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GEZ-Nachforderung berechtigt?

Dies ist eine Diskussion zu GEZ-Nachforderung berechtigt? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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Alt 18.02.2010, 00:33
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GEZ-Nachforderung berechtigt?

Hallo,

mal angenommen Herr Mustermann beendet sein Mietverältiss für seine Wohnung auf dem Fantasieweg. Er hat seitdem keinen festen Wohnsitz - ist mal hier mal da bei Freunden. Gemeldet ist er noch auf dem Fantasieweg, wo aber direkt nach seinem Auszug ein anderer Miter eingezogen ist, der GEZ-Gebühren zahlt. Seit dem Auszug aus der Wohnung zahlt Herr Mustermann keine GEZ-Gebühren mehr. Herr Mustermann hat für ein Jahr einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post gestellt, damit seine Post an die Adresse seiner Freundin Frau Musterfrau gesendet wird. Nachdem der Nachsendeauftrag ausgelaufen ist, meldet Herr Mustermann sich auf die Adresse seiner Freundin um, damit seine Post weiterhin an diese Adresse gesendet wird. Er hat weder einen Mietvertrag noch einen Untermietvertrag für diese Wohnung unterschrieben und ist auch eher selten dort. Ein eigenes Fernsehgerät hat er auch nicht dort stehen. Seine Freundin ist von den GEZ-Gebühren befreit, da sie sich noch in Ausbildung befindet. Nun erhält Herr Mustermann nach etwa 15 Monaten ein Schreiben von der GEZ, indem er aufgefordert wird, seine Gebühren für diese 15 Monate nachzuzahlen - 12 Monate für die Wohnung auf dem Fantasieweg, in der seit 12 Monaten eine anderer GEZ-pflichtiger Mieter wohnt und 3 Monate für die Wohnung seiner Freundin, für die er keinen Mietvertrag unterschrieben hat.

Wie ist die Rechtslage und wie kann sich Herr Mustermann gegen die geforderte Nachzahlung wehren? Welche Paragraphen kann Herr Mustermann eventuell in seinem Wiederspruchsschreiben anbringen?

Geändert von el mariachi (18.02.2010 um 15:28 Uhr).
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Alt 18.02.2010, 07:25
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AW: GEZ-Nachforderung berechtigt?

http://www.gez.de/online_service/abmelden/
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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Alt 18.02.2010, 07:59
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AW: GEZ-Nachforderung berechtigt?

Die 3 Monatsforderung ist Unsinn!

Z.B. entschied das Verwaltungsgericht Münster (Aktz. 7 K 1473/07, 26.09.08) u.a.:

Der Gebührenbescheid der GEZ ist hier rechtswidrig. (Und wer kein Rundfunkteilnehmer ist, kann bei der GEZ auch nichts anmelden.)


Zur versäumten Abmeldung könnte man nur mit Beweisen aufwarten. Also z.B. dass man dort eben nicht gewohnt hat und für diese Adresse bereits Gebühren gezahlt werden.
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Alt 18.02.2010, 09:12
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AW: GEZ-Nachforderung berechtigt?

War A denn jemals bei der GEZ gemeldet? Hat er sich vergessen abzumelden? Dann muss er trotzdem zahlen.

Hat vielleicht jemand vom Fantasieweg der GEZ gesagt, der Ex habe einen Fernseher und diesen mitgenommen? Das wäre dumm gelaufen.
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Alt 18.02.2010, 09:32
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AW: GEZ-Nachforderung berechtigt?

Schließe mich 2much an. Wenn A sich nicht ordnungsgemäß bei der GEZ abgemeldet hat, sieht es für ihn duster aus.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 19:20
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AW: GEZ-Nachforderung berechtigt?

