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Heimatlose Politik?

Dies ist eine Diskussion zu Heimatlose Politik? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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  #1 (permalink)  
Alt 01.11.2009, 13:29
Boardneuling
 
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Heimatlose Politik?

Politische Parteien in öffentlichen Gebäuden...

Seit den jüngsten Kommunalwahlen ist DIE LINKE auch in etlichen Städten in NRW im Rat vertreten. Aber in einigen Kommunen hat diese Partei Probleme, einen passenden Ort für ihre Zusammenkünfte zu finden. Gaststätten sind oft problematisch, weil es dort natürlich einen Verzehrzwang gibt, ein kommunales Bürgerzentrum hat der Partei in diesem spezifischen Fall die Tür vor der Nase zugeschlagen, weil man generell keine politischen Parteien dulden will. Andererseits sind in dem besagten Orts- bzw. Kreisverband auch etliche Habenichtse für die ein Treffen in einer Gaststätte einen erheblichen Kostenfaktor darstellen würde.
Frage: gibt es eigentlich so etwas für ein Nutzungsrecht öffentlicher Gebäude (z.B. Schulen) für politische Veranstaltungen, wenn die besagte Partei im Rat der betreffenden Kommune vertreten ist?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 19:32
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AW: Heimatlose Politik?

Nö, warum auch ?
Dann kommt jedes Esoterikgrüppchen und will auch kostenlose Räume.
Die Parteien bekommen eine Entschädigung, womit das beglichen wird.
Ab welcher Mitgliederzahl das greift, weiß ich nicht.
Ab einer gewissen Mitgliedrzahl kommt zudem die Vereinsförderung
zum tragen.

Zitat:
Zitat von Hauswirtin
Andererseits sind in dem besagten Orts- bzw. Kreisverband auch etliche Habenichtse für die ein Treffen in einer Gaststätte einen erheblichen Kostenfaktor darstellen würde.
Diese Habenichtse zahlen Mitgliedsbeiträge.
Zumeist deshalb, weil sie sich (wie die meisten Politiker) persönliche Vorteile erhoffen.
Dieses Argument kann man deshalb nicht gelten lassen, zumal (siehe oben)
ab einen gewissen Punkt das durch die Aufwandsentschädigung gedeckelt wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 09:32
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AW: Heimatlose Politik?

Esoterikgrüppchen sind aber keine, von der Verfassung anerkannte Vereinigung, die bei der Willensbildung des Volkes mitwirken.
Gaststätten (idR privat) sind auch nicht Verpflichtete nach eben dieser Verfassung- Gemeinden hingegen schon.

Bei Rundfunkanstalten existiert mWn so ein Anspruch auf Einräumung von Sendezeit (je nach Bedeutung u. Größe der Partei). Für Räumlichkeiten ist mir ein solcher Anspruch nicht bekannt. Da gibts nur das Gleichbehandlungsgebot (irgendwo vorne im PartG iVm Art. 3 I GG).
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  #4 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 14:14
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AW: Heimatlose Politik?

Zitat:
Zitat von Goldbart
Da diese Partei in der Tat eine heimatlose Politik betreibt, ist es doch nur angemessen, dass sie auch kein Lokal bekommt.
Soooo deutlich wollte ich nicht werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.11.2009, 17:08
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AW: Heimatlose Politik?

Lässt sich doch einfach zusammenfassen: Wenn es einen öffentlichen Raum bzw. ein öffentliches Gebäude gibt dass einer Gemeinde auch gehört bzw. von einer der Gemeinde gehörenden Betreibergesellschaft betrieben wird hat die Partei einen Anspruch darauf auch dort rein zu dürfen, wenn auch andere Parteien dies tun.
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  #6 (permalink)  
Alt 07.11.2009, 18:15
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AW: Heimatlose Politik?

Ja, wenn auch andere Parteien das tun- das is ja klar. Aber ein genereller Benutzungsanspruch? Parteien als Einwohner der Gemeinde?
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  #7 (permalink)  
Alt 07.11.2009, 18:44
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AW: Heimatlose Politik?

Sollte in der GemO irgendwo zu finden zu sein.
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Alt 08.11.2009, 19:27
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AW: Heimatlose Politik?

Was, das Parteien Einwphner sind?
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Alt 08.11.2009, 20:39
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AW: Heimatlose Politik?

Hi...


haben die Mitglieder der "Linken" auch kein Pulver...ich dachte immer nur die grünen wären alle Finanz-Looser mit erhöhtem Cannabiskonsum...ggg...


Chris
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  #10 (permalink)  
Alt 08.11.2009, 23:01
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AW: Heimatlose Politik?

Zitat:
Zitat von Brati
Was, das Parteien Einwphner sind?
Nein, das Bürger und einheimische Vereine Anspruch auf Zugang haben....
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