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(dringend) GEZ: Aussage ohne Unterschrift - was dann

Dies ist eine Diskussion zu (dringend) GEZ: Aussage ohne Unterschrift - was dann innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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  #1 (permalink)  
Alt 22.08.2009, 21:23
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(dringend) GEZ: Aussage ohne Unterschrift - was dann

Sehr geehrte Damen, Herren oder einfach nur Forennutzer,

ich bitte euch folgende fiktive Begebenheit anzusehen und eure Meinung nicht hinter dem Berg zu halten, da diese fiktive Begebenheit nach einem Tag schon irrelevant und womöglich kostspielig wäre.

Personen:
-Student in WG aus Bayern, er erhält Bafög
-Eine Mitbewohnerin des besagten Studenten
-GEZ-Außendienstler

Fiktive Begebenheit:
Der Student wollte aufgrund einschlägier Foren bisher nichts mit der GEZ zu tun haben, da vor einigen Jahren Zwangsanmeldungen noch ein Märchen waren und das Leben so ja viel einfacher ist.

Nun jedoch stellen sie sich vor, die paradiesische WG erhalte vor zwei Tagen Besuch eines grimmigen GEZ-Außendienstlers, der zwar nicht eingelassen wurde, aber die eigentlich kluge WG-Mitbewohnerin zu einer Aussage drängt, dass sich in der WG TV und Radio befänden, und ließ sich sogar deren Markennamen geben.
Die dennoch kluge WG-Mitbewohnerin weißt sich aber nicht aus und unterschreibt auch nichts, da sie den Braten schließlich riecht - außerdem wisse sie nicht, wie lange die Geräte schon vorhanden seien.
(Außerdem ist die Mitbewohnerin noch gar nicht in jener Stadt gemeldet, jedoch schon über Jahre hinweg bei den restlichen Hausbewohnern bekannt. (Die Strafe dafür wäre in jender Stadt nur 20€))

Der grimmige GEZ-Außendienstler stellt sich schließlich als nicht ganz so schlitzäugig dar, wie so oft im Internet berichtet, sondern hinterlässt einen Durchschlag, in dem nur noch die Zeit des Bereithaltens und die Unterschrift einzutragen sind.

Nun stellen sich für unseren studentischen Titelhelden nach vielen Recherchen im Internet folgende Lösungen, für die er sich wohl bis Montag entscheiden müsse, um einer Rückzahlung über 4 Jahren zu entgehen:

Nach seinen früheren Recherchen hätte der Held Stillschweigen bewahrt und einfach keinen weiteren Kontakt zur dunklen Seite der Macht zugelassen - nun jedoch weiß er von einigen Zwangsanmeldungen, die ihn bis hin zum Verwaltungsgericht bringen würden, also überlegt er sich folgendes:

Erstens habe die vielleicht nicht ganz so technisch bewanderte mehrjährige Mitbewohnerin das TV-Gerät mit der Playstation-Anlage samt einfachem Bildschirm verwechselt und die Soundanlage wäre nur ein Soundsystem, für die besagte Playstation.
Dies müsse dem GEZ-Außendienstler wohl nur mitgeteilt werden?

Jedoch befürchtet unser nicht ganz so heldenhafter Held eine Zwangsanmeldung, und würde feig, wie er ist, auch eine Versöhnungsstrategie als adequate Lösung hinnehmen:

Den netten Herren von der GEZ anrufen, er möge doch bitte seinen Durchschlag abholen, ihn vielleicht sogar hereinlassen, da man nichts zu verbergen habe und ihm deutlich machen, man habe sich den Bildschirm erst zu diesen Semesterferien, genauer erst in diesem Monat zugelegt, der Radioempfang der Soundanlage sei sowieso kaputt, wovon er sich überzeugen dürfe, und es sei für einen Studenten wohl ein erheblicher technischer und kostspieliger Aufwand jenes zu reparieren, und so sei man froh, dass der nette Herr für ihn die Anmeldung übernehmen könne.
(Dass ja eigentlich keine Geräte vorhanden seien, da diese schließlich mit der Playsation verwechselt wurden, solle für diese Variante keine Rolle spielen.)

