Dies ist eine Diskussion zu Gültigkeit eines Gutscheins??? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Gültigkeit eines Gutscheins??? Wie aus dem Titel schon zu erkennen betrifft mein Anliegen, die rechtliche Gültigkeit eines Gutscheins. Frau XY hat am 01.03.2006 einen Gutschein (für einen Tandemsprung) bei der Firma XY erworben. Wie sieht die Sache hierbei mit der Gültigkeit aus ist es rechtens diesen auf einen Zeitraum von einem Jahr zu begrenzen? Ist es nicht allgemein so, dass der Gutschein ab Ende des Ausstellungsdatums 3 Jahre gültig ist? Somit wäre der o.g. Gutschein ja noch bis zum 31.12.2009 gültig?!?! Wenn es der Fall sein sollte, dass man auf diese Dienstleistung keinen Anspruch mehr hat, sollte dann doch wenigstens die Möglichkeit bestehen den bereits Bezahlten Betrag zurück zubekommen, oder nicht? Gut wenn auch mit einem Abzug von XY% (10%?), dennoch dürfte die Firma doch nicht die komplette Summe einbehalten. In diesem Fall würde sich die Firma XY doch ungerechtfertigt bereichern?! Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen! ![]() Lieben Gruß und vielen Dank für eure Mühe! Geändert von Jennifer07 (02.02.2008 um 22:04 Uhr). |
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| AW: Gültigkeit eines Gutscheins??? Wenn alle "ich" gestrichen werden, ist der Beitrag regelkonform und kann beantwortet werden. |
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| AW: Gültigkeit eines Gutscheins??? Hallo Tiger63, vielen Dank für den Hinweis! Habs geändert. |
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| AW: Gültigkeit eines Gutscheins??? ein gutschein muss gesetzlich 3 jahre ab erstellungsdatum in anspruch genommen werden können . auf den ganzen gutscheinen steht aber trotzdem sehr oft drauf nur "ein jahr geltend" o. Ä. aber was willst du machen wenn die geschäfte sich weigern nach 2 jahren diesen gutschein noch zu erfüllen . klagen? macht ja fast keiner weil gutscheine oft wenig wert haben sodass eine klage unrentabel wäre. |
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