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Hartz4 und Kindergeld

Dies ist eine Diskussion zu Hartz4 und Kindergeld innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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  #1 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 12:36
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Hartz4 und Kindergeld

Folgende fiktive Situation:

A bezieht Hartz4 und bezieht in dieser Zeit Kindergeld.
Das Kindergeld wird auf die Leistungen angerechnet bzw. abgezogen.
A bekommt also den normalen Regelsatz: Unterkunft+Heizung+Regelsatz.
Die Anrechung des KG ist auf den Leistungsbescheiden klar ausgewiesen.

Die Arge sagt A, die Veränderungsmitteilung bei der Kindergeldkasse würde mit der Meldung zur Ausbildungssuche beim AA einher gehen.

A meldet sich Ausbildungssuchend und bekommt regelmäßig Termine zur Beratung beim AA.

A nimmt diese Termine wahr, besorgt sich jedoch eigenständig eine Ausbildung.

1 Jahr später fordert die KGK das gezahlte Kindergeld von der Mutter(B) von A zurück, mit der Begründung, dass A nicht Beantragender gewesen sei, lediglich Empfänger.

B legt Einspruch über den Anwalt ein, der erste Einspruch wird verworfen, B will nicht vor Gericht und hat eh immer Angst vor Behördensachen, zahlt also den Betrag.

A hat nun rückwirkend zu wenig Hartz4 erhalten und fordert diesen Betrag nun von der ARGE zurück.

Wie schätzen Sie diese Situation rechtlich ein?
Wie stehen die Chancen, dass A das rückwirkend zu wenig gezahlte Hartz4 ausbezahlt bekommt?

Besten Dank für alle Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 12:36
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AW: Hartz4 und Kindergeld

Falls möglich bitte in Sozialrecht verschieben, habs übersehen!
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  #3 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 13:30
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AW: Hartz4 und Kindergeld

Hat keiner eine Idee?

Gruß
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  #4 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 13:32
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AW: Hartz4 und Kindergeld

Zitat:
Zitat von Doordie
Hat keiner eine Idee?

Gruß
Ähm, Doordie, du hast den Beitrag gerade mal vor einer Stunde geschrieben. Sei mal bitte nicht so ungeduldig
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  #5 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 13:33
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AW: Hartz4 und Kindergeld

Zitat:
Zitat von Mucki58
Ähm, Doordie, du hast den Beitrag gerade mal vor einer Stunde geschrieben. Sei mal bitte nicht so ungeduldig

Tschuldigung!
Kein Stress bitte
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  #6 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 16:45
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AW: Hartz4 und Kindergeld

Immernoch keiner ?

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  #7 (permalink)  
Alt 27.04.2010, 09:03
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AW: Hartz4 und Kindergeld

Zitat:
Zitat von Doordie
1 Jahr später fordert die KGK das gezahlte Kindergeld von der Mutter(B) von A zurück, mit der Begründung, dass A nicht Beantragender gewesen sei, lediglich Empfänger.
Die Begründung ist völliger Unsinn. Die Mutter gilt grundsätzlich als Kindergeldberechtigte. Wen die Mutter im Antrag als Empfänger des KG einsetzt, bleibt ihr unbenommen selbst überlassen. Auch kann dies nicht der Rückforderungsgrund der Famka sein. Da aber bereits das KG zurück gezahlt wurde, ist dieser Akt rechtsgültig.

Nunmehr kann sich die Mutter an die Arge wenden und sich auf den § 44 SGB X beziehen. Sie sollte einen Überprüfungsantrag stellen.

PS: Nochmal, dass KG wurde aus derzeitiger Sicht berechtigt bezogen.

Gruß

Pro
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Alt 27.04.2010, 11:46
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AW: Hartz4 und Kindergeld

Sehe ich genauso, die Bgründung ist völlig an den Haaren herbei gezogen!

Aber erstmal abwarten was die ARGE dazu sagt und dann ggf. Überprüfungsantrag stellen!

Danke!
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  #9 (permalink)  
Alt 27.04.2010, 11:47
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AW: Hartz4 und Kindergeld

Zitat:
Zitat von Doordie
Aber erstmal abwarten was die ARGE dazu sagt und dann ggf. Überprüfungsantrag stellen!
Was soll die Arge dazu sagen? In Bezug auf das KG wird sie sich heraushalten. Da das KG bereits zurückgezahlt wurde, ist der Rückforderungsbescheid rechtskräftig. Da ist nichts mit Überprüfung.

Gruß

Pro
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  #10 (permalink)  
Alt 27.04.2010, 11:52
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AW: Hartz4 und Kindergeld

Naja, wenn die Kindergeldsache rechtsgültig ist, hätte A ja rückwirkend Anspruch auf Hartz4.
Da die KGK nun zufrieden ist und A somit damals zu wenig Hartz4 erhalten hat, müsste nun ein rückwirkender Anspruch vorliegen?!
Oder vertue ich mich?
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