Dies ist eine Diskussion zu Funktionsweise der GEZ innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Funktionsweise der GEZ Nehmen wir mal den Fall an, dass eine Person einen Fernseher besitzt, ebenso wie einen Fernsehanschluss, das Gerät aber ausschließlich zum Schauen von DVDs verwendet und das Gerät auch nicht mit dem Fernsehanschluss verbunden ist. Wieso kann man diese Person dennoch zur Kasse beten? Denn ich bezahle ja auch nicht für ein Taxi, wenn ich nicht damit gefahren bin. Sicherlich wäre es schwer nachzuweisen, dass die Person nur DVDs anschaut, aber eben darum geht es ja. Die GEZ möchte Gebühren einziehen und muss dafür natürlich auch nachweisen, dass die jeweilige Person z.B. ein Fernsehgerät besitzt und warum ist es dann nicht einfach möglich, zu sagen, man bezahle nur für die Inanspruchnahme des Fernsehgerätes in Verbindung mit dem Fernsehanschluss und wenn ich sage, ich würde das Gerät nicht zum Fernsehen nutzen, müsste man erstmal etwas anderes nachweisen. Lange Rede kurzer Sinn: Warum muss man für den alleinigen Besitz des Fernsehers Gebühren bezahlen, wenn man eventuell gar nicht fern schaut oder eben nur DVDs? |
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| AW: Funktionsweise der GEZ Zitat:
Wer kein TV gucken will, der kann das Empfangsteil ausbauen und sich das bescheinigen lassen. Es soll Leute geben, die damit schon durchgekommen sind. Aber: da die Rundfunkgebühren sowieso reformiert werden sollen, lohnt sich der Aufwand nicht. In Kürze darf wohl jeder Haushalt eine Pauschale abdrücken, was de facto eine Erhöhung der Gebühren für diejenigen bedeutet, die bisher höchstens Radio und neuartige Empfangsgeräte hatten. Zwar kann man sich dann wohl immer noch abmelden, ist dann aber beweispflichtig.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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