Außerdem dürfe er gleich für ab den nächsten Monat den Befreiungsantrag entgegennehmen, da der bitterarme Held schließlich einen Bafög-Bescheid vorlegen kann.
(Kann ein GEZ-Außendienstler diesen Antrag überhaupt entgegennehmen?)

Vielleicht würde ihn dieses Verhalten (trotz seiner Provision) zum zustimmen bewegen?


Aber nun zu meiner wichtigsten Frage bzgl. dieser Begegebenheit:

Angenommen jener GEZler röche bereits die fette Provision und meldet seinen Vorgesetzten, der Student besäße das Gerät sicherlich seit 4 Jahren...
dann würde der arme Junge wiederum letztendlich vor dem jüngsten Gericht landen.

-In welcher Variante wäre dies unwahrscheinlicher?
-In welcher Variante wäre ein positives Urteil wohl leichter zu erfechten?
-Und in welcher Variante wäre der feige Held und vor allem seine unschuldige Freundin mit einer geringeren Wahrscheindlichkeit zu einem möglichen Meineid gezwungen? (Ich wüsste zwar nicht, wie ein solcher Meineid überhaupt zustande kommen könne, da der heroische Student schließlich stets die Wahrheit spricht, aber dennoch...)
-Bestünde vielleicht eine bessere Variante?

Ich hoffe ihr nehmt euch dieser fiktiven Begebenheit an, da hier noch nichts entschieden ist und das Unheil erst in den Startlöchern steckt.
Die zeitliche Bedrängnis drängt diese Geschichte umso mehr in den Mittelpunkt.

Mit dankbaren Grüßen an jeden fleißigen Leser
euer WerHilft
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Alt 23.08.2009, 07:39
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AW: (dringend) GEZ: Aussage ohne Unterschrift - was dann

Schon mal daran gedacht, was passiert, wenn die Zimmergenossin vor Gericht dann doch die Wahrheit sagt, weil ihr das Röckchen vor Angst flattert?

Oder was passiert, wenn Student und Mitbewohnerin lügen und das Gericht ihnen nicht glaubt?

Ich kann zu der Geschichte und "Lösungsmöglichkeiten" nur sagen:

ausges.chissen! Zahlemann und Söhne! Man kann zwar sagen, die Geräte seien erst später erworben worden, aber ob das geglaubt wird?

Ich frage mich allerdings, warum der Student, der BAFöG kriegt, sich nicht längst hat befreien lassen. Nicht ganz so helle, unser Held...
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.08.2009, 11:24
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AW: (dringend) GEZ: Aussage ohne Unterschrift - was dann

Ich stimme Humungus weitestgehend zu: der Studenten-Wg wird es nicht gelingen, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen!

Allerdings weiß ich nicht, ob es inzwischen einfacher ist als früher, sich als Student von der GEZ-Gebühr befreien zu lassen. Früher war das nur eine Option auf dem Papier, mehr nicht. Denn es sei unglaubwürdig, dass ein Student nur so wenig Geld habe, denn davon könne man ja nicht leben! (Der Leser darf lachen oder weinen)

Ach ja: auf die Mitbewohnerin wäre ich mehr als sauer und würde sie herauskomplementieren oder selber gehen, wenn sie den Betrag nicht selbst zahlt. Schließlich hat sie es verbockt. Eigentlich müsste man sie zwangsexmatrikulieren: Blödheit.
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Alt 24.08.2009, 11:31
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AW: (dringend) GEZ: Aussage ohne Unterschrift - was dann

Zitat:
Zitat von 2much
Ach ja: auf die Mitbewohnerin wäre ich mehr als sauer und würde sie herauskomplementieren oder selber gehen, wenn sie den Betrag nicht selbst zahlt. Schließlich hat sie es verbockt. Eigentlich müsste man sie zwangsexmatrikulieren: Blödheit.
Lass mal. Vielleicht kann sie unseren verzweifelten Helden ja trösten.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.08.2009, 15:39
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Zitat:
Zitat von Humungus
Lass mal. Vielleicht kann sie unseren verzweifelten Helden ja trösten.
Naja, nach dem Studium verdienen sie ja wenigstens mehr als der Durchschnitt. Da kann man ruhig mal GEZ-Gebühren zahlen. Prinzipiell stehe ich sowieso auf den Standpunkt: Wer guckt, der soll auch zahlen! Am besten freiwillig.
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