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Einfuhr von Wasserpfeifentabak aus nicht EU-Ländern

Dies ist eine Diskussion zu Einfuhr von Wasserpfeifentabak aus nicht EU-Ländern innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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  #1 (permalink)  
Alt 14.11.2009, 10:26
muQ muQ ist offline
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Einfuhr von Wasserpfeifentabak aus nicht EU-Ländern

Guten Tag,

Angenommen eine Person bestellt Wasserpfeifentabak in den USA, bei der Einfuhr von diesem besagtem Tabak leitet der Zoll das Paket an das Verbraucherschutzamt weiter.
Dort wird geprüft ob der Tabak mehr als 5% Glycerin enthält, und danach wird entschieden ob der Tabak vernichtet wird oder ob der "Käufer" den Tabak rechtäßig verzollen kann und ihn für eigen Konsum nutzen kann.

Ist es nun laut dem Tabakwaren Einfuhrgesetz erlaubt Tabak mit mehr als 5% Feuchtigkeit für Privatgebrauch einzuführen oder nicht?

Kann hier einer von euch bitte helfen, wie das Gesetz zu verstehen ist?




Hoffe das Forum passt wenn nicht einfach verschieben

mit besten Grüßen muQ
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  #2 (permalink)  
Alt 15.11.2009, 10:52
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AW: Einfuhr von Wasserpfeifentabak aus nicht EU-Ländern

Wo steht denn das mit den 5 % Feuchtigkeitsgehalt? Habe ich auf Anhieb nicht gefunden. Aber das hier dürfte schon helfen:


Zitat:
Zitat von Vorläufiges Tabakgesetz
§ 47 Verbringungsverbote

(1) Erzeugnisse im Sinne dieses Gesetzes, die nicht den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen, dürfen nicht in das Inland verbracht werden. Dieses Verbot steht der zollamtlichen Abfertigung nicht entgegen, soweit sich aus den auf § 49 gestützten Rechtsvorschriften über die Einfuhr oder das Verbringen der in Satz 1 genannten Erzeugnisse nichts anderes ergibt.
(2) Absatz 1 Satz 1 gilt unbeschadet der § 30 nicht für

[...]

8. Waren in privaten Geschenksendungen, soweit sie zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch des Empfängers bestimmt sind, sowie Waren als Geschenke im öffentlichen Interesse, [...]
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  #3 (permalink)  
Alt 15.11.2009, 11:53
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AW: Einfuhr von Wasserpfeifentabak aus nicht EU-Ländern

Zitat:
Zitat von 2much
Wo steht denn das mit den 5 % Feuchtigkeitsgehalt?
In der Tabakverordnung, Anlage 1 zu §1, Teil A Punkt 2 Buchstabe a.

Allerdings ist dort nur von gewerbsmäßigem Inverkehrbringen die Rede.

Äääh - wieviel Tabak wurde denn bestellt? Wurden die Freimengen beachtet? Wurde privat bestellt?

Aber wahrscheinlich egal. Der Tabak genügt nicht den deutschen Anforderungen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.11.2009, 12:15
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AW: Einfuhr von Wasserpfeifentabak aus nicht EU-Ländern

Zitat:
Zitat von Humungus
In der Tabakverordnung, Anlage 1 zu §1, Teil A Punkt 2 Buchstabe a.
Danke.

Zitat:
Zitat von Humungus
Aber wahrscheinlich egal. Der Tabak genügt nicht den deutschen Anforderungen.
Das scheint aber bei Bestellungen für den eigenen Bedarf oder als Geschenk egal zu sein. Oder stehe ich wieder auf dem Schlauch?
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  #5 (permalink)  
Alt 15.11.2009, 13:30
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AW: Einfuhr von Wasserpfeifentabak aus nicht EU-Ländern

Danke für die Antworten!

Also es ist eine Sammelbestellung von 4 Privatpersonen über 2.5kg Tabak.
Einfuhr von 50g Tabak über Postweg ist Zollfrei und alles andere muss versteuert werden.

Das war bei 2 vorherigen Bestellungen genauso der Fall nur jetzt wird das Paket einbehalten(das versteh ich nicht)

Ich finde auch nur genaue Angaben zur gewerblichen Einfuhr.
Wasserpfeifentabak ist hier aber nicht genau deklariert.

Also wenn das Verbraucherschutzamt den Tabak zur Einfuhr nicht akzeptiert, kann man da wahrscheinlich recht wenig machen.
Dennoch müsste es der Privatperson doch erlaubt sein den Tabak über das Verbraucherschutzamt(zzgl Bearbeitungsgeb.) wieder ins Ausland zurückzuschicken.

Oder wird dies dann zwangsläufig vernichtet?


Super wär natürlich wenn ein klares Gesetz gegeben wäre, welches genau deklariert was für Privatpersonen gilt und was nicht.

Wenn jetzt einer eine teure Zigarre aus Cuba bestellen würde(die nicht den Deutschen Bedingungen entspricht, natürlich nicht unters Betäubungsmittelgesetz fällt) wär das doch legitim.

Auf der Zollhomepage sind Dinge aufgelistet die man nicht einführen darf:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post...vub/index.html

wie ihr seht aber nichts mit Tabak.

lg
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  #6 (permalink)  
Alt 15.11.2009, 17:44
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AW: Einfuhr von Wasserpfeifentabak aus nicht EU-Ländern

Manchmal behält der Zoll ein Paket ein.
Man muss dann (bzw. man wird dazu aufgefordert)
zum Zoll zu fahren, um dort das Paket zu öffnen,
damit die Zöllner sich vergewissern können,
dass alles auch in Ordnung ist.
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  #7 (permalink)  
Alt 15.11.2009, 17:57
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AW: Einfuhr von Wasserpfeifentabak aus nicht EU-Ländern

Zitat:
Zitat von Tourix
Manchmal behält der Zoll ein Paket ein.
Man muss dann (bzw. man wird dazu aufgefordert)
zum Zoll zu fahren, um dort das Paket zu öffnen,
damit die Zöllner sich vergewissern können,
dass alles auch in Ordnung ist.
das ist klar Tourix.

Nur dieser Vorgang wurde einfach übersprungen, und die Person die die Waren Einführen wollte musste selbst Nachforschen wo sich das Paket befindet. Und laut :
§212 Abs. 1 der Abgabenordnung

§ 31 Probenentnahme
Im Rahmen der Steueraufsicht dürfen von Tabakwaren und von Stoffen, die zur Herstellung dieser Waren bestimmt sind, sowie von Umschließungen dieser Waren unentgeltlich Proben entnommen werden. Über die Probenentnahme erhält der Betroffene eine Empfangsbestätigung und auf Verlangen eine amtlich verschlossene Gegenprobe.

Müssen sie einen in Kenntnis setzen das das Paket bei der Zuständigen Behörde für Verbraucherschutz ist.

Nun aber BTT
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