Dies ist eine Diskussion zu HELP Eine tierische Angelegenheit innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| HELP Eine tierische Angelegenheit Hallo, wie sieht folgender fiktiver falls aus wenn ich einer Frau x und ihrer mutter frau y zwei Hunde verkauft hätte mit Tierschutzvertrag (eine hat für beide unterschrieben). Der Kaufpreis für beide hunde zusammen wäre 1050 und sie hätten 450 angezahlt. auf dem Vertrag steht KURZHAAR HÜNDIN und RÜDE und nun würden behauptet werden ich hätte gesagt, es würden langhaar hunde werden, da sie ja auch nur langhaar möchte. Jedenfalls , sollten sie die hunde die tage abholen kommen und den Rest bar bezahlen und nun kommt der pseudo sohn von frau x aus heitrem himmel und urplötzlich möchten sie nun nach ca 3wochen vom kaufvertrag zurücktreten und ihre anzahlung zurück haben. wärend der zeit hätte ich die beiden schon x mal verkaufen können. Nun ist die frage, ob ich verpflichet wäre ihr die Anzahlung zurück zugeben bevor ich die Welpen anderweitig verkaufe? Ist es rechtsgültig, wenn ihr sohn mir über ihre email den rücktrittsgesucht gesendet hat oder müsste ich mir das mit unterschrift von ihr geben lassen? Schon mal vielen Dank hoffe auf eine baldige Antwort LG Lolita |
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| AW: HELP Eine tierische Angelegenheit Der Vertrag ist gültig. da aber nur eine der beiden Damen unterschrieben hat, ist unter Umständen nur diese Dame zur Verantwortung zu ziehen. Auf eine Zurückabwicklung muss die Verkäuferin nicht eingehen, aber wenn sie sich darauf einlässt, kann sie Schadensersatz fordern. Ein Rücktrittsgesuch hat keinerlei Gültigkeit. Zum Nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/bg...6BJNG002202377 In diesem Zusammenhang sind besonders die folgenden Paragraphen interessant: 280, 286, 288, 250 - 252 BGB |
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