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EU - Recht vs Nationales Recht

Dies ist eine Diskussion zu EU - Recht vs Nationales Recht innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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  #1 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 08:41
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EU - Recht vs Nationales Recht

Hallo !

Wir (alles nicht Juristen) diskutierten gerade über EU-REcht und Nationales Recht. Die vorherschende Meinung der Gruppe war das das EU-Recht vor dem nationalen Recht gilt.

Ich hatte eine gegenteilige Meinung, da ich bisher dachte das das nationale Recht vor dem EU-Recht gilt.

Beispiel: nationales Recht ( AUT) ... 2 stangen Zigaretten dürfen beim Grenzübertritt eingeführt werden ...

EU-Recht ... 4 stangen Zigaretten dürfen eingeführt werden ...


Oder Gewährleistung ... in Österreich 6 Monate in der EU 2 Jahre.... hmmm --> Was gilt nu ?

Danke für eure info.

Geändert von GanzCool (30.09.2010 um 09:50 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 15:52
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AW: EU - Recht vs Nationales Recht

Zitat:
Zitat von GanzCool Beitrag anzeigen
...
Oder Gewährleistung ... in Österreich 6 Monate in der EU 2 Jahre.... hmmm --> Was gilt nu ?
Die Richtlinien der EU müssen (irgendwann) auch durch die Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Da sollte auch in Österreich schon angekommen sein.
Einfach mal § 933 I ABGB lesen.
__________________
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