Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

HELP Eine tierische Angelegenheit

Dies ist eine Diskussion zu HELP Eine tierische Angelegenheit innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.08.2009, 13:28
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 1
Keine Wertung, Lolita88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lolita88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lolita88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lolita88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lolita88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lolita88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lolita88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lolita88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lolita88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lolita88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
HELP Eine tierische Angelegenheit

HELP Eine tierische Angelegenheit
Hallo,
wie sieht folgender fiktiver falls aus wenn ich einer Frau x und ihrer mutter frau y zwei Hunde verkauft hätte mit Tierschutzvertrag (eine hat für beide unterschrieben). Der Kaufpreis für beide hunde zusammen wäre 1050€ und sie hätten 450 angezahlt. auf dem Vertrag steht KURZHAAR HÜNDIN und RÜDE und nun würden behauptet werden ich hätte gesagt, es würden langhaar hunde werden, da sie ja auch nur langhaar möchte. Jedenfalls , sollten sie die hunde die tage abholen kommen und den Rest bar bezahlen und nun kommt der pseudo sohn von frau x aus heitrem himmel und urplötzlich möchten sie nun nach ca 3wochen vom kaufvertrag zurücktreten und ihre anzahlung zurück haben. wärend der zeit hätte ich die beiden schon x mal verkaufen können.

Nun ist die frage, ob ich verpflichet wäre ihr die Anzahlung zurück zugeben bevor ich die Welpen anderweitig verkaufe?

Ist es rechtsgültig, wenn ihr sohn mir über ihre email den rücktrittsgesucht gesendet hat oder müsste ich mir das mit unterschrift von ihr geben lassen?

Schon mal vielen Dank hoffe auf eine baldige Antwort
LG
Lolita
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 27.08.2009, 18:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 2.709
97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)  
AW: HELP Eine tierische Angelegenheit

Der Vertrag ist gültig.
da aber nur eine der beiden Damen unterschrieben hat,
ist unter Umständen nur diese Dame zur Verantwortung zu ziehen.

Auf eine Zurückabwicklung muss die Verkäuferin nicht eingehen,
aber wenn sie sich darauf einlässt, kann sie Schadensersatz fordern.

Ein Rücktrittsgesuch hat keinerlei Gültigkeit.

Zum Nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bg...6BJNG002202377

In diesem Zusammenhang sind besonders die folgenden Paragraphen
interessant:
280, 286, 288, 250 - 252 BGB
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Tierische Mutterliebe macht gefährlich! Nachrichten: Wissenschaft 01.03.2010 12:00
Komplexe Angelegenheit Klagekosten Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 19.05.2007 13:29
Komplizierte Angelegenheit? Computerrecht / EDV-Recht 14.09.2006 15:32





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN