Dies ist eine Diskussion zu Frage zum Tatbestand Volksverhetzung innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Frage zum Tatbestand Volksverhetzung Ich habe mir darüber Gedanken gemacht, hab aber nicht genügend juristisches Wissen um eine abschließende Antwort zu finden. Muss eine rechtsradikale Beleidigung (z.B. Du Judensau) öffentlich sein oder wird der Tatbestand "Volksverhetzung" auch dann erfüllt, wenn man das privat zu jemandem sagt? Also ohne eine öffentliche Beleidigung auszusprechen? z.B. per SMS oder in einem Gespräch zwischen zwei Leuten Ist das dann nur Beleidigung oder trotzdem Volksverhetzung? Falls das hier das falsche Forum ist, bitte ich um Entschuldigung |
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| AW: Frage zum Tatbestand Volksverhetzung Zitat:
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| AW: Frage zum Tatbestand Volksverhetzung Wie gesagt. Habe kaum juristisches Vorwissen^^ Was bedeutet das jetzt? |
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| AW: Frage zum Tatbestand Volksverhetzung Die Entäußerung muss öffentlich wahrnehmbar sein. Jemanden aber als "Judensau" zu titulieren, unterfällt ohne Weiteres wegen der zweiten Worthälfte dem tatbestand der Beleidigung. Mithin auch einem Zivilrechtlichen schutzgesetzt - so dass Schmerzensgeld und Schadensersatz drohen, wenn der Angesprochene Lust auf erfolgreichen Rechtsstreit hat.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Frage zum Tatbestand Volksverhetzung Ich danke euch |
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