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Einladung vom Gericht

Dies ist eine Diskussion zu Einladung vom Gericht innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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Alt 23.11.2009, 13:46
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Einladung vom Gericht

Man wird zum Gericht eingeladen. Es geht dabei nicht um eine Straftat, sondern um eine Angelegenheit in Sachen Ehe/Scheidung. Man wird von einem Bekannten/Freund als Zeuge genannt. Nun schickt das Familiengericht eine Einladung, um als Zeuge bei der Anhörung aufzutreten. Kann einer die Einladung ablehnen? Man kennt zwar die Tatbestände, aber auch beide Parteien und hat ehrlich gesagt keine Lust, für irgendeine Partei auszusagen.

Ist die Erscheinung Pflicht? Was passiert, wenn man die Einladung schlichtweg ignoriert?

Vielen Dank im Voraus für qualifizierte Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 13:49
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AW: Einladung vom Gericht

Wer die Ladung ignoriert, riskiert Ordnungsgeld auferlegt zu bekommen. Die gerichtliche Ladung ist kein Wunschkonkzert, sondern verpflichtet zum Erscheinen. Lustlosigkeit ist dabei kein Hinderungsgrund.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 13:53
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AW: Einladung vom Gericht

Hmmm.... Habe ich mir schon gedacht und ehrlich gesagt befürchtet. Danke vielmals.
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