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Frage zum Tatbestand Volksverhetzung

Dies ist eine Diskussion zu Frage zum Tatbestand Volksverhetzung innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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  #1 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 17:31
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Frage zum Tatbestand Volksverhetzung

Hallo Zusammen.

Ich habe mir darüber Gedanken gemacht, hab aber nicht genügend juristisches Wissen um eine abschließende Antwort zu finden.

Muss eine rechtsradikale Beleidigung (z.B. Du Judensau) öffentlich sein oder wird der Tatbestand "Volksverhetzung" auch dann erfüllt, wenn man das privat zu jemandem sagt? Also ohne eine öffentliche Beleidigung auszusprechen? z.B. per SMS oder in einem Gespräch zwischen zwei Leuten
Ist das dann nur Beleidigung oder trotzdem Volksverhetzung?

Falls das hier das falsche Forum ist, bitte ich um Entschuldigung
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  #2 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 17:54
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AW: Frage zum Tatbestand Volksverhetzung

Zitat:
7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
Das dürfte als Antwort ausreichen
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  #3 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 22:23
Boardneuling
 
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AW: Frage zum Tatbestand Volksverhetzung

Wie gesagt. Habe kaum juristisches Vorwissen^^

Was bedeutet das jetzt?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 22:35
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AW: Frage zum Tatbestand Volksverhetzung

Die Entäußerung muss öffentlich wahrnehmbar sein.

Jemanden aber als "Judensau" zu titulieren, unterfällt ohne Weiteres wegen der zweiten Worthälfte dem tatbestand der Beleidigung. Mithin auch einem Zivilrechtlichen schutzgesetzt - so dass Schmerzensgeld und Schadensersatz drohen, wenn der Angesprochene Lust auf erfolgreichen Rechtsstreit hat.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 16:46
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AW: Frage zum Tatbestand Volksverhetzung

Ich danke euch
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  #6 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 17:09
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AW: Frage zum Tatbestand Volksverhetzung

Mich täte mal interessieren, wieviel Verfahren wegen 130 eingeleitet werden und wieviele davon zu Verurteilungen führen.
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