Nein, Herr Mustermann hat sich nicht bei der GEZ abgemeldet, weil er davon ausgegangen ist, dass die GEZ ja merken muss, dass der neue Mieter der Wohnung auf dem Fantasieweg ja jetzt GEZ-Gebühren für diese Wohnung zahlt. Auf welcher Grundlage sollte die GEZ denn nun für eine Wohnung zweimal GEZ-Gebühren verlangen dürfen? Wenn Herr Mustermann nicht mehr in der Wohnung wohnt, warum sollte er dann GEZ-Gebühren für diese Wohnung zahlen müssen? Es müsste doch ausreichen, der GEZ nachzuweisen, dass er in dem Zeitraum nicht mehr in der Wohnung gewohnt hat, für welchen die GEZ die Gebühren verlangt. Gibt es in dieser Richtung keine Urteile?
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  #7 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 19:33
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AW: GEZ-Nachforderung berechtigt?

@ Ron-Wide:

Das Aktenzeichen des Urteils scheint leider das falsche zu sein. Ich konnte im Text keine Formulierung finden, die auf diesen Fall zutrifft.
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  #8 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 20:05
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Zitat:
Zitat von el mariachi
Nein, Herr Mustermann hat sich nicht bei der GEZ abgemeldet, weil er davon ausgegangen ist, dass die GEZ ja merken muss, dass der neue Mieter der Wohnung auf dem Fantasieweg ja jetzt GEZ-Gebühren für diese Wohnung zahlt. Auf welcher Grundlage sollte die GEZ denn nun für eine Wohnung zweimal GEZ-Gebühren verlangen dürfen? Wenn Herr Mustermann nicht mehr in der Wohnung wohnt, warum sollte er dann GEZ-Gebühren für diese Wohnung zahlen müssen? Es müsste doch ausreichen, der GEZ nachzuweisen, dass er in dem Zeitraum nicht mehr in der Wohnung gewohnt hat, für welchen die GEZ die Gebühren verlangt. Gibt es in dieser Richtung keine Urteile?
Man zahlt nicht für eine Wohnung, sondern für "vorrätig gehaltene Empfangsgeräte". Wenn man mit Sack und Pack unter eine Brücke zieht und da mangels Strom gar kein Fernsehen gucken kann, so muss man trotzdem GEZ zahlen! Ist völlig egal, wer in der neuen Wohnung GEZ zahlt oder auch nicht. Wenn man kein TV mehr hat, so muss man das der GEZ mitteilen - und zwar mit Angaben zum Verbleib des Gerätes. Rückwirkende Abmeldungen sind nicht möglich.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 08:11
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AW: GEZ-Nachforderung berechtigt?

Zitat:
Zitat von 2much
Man zahlt nicht für eine Wohnung, sondern für "vorrätig gehaltene Empfangsgeräte". Wenn man mit Sack und Pack unter eine Brücke zieht und da mangels Strom gar kein Fernsehen gucken kann, so muss man trotzdem GEZ zahlen! Ist völlig egal, wer in der neuen Wohnung GEZ zahlt oder auch nicht. Wenn man kein TV mehr hat, so muss man das der GEZ mitteilen - und zwar mit Angaben zum Verbleib des Gerätes. Rückwirkende Abmeldungen sind nicht möglich.
genau
für die GEZ ist niemand ausgezogen - sondern noch jemand mit einem TV dazugekommen - also darf sie 2X kassieren (wäre zb in einer WG der fall)

und wenn sich jemand einen 2 fernseher in einer 2. whg leistet, muß er dort auch GEZ bezahlen ...also 2X
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  #10 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 08:48
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AW: GEZ-Nachforderung berechtigt?

Zitat:
Zitat von 2much
Man zahlt nicht für eine Wohnung, sondern für "vorrätig gehaltene Empfangsgeräte". Wenn man mit Sack und Pack unter eine Brücke zieht und da mangels Strom gar kein Fernsehen gucken kann, so muss man trotzdem GEZ zahlen! Ist völlig egal, wer in der neuen Wohnung GEZ zahlt oder auch nicht. Wenn man kein TV mehr hat, so muss man das der GEZ mitteilen - und zwar mit Angaben zum Verbleib des Gerätes. Rückwirkende Abmeldungen sind nicht möglich.
100%ige Zustimmung meinerseits. Herr Mustermann hätte sich bei der GEZ abmelden müssen. Das kann er auch alles auf der HP nachlesen. Dort steht es schwarz auf weiß
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