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HartzIV-Empfänger müssen getragene Unterwäsche tragen.

Dies ist eine Diskussion zu HartzIV-Empfänger müssen getragene Unterwäsche tragen. innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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Alt 30.03.2010, 18:59
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HartzIV-Empfänger müssen getragene Unterwäsche tragen.

Es geht um diesen Fall:


Zitat:
Urteil: Sozialhilfe-Empfänger haben keinen Anspruch auf ungebrauchte Kleidung

Das Landessozialgericht Schleswig hat entschieden, dass Sozialhilfe-Empfänger kein Recht auf neuwertige Kleidung haben.

Wenn das Geld, das ihnen zur Verfügung steht, nicht für fabrikneue Bekleidung reicht, müssen sie sich um gebrauchte Kleidung bemühen. Hierzu sollen die Sozialhilfe-Empfänger im Internet, auf Flohmärkten oder in Secondhand-Läden gebrauchte Kleidung kaufen.

In dem entsprechenden Fall ging es um eine 46-jährige Frau, die unter Fettleibigkeit leidet. Deswegen wollte sie sich Entlastungs-BHs kaufen, die neu 170 Euro gekostet hätten.
http://www.shortnews.de/id/718272/Ur...uchte-Kleidung

Wenn es sich hierbei nicht um einen Hygiene-Artikel (Unterwäsche) handeln würde, hätte ich diese Meldung wohl ignoriert. Ob man unbedingt so übergewichtig sein muss, ist eine andere Frage. Wissenschaftlichen Studien zufolge leiden aber gerade HartzIV-Empfänger häufig unter Übergewicht/Fettsucht, da es bei geringem Budget sehr schwer bis beinahe unmöglich ist sich ausgewogen und gesund zu ernähren. Zudem dürfte es sich als äußerst schwierig gestalten einen solchen BH in Second-Hand-Shops zu kriegen.

Zum Schluss bleibt noch zu erwähnen, dass Adipositas eine Krankheit ist.

Vielleicht sollte der Richter sich mal nach ein paar gebrauchten Schlüpfer im Internet umgucken. Die sind manchmal teurer als neue!

In dem Zusammenhang wäre auch interessant, ob HartzIV-Empfänger zur Not auch Unterhosen mit Sperma- oder Menstruationsblutflecken zu tolerieren haben.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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