
20.07.2009, 11:30
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| Junior Mitglied | | Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 54
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| Fragen rund um den Hund Hallo, nehmen wir mal folgendes an: Eine Züchterin hat eine Hündin, die sie im Alter von 4 Jahren abgibt, weil sie Probleme im Rudel verursacht. Laut Ahnentafel bleibt sie aber Besitzer des Hundes, alle anfallenden Kosten (Futter, TA usw.) hat der Abnehmer. Wenn nun die Züchterin nach Ablauf eines Jahres die Hündin ganz abgeben würde (also auch Ahnentafel-technisch) mit der Maßgabe, es solle ein Hündin zu ihr zurück gehen, sollte diese o. g. Hündin Welpen bekommen.(zu diesem zeitpunkt wäre die Hündin dann 5 Jahre alt) und die Hündin hätte zwei Jahre später einen Wurf, in dem es nur 2 Rüden gäbe. Hätte die Züchterin jetzt das Recht auf einen Welpenpreis (in unserem ausgedachten Fall wären das 1000 Euro) wenn niemals von einem Welpenpreis die Rede gewesen wäre sondern immer nur von einer Hündin (in unserem Fall hätte die Züchterin keinen Vertrag machen wollen) und die Hündin nochmals belegt werden würde und somit die Möglichkeit einer kleinen Hündin bestünde.... Hat jemand hier Ahnung wie das ganze rechtlich darstellen würde Ich bin dankbar für jede Antwort! LG |