Dies ist eine Diskussion zu Einfuhr von Wasserpfeifentabak aus nicht EU-Ländern innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Einfuhr von Wasserpfeifentabak aus nicht EU-Ländern Angenommen eine Person bestellt Wasserpfeifentabak in den USA, bei der Einfuhr von diesem besagtem Tabak leitet der Zoll das Paket an das Verbraucherschutzamt weiter. Dort wird geprüft ob der Tabak mehr als 5% Glycerin enthält, und danach wird entschieden ob der Tabak vernichtet wird oder ob der "Käufer" den Tabak rechtäßig verzollen kann und ihn für eigen Konsum nutzen kann. Ist es nun laut dem Tabakwaren Einfuhrgesetz erlaubt Tabak mit mehr als 5% Feuchtigkeit für Privatgebrauch einzuführen oder nicht? Kann hier einer von euch bitte helfen, wie das Gesetz zu verstehen ist? Hoffe das Forum passt wenn nicht einfach verschieben mit besten Grüßen muQ |
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| AW: Einfuhr von Wasserpfeifentabak aus nicht EU-Ländern Wo steht denn das mit den 5 % Feuchtigkeitsgehalt? Habe ich auf Anhieb nicht gefunden. Aber das hier dürfte schon helfen: Zitat:
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| AW: Einfuhr von Wasserpfeifentabak aus nicht EU-Ländern Zitat:
Allerdings ist dort nur von gewerbsmäßigem Inverkehrbringen die Rede. Äääh - wieviel Tabak wurde denn bestellt? Wurden die Freimengen beachtet? Wurde privat bestellt? Aber wahrscheinlich egal. Der Tabak genügt nicht den deutschen Anforderungen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Einfuhr von Wasserpfeifentabak aus nicht EU-Ländern Zitat:
Zitat:
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| AW: Einfuhr von Wasserpfeifentabak aus nicht EU-Ländern Danke für die Antworten! Also es ist eine Sammelbestellung von 4 Privatpersonen über 2.5kg Tabak. Einfuhr von 50g Tabak über Postweg ist Zollfrei und alles andere muss versteuert werden. Das war bei 2 vorherigen Bestellungen genauso der Fall nur jetzt wird das Paket einbehalten(das versteh ich nicht) Ich finde auch nur genaue Angaben zur gewerblichen Einfuhr. Wasserpfeifentabak ist hier aber nicht genau deklariert. Also wenn das Verbraucherschutzamt den Tabak zur Einfuhr nicht akzeptiert, kann man da wahrscheinlich recht wenig machen. Dennoch müsste es der Privatperson doch erlaubt sein den Tabak über das Verbraucherschutzamt(zzgl Bearbeitungsgeb.) wieder ins Ausland zurückzuschicken. Oder wird dies dann zwangsläufig vernichtet? Super wär natürlich wenn ein klares Gesetz gegeben wäre, welches genau deklariert was für Privatpersonen gilt und was nicht. Wenn jetzt einer eine teure Zigarre aus Cuba bestellen würde(die nicht den Deutschen Bedingungen entspricht, natürlich nicht unters Betäubungsmittelgesetz fällt) wär das doch legitim. Auf der Zollhomepage sind Dinge aufgelistet die man nicht einführen darf: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post...vub/index.html wie ihr seht aber nichts mit Tabak. lg |
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| AW: Einfuhr von Wasserpfeifentabak aus nicht EU-Ländern Manchmal behält der Zoll ein Paket ein. Man muss dann (bzw. man wird dazu aufgefordert) zum Zoll zu fahren, um dort das Paket zu öffnen, damit die Zöllner sich vergewissern können, dass alles auch in Ordnung ist. |
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| AW: Einfuhr von Wasserpfeifentabak aus nicht EU-Ländern Zitat:
Nur dieser Vorgang wurde einfach übersprungen, und die Person die die Waren Einführen wollte musste selbst Nachforschen wo sich das Paket befindet. Und laut : §212 Abs. 1 der Abgabenordnung § 31 Probenentnahme Im Rahmen der Steueraufsicht dürfen von Tabakwaren und von Stoffen, die zur Herstellung dieser Waren bestimmt sind, sowie von Umschließungen dieser Waren unentgeltlich Proben entnommen werden. Über die Probenentnahme erhält der Betroffene eine Empfangsbestätigung und auf Verlangen eine amtlich verschlossene Gegenprobe. Müssen sie einen in Kenntnis setzen das das Paket bei der Zuständigen Behörde für Verbraucherschutz ist. Nun aber BTT |
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