Dies ist eine Diskussion zu Gesetzliche Krankenversicherung und Gleichheitsgrundatz des Grundgesetzes innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Gesetzliche Krankenversicherung und Gleichheitsgrundatz des Grundgesetzes |
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| AW: Gesetzliche Krankenversicherung und Gleichheitsgrundatz des Grundgesetzes Jeder kann aus der gesetzlichen austreten und in eine private Krankenkasse gehen, wenn diese einen auch wollen. Wird das zufällig mit der Rente verwechselt ? |
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| AW: Gesetzliche Krankenversicherung und Gleichheitsgrundatz des Grundgesetzes Zitat:
Gegenfrage an den TE: ist es mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, dass Bürger mit höherem Einkommen eine wesentlich höhere Einkommenssteuerlast in die "Solidar"gemeinschaft leisten als andere? Der Gleichheitsgrundsatz heißt nicht, dass nicht abhängig von verschiedenen Gründen Ungleichheiten vorhanden sein können. Man sollte auch nicht vergessen, dass die GKV als Ungleichbehandlung eingeführt wurde - nämlich als "Sponsoring" der sozial Schwachen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Gesetzliche Krankenversicherung und Gleichheitsgrundatz des Grundgesetzes hallo, wie sind denn eigentlich die voraussetzungen? für angestellte gibt es m.e. eine gewisse einkommenshöhe ab welcher man in die private kv wechseln kann. wenn man sich jedoch selbstständig macht, dann muss man doch eigentlich in die pkv, bzw. hat man die wahl, freiwillig in der gkv zu bleiben, oder irre ich? lg fistator |
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| AW: Gesetzliche Krankenversicherung und Gleichheitsgrundatz des Grundgesetzes Zitat:
Gruß Pro |
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