Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gesetzliche Krankenversicherung und Gleichheitsgrundatz des Grundgesetzes

Dies ist eine Diskussion zu Gesetzliche Krankenversicherung und Gleichheitsgrundatz des Grundgesetzes innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 11:52
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7
Keine Wertung, Holleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Holleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Holleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Holleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Holleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Holleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Holleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Holleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Holleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Holleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Gesetzliche Krankenversicherung und Gleichheitsgrundatz des Grundgesetzes

Ist es eigentlich mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar, dass Menschen nur aufgrund ihres Einkommens aus der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung entlassen werden, andere aber nur aufgrund ihres Einkommens keine Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV haben?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 17:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 2.709
97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)  
AW: Gesetzliche Krankenversicherung und Gleichheitsgrundatz des Grundgesetzes

Jeder kann aus der gesetzlichen austreten und in eine private Krankenkasse gehen,
wenn diese einen auch wollen.

Wird das zufällig mit der Rente verwechselt ?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 17:53
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.877
98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Gesetzliche Krankenversicherung und Gleichheitsgrundatz des Grundgesetzes

Zitat:
Zitat von Tourix
Jeder kann aus der gesetzlichen austreten und in eine private Krankenkasse gehen,
wenn diese einen auch wollen.
Das ist so nicht richtig. Es müssen Bedingungen erfüllt werden, um die Pflichtversicherung beenden zu können.

Gegenfrage an den TE: ist es mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, dass Bürger mit höherem Einkommen eine wesentlich höhere Einkommenssteuerlast in die "Solidar"gemeinschaft leisten als andere?

Der Gleichheitsgrundsatz heißt nicht, dass nicht abhängig von verschiedenen Gründen Ungleichheiten vorhanden sein können. Man sollte auch nicht vergessen, dass die GKV als Ungleichbehandlung eingeführt wurde - nämlich als "Sponsoring" der sozial Schwachen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 14:23
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 301
95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)  
AW: Gesetzliche Krankenversicherung und Gleichheitsgrundatz des Grundgesetzes

hallo,

wie sind denn eigentlich die voraussetzungen?

für angestellte gibt es m.e. eine gewisse einkommenshöhe ab welcher man in die private kv wechseln kann.

wenn man sich jedoch selbstständig macht, dann muss man doch eigentlich in die pkv, bzw. hat man die wahl, freiwillig in der gkv zu bleiben, oder irre ich?

lg
fistator
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 14:58
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.201
96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Gesetzliche Krankenversicherung und Gleichheitsgrundatz des Grundgesetzes

Zitat:
Zitat von fistator
wenn man sich jedoch selbstständig macht, dann muss man doch eigentlich in die pkv, bzw. hat man die wahl, freiwillig in der gkv zu bleiben, oder irre ich?
Richtig. Allerdings sehe ich keine Ungleichbehandlung.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gesetzliche Krankenversicherung Wiki 03.05.2010 16:11
Fahrtkosten (gesetzliche Krankenversicherung) Wiki 03.05.2010 16:09
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung Sozialrecht 27.10.2009 11:19
private Krankenversicherung und gesetzliche Sozialrecht 12.09.2008 09:54
Wie in die gesetzliche Krankenversicherung? Sozialrecht 20.09.2006 17:25





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN