Dies ist eine Diskussion zu Gesetz kontra Moral bei nahen Familienanghörigen innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Gesetz kontra Moral bei nahen Familienanghörigen ich möchte anhand eines fiktiven Falls mal eine Frage zur Diskussion geben: Sohn oder Tochter A weiss, das Vater oder Mutter B eigentlich nicht mehr Auto fahren dürften. Person B ist aber nicht gewillt, den Führerschein abzugeben oder alternativ das "Autofahren" einzustellen. Es kam schon zu Verkehrsgefährdungen. Person A könnte sich natürlich offiziell an die Führerscheinstelle wenden und schriftlich den Sachverhalt dort bekannt machen. Aufgrund der Rechtslage würde es auch wohl zu einer Überprüfung der Fahrtauglichkeit führen. Es gibt bestimmt noch etliche Beispiele (Ehefrau weiss, das Ehemann alkoholisiert fährt, etc). Mich würde interessieren, was der Gesetzgeber allgemein dazu vorgibt und wie eure persönlichen Meinungen sind. Danke Squiere |
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| AW: Gesetz kontra Moral bei nahen Familienanghörigen Zitat:
Meine persönliche Meinung: Angehörige, die so etwas machen, sind zu bewundern. Ein Großteil traut sich nicht und hat lieber "Ruhe vor dem Alten". Das Risiko, dass ein Unfall geschieht, wird in Kauf genommen. Oder man versucht, andere dazu zu bringen, den Verkehrsuntauglichen zu überreden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Gesetz kontra Moral bei nahen Familienanghörigen Zitat:
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| AW: Gesetz kontra Moral bei nahen Familienanghörigen Millowitsch hat damals freiwillig seinen Führerschein abgegeben, was ich sehr bewundert habe. Ich kann schon verstehen, wenn ein alter Mensch seinen Führerschein nicht abgeben will. Schließlich bedeutet ein Auto ja Mobilität und symbolisiert insofern Freiheit. Bus und Bahn sind heutzutage leider eine schlechte Alternative und für alte Menschen kaum zu meistern: kurze Umstiegszeiten, Verspätungen, Ausfälle usw. Leider wird sich das mittelfristig nicht ändern. Der "Fahrer mit Hut" ist aber im allgemeinen wohl eher ein geringeres Risiko aufgrund der altersbedingt eher langsameren und vorsichtigeren Fahrweise. Wenn aber ernsthafte gesundheitliche Faktoren dazu kommen (z. B. Sehschwächen, stark verringertes Reaktionsvermögen, ggf gewisse Krankheiten, die ein Risiko bergen) so ist natürlich von einer Teilnahme am Straßenverkehr abzuraten. Als Angehöriger würde ich tunlichst auf denjenigen einwirken, dass er den Führerschein abgibt. Wenn ich Zeuge mehrerer brisanter Situationen geworden bin, die auf die Nichteignung des Senioren zurück zu führen sind, so würde ich vielleicht auch mit dessen Wissen entsprechende Stellen informieren. Freilich darf man sich dann auch nicht beschweren, wenn man enterbt wird. |
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| AW: Gesetz kontra Moral bei nahen Familienanghörigen Hallo, Danke für die zahlreichen Antworten. Das ganze baut sich auf eine fiktive Frage auf, wobei in meinen Freundeskreis gerade das erste Beispiel häufig diskutiert wird. Es gibt aber in keinster Weise einen tatsächlichen Vorgang. Ich ging nicht davon aus, das Person A im polizielichen Bereich arbeitet, aber ich ging bei Person A von einer Person aus, die den Sachverhalt aufgrund seines Wissen und evtl auch beruflichen Erfahrung (Krankenpfleger, ect) schon den Verdacht einer allgemeinen Fahruntauglichkeit bezogen auf Person B begründen kann. Ums denunzieren soll es nicht gehen, denn Person A weiss, das sowohl das Alter im Allgemeinen oder eine Pflegestufe nicht "zwingend" zum Führerscheinentzug führt. Um das nochmal zu konkretisieren: Person A hat die Ansicht, das die Vorraussetzungen zum Führen eines PKW bei Person B nicht mehr gegeben sind. Person A steht aber in einem nahen Verwandschaftsverhältnis zu B. Person A könnte aber begründete Argumente bei der Führerscheinstelle vorbringen, die vorraussichtlich zu einer ärztlichen oder sogar zu einer amtsärztlichen Untersuchng bei Person B führen würde. Ich selber habe am Rande mit der Juristerein zu tun, weiss aber, das z.B. nahe Verwandte nicht vor Gericht als Zeugen aussagen müssen oder das der Gesetzgeber im manchen Vorgängen den Begriff "Sittenwidrig" zulässt. Das der Gesetzgeber zumindest in meinen Augen durchaus Moral oder vielleicht besser Sitte in die Rechtssprechung einfliessen lässst. Daher auch noch einmal die Frage, ob der Gesetzgeber eine Norm vorgibt, in der die sittlichen Aspekte aufgehoben werden und Person A damit zum Handeln verpflichtet wäre? Ähnliches ist mir bei der ärztlichen Schweigepflicht bekannt. Bei Eigen- oder Fremdgefähdung ist ja auch hier der ärtzlichen Schweigepflicht Grenzen gesetzt. Grüsse Squiere |
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