Dies ist eine Diskussion zu Gesetzesänderungen innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Gesetzesänderungen Ist dies gänzlich unmöglich, mit jur. Begründung. Es geht hier nicht um Moral sondern um Normen und Regeln und deren Anwendung. Was würde außerdem passieren, wenn A diesen Wunsch in ein Volksbegehren ändert und genügend Menschen dem zustimmen, sodaß es zum Volksentscheid kommt. Wird es dann möglich oder nicht? Warum? |
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| AW: Gesetzesänderungen Er muss die §§ 211 ff. StGB und §§ 223 ff. StGB aufheben lassen. Über ein Volksbegehren ist das nicht möglich, da diese Normen Bundesrecht sind. Ferner ist zu beachten, dass der BGH in den Mauerschützenprozessen Strafffreistellungen von Tötungsdelikten entlang der Radbruchschen Formel die Anerkennung versagt hat. Das dürfte entsprechend anwendbar sein. Daher denke ich, dass das nach geltendem Recht unmöglich ist. |
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| AW: Gesetzesänderungen Wie muß das geltende Recht geändert werden, damit §§ 211 ff. StGB und §§ 223 ff. StGB aufgehoben werden können? |
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