Dies ist eine Diskussion zu Doppelanrechnung von Nebeneinkommen innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Doppelanrechnung von Nebeneinkommen ALG I 1000.- Euro Bezug. Nebenverdienst 400.- Euro Fahrtkosten 35.- Euro. = Selbstbehalt 165.- Euro + 35.- Euro = 200 Euro anrechnungsfrei. Dann wird das Arbeitslosengeld I auf einen Betrag von 800.- Euro ausgezahlt, 400.- Euro erhält der Arbeitslose aus dem Nebenverdienst, damit in Summe 1200.- Euro, soweit alles in Ordnung. Wir gehen nun davon aus, dass der Nebenverdienst variabel ist und auch die Fahrtkosten, aufgrund der ggf. unterschiedlichen Arbeitseinsätze. Die Arbeitsagentur vereinfacht dies, indem sie das Arbeitslosengeld auf 800.- Euro reduziert und ein fiktives Nebeneinkommen von 400.- Euro annimmt. Im nachhinein erfolgt eine Nachzahlung, wenn zu wenig ausgezahlt wurde. Das ist der Normalfall, da das fiktive Nebeneinkommen meist seht hoch angesetzt wird. Verdient der Arbeitslosenempfänger also nur 300.- Euro bei sagen wir gleichen Fahrtkosten, so erhält er eine Nachzahlung in Höhe von 100.- Euro. Soweit immer noch alles in Ordnung. Jetzt betrachte ich einen Fall, der nicht selten vorkommt. Der Arbeitslosengeldempfänger erhält seinen Nebenverdienst zum 15.den des Folgemonats ausgezahlt. Jetzt kommt es beim Übergang von Arbeitslosengeld I zu Arbeitslosengeld II (Harz IV) zu einer Doppel- oder sogar Dreifachanrechnung des Nebeneinkommens aufgrund der unterschiedlichen Gesetze, bei ALG II gilt das „Zuflussprinzip“. Das Nebeneinkommen wird zum Zeitpunkt des Zuflusses angerechnet. In obigem Beispiel soll er ab dem 01.02.2011 ALG II beziehen und aus dem Bezug ALG I herausfallen. Zum 31.01.2011 erhält er 800.- ALG I, das immer „rückwirkend“ ausgezahlt wird, also für Januar 2011 zum Monatsende (obwohl ihm 1000.- Euro zuständen) Zum 01.02.2011 erhält er das ALG II für den Monat Februar 2011, sagen wir zum einfachen rechnen 650.- Euro als Alleinstehender für Unterkunft und Kosten der Lebensführung (essen etc.). Jetzt erhält er zum 15.02.2011 seinen Nebenverdienst aus seiner Tätigkeit im Januar von 400.- Euro. Darauf hin zahlt ihm die Agentur für Arbeit aus dem ALG I Bezug 200.- Euro nach. Aber jetzt kommt das Problem: Er hat einen Zufluss im Februar in Höhe von 600.- Euro aus Januar, die ihm beim ALG II angerechnet werden (400.- Nebenverdienst aus Januar und 200.- Nachzahlung ALG I aus Januar). Ich will die genauen Zahlen nicht aufführen, aber sinngemäß darf er 180.- Euro von den 600.- behalten. Das ALG II wird um 420.- Euro auf eine Auszahlunfg von 230.- Euro gekürzt. Soweit bin ich mir sicher, dass eine Doppel- oder Mehrfach-Anrechnung geschieht. Ich will dies nicht weiter ausführen, wobei man hier das Problem weit auswälzen könnte. Frage: Was kann der Bezieher von Arbeitslosengeld I tun, um dieser Doppelanrechnung zu entgehen? |
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