Dies ist eine Diskussion zu Darf die Polizei lügen? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Darf die Polizei lügen? Mal angenommen Person A will einer Person B etwas verkaufen, irgendetwas gegen das Recht, Person B ist ein Polizist(Person A weiß davon natürlich nichts), wenn Person A Person B fragt ob er ein Polizist ist, darf Person B lügen und "Nein." sagen oder muss Person B die Wahrheit sagen? Frage 2: Ein Polizist will eine Person mitten auf der Straße durchsuchen(Taschen etc.), darf man diese Durchsuchung verweigern? |
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| AW: Darf die Polizei lügen? Das klingt mir doch sehr nach versuchter Hehlerei... Und ja der Polizist darf unter bestimmten Voraussetzungen auch verneinen ein Polizist zu sein... Z.B., wenn es darum geht Person A der Hehlerei zu überführen. Frage 2: Man darf natürlich gegen polizeiliche Maßnahmen argumentativ protestieren und jedem Bürger bleibt der Weg über Rechtsbehelfe und die nachträgliche Feststellungsklage, um im Nachhinein zu überprüfen, ob die Maßnahmen rechtmäßig war, jedoch rate ich der Person dringend davon ab sich aktiv oder auch passiv gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr zur setzen... Könnte sehr schnell in eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte münden!
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: Darf die Polizei lügen? Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Darf die Polizei lügen? Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Darf die Polizei lügen? Keine Ahnung, ich wurde zum Glück noch nie durchsucht, was ist denn der Unterschied bei den beiden Durchsuchungen?(was meine Rechte angeht) |
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| AW: Darf die Polizei lügen? Na wenn man gebeten wird die Taschen zu leeren und man dem nachkommt, dann ist das freiwillig.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Darf die Polizei lügen? Zitat:
Zitat:
Er wird es aber gar nicht erst versuchen, wenn er keine Aussicht hat, seine Absicht durchzusetzen. Wenn er aber aktuell "den längeren Arm" hat, muss es nicht unbedingt einfach sein, ihm das für die Zukunft abzugewöhnen. Zitat:
Ist jeder (Streifen-)Polizist ein Vollstreckungsbeamter?
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Darf die Polizei lügen? Ja, das ist er ...
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: Darf die Polizei lügen? Zu Zitat:
Dies geschieht völlig selbstverständlich mitten auf offener Straße, nervt natürlich etwas, man kann aber davon ausgehen, dass diese Vorgehensweise allerhöchste Billigung findet.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Darf die Polizei lügen? Zitat:
In den USA z.B. sieht die Sache übrigens komplexer aus, dort gibt es z.B. beim Einsatz von Polizisten als "Lockvögel" oft unüberwindliche Probleme - in bestimmten Gemeinden ist nicht nur (wie fast überall in den USA) die Ausübung der Prostitution strafbar, sondern auch die Inanspruchnahme der Dienste einer/eines Prostituierten. Hier hat man früher oft Polizistinnen als "Lockvögel" eingesetzt, um Prostitutionskunden "auf frischer Tat" zu ertappen. Das scheiterte aber letztlich an der Rechtsprechung höherer Instanzen - Polizisten müssen in so einem Fall auf die Frage, ob sie Polizisten seien, wahrheitsgemäß antworten, anderenfalls ist ihre Aussage vor Gericht nicht mehr als Beweis verwertbar. Zitat:
Die Durchsuchungsmaßnahme der Polizei unterliegt der nachträglichen Überprüfung durch die zuständigen Gerichte, bei nachträglich festgestellter fehlender Rechtsgrundlage für die Durchsuchung kann ein "Beweisverwertungsverbot" für die so erlangten Beweismittel vorliegen. (Kann, muß aber nicht, wieder im Unterschied zu den USA, wo ein rechtswidrig erlangtes Beweismittel grundsätzlich und ohne Ausnahme nicht vor Gericht verwertbar ist.) Durchsuchungen von Personen sind grundsätzlich von Amtspersonen gleichen Geschlechts vorzunehmen und auf das notwendige Maß zu beschränken.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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