Dies ist eine Diskussion zu EuGH: Neues Einwanderungsgesetz ? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| EuGH: Neues Einwanderungsgesetz ? dessen Staatsbürgerschaft erhalten haben, Aufenthalt und Arbeitsaufnahme zu erlauben, ganz egal, ob sie legal oder illegal ins Land gekommen sind." http://verfassungsblog.de/ruizzambra...nsbrgerschaft/ Um es einmal anderst auszudrücken - Wenn nicht EU-Ausländer in einem EU-Land ein Kind bekommen, haben sie dadurch unbegrenztes Aufenhalts- und Arbeitserlaubnis. Die Folgen werden sein - dass jeder Illegale schnellstens ein Kind zeugen wird. Bei hunderttausende von illegalen Einwanderern + Nachwuchs jedes Jahr, muss die EU dann bald anbauen. Und wie sieht es dann mit dem Geld aus ? Arbeit wird es ja wohl nicht für alle geben. Also müssen wir für die, die keine Arbeit finden, Sozialgelder zahlen. Da wir uns das aber in der derzeitigen Größenordnung dann nicht mehr leisten können, muss halt überall massiv gekürzt werden. Aber es geht ja hier um Urteile und Gesetze. Die Begründung ist offenbar folgende: "Die Unionsbürgerschaft ist nichts wert, wenn man nichts davon hat, und man hat nichts davon, wenn diejenigen, von deren Unterhalt man abhängt, nicht im Land bleiben und nicht arbeiten dürfen." http://verfassungsblog.de/eugh-es-kann-nur-einen-geben/ Dafür dass damit in jedem EU-Land umfangreiche Gesetze außer Kraft gesetzt werden, ist diese Begründung aber herzlich schlicht. |
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| AW: EuGH: Neues Einwanderungsgesetz ? Wenn man sich jemals eingehender mit der EUGH Rechtsprechung in Bezug auf die Freizügigkeitsrechte befasst hätte, wüsste man, dass dies schon seit dem "Chen"-Urteil 2004 der Fall ist. Es ist also reichlich spät, sich nun darüber aufzuregen. Die hier in Weltuntergangsstimmung prophezeiten Folgen sind bislang ebenfalls ausgeblieben. |
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| AW: EuGH: Neues Einwanderungsgesetz ? Hast recht Libera. Inzwischen habe ich nachgesehen, es gibt in allen Einreiseländer (z. B. Italien, Deutschland) Gesetze, die das ganze stark einschränken. Dennoch halte ich ein derart weitreichendes Urteil (und wenn damit nur viele nationale Gesetze gestrichen werden), das mit einer so schwachen Begründung, die eher in Grimms Märchenstunde passt, als zu einem Urteil, für äußerst bedenklich. |
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| AW: EuGH: Neues Einwanderungsgesetz ? Die Argumentation des EuGH ist doch nicht schwer nachzuvollziehen und vollkommen schlüssig. Nach § 3 FreizügG/EU hatten Drittausländer ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft schon immer abgeleitete Freizügigkeit genossen, wenn sie mit einem Unionsbürger in aufsteigender Linie verwandt waren und der Unionsbürger ihnen Unterhalt gewährte. Der EuGH hat nur das abgeleitete Freizügigkeitsrecht auch auf die Fälle ausgeweitet, in denen nicht der Unionsbürger dem Drittausländer Unterhalt gewährt, sondern genau der umgekehrte Fall vorliegt. Andernfalls würde eine Situation vorliegen, in welcher dem Freizügigkeitsrecht des minderjährigen Unionsbürgers jede praktische Wirksamkeit entzogen wird, denn er kann seine Freizügigkeit nicht ohne seine Eltern ausüben. Insofern war es notwendig, das Aufenthaltsrecht auf die sorgeberechtigten Elternteile auszuweiten. |
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| AW: EuGH: Neues Einwanderungsgesetz ? Zitat:
"Art. 20 AEUV ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, einem Drittstaatsangehörigen, der seinen minderjährigen Kindern, die Unionsbürger sind, Unterhalt gewährt, zum einen den Aufenthalt im Wohnsitzmitgliedstaat der Kinder, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, zu verweigern und ihm zum anderen eine Arbeitserlaubnis zu verweigern, da derartige Entscheidungen diesen Kindern den tatsächlichen Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihnen der Unionsbürgerstatus verleiht, verwehren würde." http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bi...ts=&resmax=100 http://dejure.org/gesetze/AEUV/20.html |
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| AW: EuGH: Neues Einwanderungsgesetz ? Wollen Sie damit nun irgendetwas Aussagen, dass über das bloße Zitieren von Textstellen hinausgeht? |
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| AW: EuGH: Neues Einwanderungsgesetz ? Ja. Die Begründung nimmt kein Bezug auf § 3 FreizügG/EU, sondern eben auf Art. 20 AEUV. Und zu diesem Gesetz kann ich keinerlei Bezug sehen. = Märchen. Wenn ein Urteil gefällt wird, dann sollte es auch sauber begründet werden. Das sehe ich hier nicht. Und das bei der EUGh. |
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| AW: EuGH: Neues Einwanderungsgesetz ? Wenn das ein Märchen ist sind Sie der Geschichtenschreiber. 2004 gab es statt dem AEUV noch den EG-Vertrag und das FreizügG/EU ist nur die Umsetzung der Freizügigkeitsrechte aus dem EG-Vertrag in nationales Recht. Bereits 2004 hat der EUGH mit nachstehender Begründung festgestellt, dass sorgeberechtigte Elternteile eines minderjährigen Unsionsbürger umgekehrt abgeleitetes Freizügigkeitsrecht genießen: Zitat:
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| AW: EuGH: Neues Einwanderungsgesetz ? Ihre Begründung ist überzeugend und eindrucksvoll. Blos lässt sich nichts davon in der Urteilsbegründung wiederfinden. Es geht mir vor allem um die Urteilsbegründung. Und in dieser steht eben nichts von dem, was sie hier schreiben. Die Urteilsbegründung habe ich verlinkt und sogar zitiert. Der Artikel, auf das Bezug genommen wird war zum Zeitpunkt der Urteilsbegründung längst rechtsgültig und bekannt - und hat nichts erkennbares mit dem Urteil zu tun. Das worauf sie hier Bezug nehmen, wurde wenn ich mich recht entsinne von der Staatsanwältin vorgebracht, findet abr keinerlei Erwähnung im Urteil. |
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