Dies ist eine Diskussion zu Hartz4 und Kindergeld innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Hartz4 und Kindergeld A bezieht Hartz4 und bezieht in dieser Zeit Kindergeld. Das Kindergeld wird auf die Leistungen angerechnet bzw. abgezogen. A bekommt also den normalen Regelsatz: Unterkunft+Heizung+Regelsatz. Die Anrechung des KG ist auf den Leistungsbescheiden klar ausgewiesen. Die Arge sagt A, die Veränderungsmitteilung bei der Kindergeldkasse würde mit der Meldung zur Ausbildungssuche beim AA einher gehen. A meldet sich Ausbildungssuchend und bekommt regelmäßig Termine zur Beratung beim AA. A nimmt diese Termine wahr, besorgt sich jedoch eigenständig eine Ausbildung. 1 Jahr später fordert die KGK das gezahlte Kindergeld von der Mutter(B) von A zurück, mit der Begründung, dass A nicht Beantragender gewesen sei, lediglich Empfänger. B legt Einspruch über den Anwalt ein, der erste Einspruch wird verworfen, B will nicht vor Gericht und hat eh immer Angst vor Behördensachen, zahlt also den Betrag. A hat nun rückwirkend zu wenig Hartz4 erhalten und fordert diesen Betrag nun von der ARGE zurück. Wie schätzen Sie diese Situation rechtlich ein? Wie stehen die Chancen, dass A das rückwirkend zu wenig gezahlte Hartz4 ausbezahlt bekommt? Besten Dank für alle Antworten! |
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| AW: Hartz4 und Kindergeld Falls möglich bitte in Sozialrecht verschieben, habs übersehen! |
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| AW: Hartz4 und Kindergeld Hat keiner eine Idee? Gruß |
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| AW: Hartz4 und Kindergeld Zitat:
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| AW: Hartz4 und Kindergeld Zitat:
Tschuldigung! Kein Stress bitte |
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| AW: Hartz4 und Kindergeld Immernoch keiner ? |
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| AW: Hartz4 und Kindergeld Zitat:
Nunmehr kann sich die Mutter an die Arge wenden und sich auf den § 44 SGB X beziehen. Sie sollte einen Überprüfungsantrag stellen. PS: Nochmal, dass KG wurde aus derzeitiger Sicht berechtigt bezogen. Gruß Pro |
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| AW: Hartz4 und Kindergeld Sehe ich genauso, die Bgründung ist völlig an den Haaren herbei gezogen! Aber erstmal abwarten was die ARGE dazu sagt und dann ggf. Überprüfungsantrag stellen! Danke! |
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| AW: Hartz4 und Kindergeld Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Hartz4 und Kindergeld Naja, wenn die Kindergeldsache rechtsgültig ist, hätte A ja rückwirkend Anspruch auf Hartz4. Da die KGK nun zufrieden ist und A somit damals zu wenig Hartz4 erhalten hat, müsste nun ein rückwirkender Anspruch vorliegen?! Oder vertue ich mich? |
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