verursachten schaden aufkommt!
Der Geschädigte erstellt keine Anzeige!!

Der Täter ist nicht vorbestraft

Welche rechtlichen folgen können den Täter noch drohen????
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Alt 09.11.2009, 17:33
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AW: Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung

Wird ihm im Normalfall mehr drohen oder wird er mit einem blauen auge davonkommen????
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  #3 (permalink)  
Alt 10.11.2009, 19:11
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AW: Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung

Siehe § 303 StGB:
Zitat:
§ 303 Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.
Mehr als Geldstrafe kommt keinesfalls dabei herum. Der Täter war einsichtig, hat sich entschuldigt und hat angeboten für den Schaden aufzukommen. Das macht natürlich einen positiven Eindruck.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.11.2009, 20:55
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AW: Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung

Vielen Dank für die Informationen
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Alt 11.11.2009, 15:08
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AW: Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung

Zitat:
Zitat von 2much
Siehe § 303 StGB:Mehr als Geldstrafe kommt keinesfalls dabei herum.
Warum kommt überhaupt eine Strafe in Betracht? Der Geschädigte hat keinen Strafantrag gestellt und ohne diesen wird eine Sachbeschädigung doch nicht verfolgt.

Gruß

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  #6 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 16:20
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AW: Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung

Weil die Polizei vor Ort war!??
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Alt 11.11.2009, 16:23
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AW: Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung

Ich weiß ja auch net richtig bescheid???
und wenn die Polizei anzeige erstattet oder hat sie in diesem fall gar nichts damit zutun???
sondern nur der Geschädigte der keine Anzeige erstattet???
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  #8 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 16:26
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AW: Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung

Zitat:
Zitat von Davetier
sondern nur der Geschädigte der keine Anzeige erstattet???
Einen Strafantrag kann nur der Geschädigte stellen. Da dies nicht erfolgte sehe ich keinen Anlass zum § 303 StGB.

Gruß

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Alt 11.11.2009, 17:18
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AW: Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung

Also wird der Staatsanwalt das Verfahren einstellen, wenn der Geschädigte nicht anzeigt?
Wenn der Täter nicht Vorbestraft ist wird der Staatsanwalt auch keine Gerichtsverhandlung bejaen, weil kein besonderes öffentliches interesse besteht???
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  #10 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 18:36
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AW: Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung

Ich dachte Sachbeschädigung wäre ein relatives Offizialdelikt und die Polizei hätte hier ein besonderes öffentliches Interesse bejaht. Die genauen Umstände kennen wir ja nicht.
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