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Besitzer eines Hundes?

Dies ist eine Diskussion zu Besitzer eines Hundes? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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Alt 15.07.2009, 15:28
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Besitzer eines Hundes?

Mal angenommen:

Person A ist noch nicht volljährig. A bekommt von Person B einen Hund ( Welpe 6-8 Wochen )geschenkt. Es gibt keinen Kaufvertrag. bzw. Schenkungsvertrag. 2 Jahre vergehen Person A kümmert sich nach 1 1/2 Jahren plötzlich nicht mehr um den Hund, hat bisher nicht mal eine Hundemarke für den Hund heißt also der Hund ist seit Schenkung nicht registriert. A bringt den Hund nicht mal zum Arzt, kauft manchmal sogar kein Futter und geht nicht regelmäßig Gassi. Person A ist nach 2 Jahren volljährig geworden. Die Familie von A hat Mitleid mit dem Hund und versucht provisorisch das möglichste für den Hund zu tun( Futter kaufen, ab und zu Gassi). Irgendwann hat ein Familienmitglied ( Person C) von A die Schnauze voll und entschließt sich sich "richtig" um den Hund zu kümmern. Person A hat keinen Bezug mehr zur Familie. Redet nicht. Niemand kommt an Person A ran. A Hasst ihre Familie aus persönlichen Gründen. Will nichts mit ihr zu tun haben. Wohnt aber noch im Haus. Person A wird von einem Jugendsozialhelfer/psychologen betreut.
Person C, kümmert sich nach 2 Jahren um Hundemarke/ Registrierung , Futter, Gassi, Arztkosten und bezahlt auch die Steuern, und sorgt für das Wohl des Tieres weil das Tier Person C leid tut.
( --> Person A und B haben kein Kontakt mehr( wohnen aber im Selben Haushalt).
Person C redet mit Person B und gibt ihr die Vollmacht den Hund bei der Stadt anzumelden. C und B vereinbaren mündlich, dass C Besitzer des Hundes ist ( B schenkt den Hund also C) aber der Hund ist zu dem Zeitpunkt schon 2 Jahre alt. C zahlt also nicht die Steuern nach. B tut so als würde sie einen 2 jährigen Hund C schenken. Alles funktioniert.
C `s Daten werden bei der Stadt eingetragen, sowie Konto nummer und der Betrag der Hundesteuer wird abgebucht.
Der Kontakt bricht zwischen C und B sofort ab.
C hat Mitleid mit dem Hund doch jetzt wird alles besser. Der Hund ist gut versorgt. C wohnt immernoch mit Person A unter einem Dach. Person C ist übrigens schon längst volljährig.

Jetzt zu meiner Frage: Wenn Person A sich entschließt in ein paar Monaten das Haus zu verlassen den Kontakt zu ihrer Familie abbricht jedoch auf die Idee kommt den Hund mitzunehmen hat C das Recht von Person A den Hund zurückzufordern? Zur Not per Anwalt? Und bekommt Person C Probleme mit dem Gesetz?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.07.2009, 20:02
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AW: Besitzer eines Hundes?

Rein nach dem Vertragsrecht gehört der Hund nach wie vor seit der Schenkung A.
Allerdings hat A offensichtlich keine Möglichkeit diese Schenkung zu beweisen.
Dagegen hat C einiges zum nachweisen, wie zum Beispiel den Umstand,
dass er den Hund angemeldet hat und Steuern bezahlt.

Dazu kommt noch das Tierrecht, von dem ich leider keine Ahnung habe.
Am besten noch einmal im entsprechenden Unterforum nachfragen.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.07.2009, 19:57
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AW: Besitzer eines Hundes?

Auch für Tiere gilt das BGB, da Tiere wie Sachen zu behandeln sind.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.07.2009, 20:54
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AW: Besitzer eines Hundes?

C sollte nicht klagen sondern einen Tierschutzverein anrufen, der setzt einen zuständigen Veterinär in Bewegung.

Dieser kann den Hund entziehen auf Grund schlechter Haltung und dann auch C zuführen
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  #5 (permalink)  
Alt 16.07.2009, 21:08
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AW: Besitzer eines Hundes?

Ob der Doc so ohne Weiteres die Eigentumsverhältnisse regelt!?
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  #6 (permalink)  
Alt 16.07.2009, 21:49
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AW: Besitzer eines Hundes?

Sieh es so wie es ein Jugendamt sieht,

Kinder wegnehmen da Eltern nicht geeignet, neue Eltern suchen.

Der Hund wird nicht mehr als Eigentum behandelt, teorethisch müsste er vielleicht den Gang übers Tierheim machen.
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  #7 (permalink)  
Alt 16.07.2009, 22:05
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AW: Besitzer eines Hundes?

Kann man nicht dahingehend argumentieren, dass das Eigentum an der Sache (Hund) von A aufgegeben wurde? Warum so kompliziert?

Abgesehen davon würde ich den Hund anstelle von C erst einmal "unterschlagen", ihn also nicht hergeben. Grund: das Eigentum wurde von A vor langer Zeit aufgegeben und C kümmert sich und zahlt alle Kosten. Sollte A klagen, kann und muss man sich wohl weitere Gedanken machen, vorher nicht.
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  #8 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 01:25
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AW: Besitzer eines Hundes?

Zitat:
Zitat von marcdsl
Auch für Tiere gilt das BGB, da Tiere wie Sachen zu behandeln sind.
Nicht immer und in jeden Situation.
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  #9 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 01:33
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AW: Besitzer eines Hundes?

Nee, aber meistens... und zwar so viel meistens, dass es schon fast ein Immer ist
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  #10 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 16:27
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AW: Besitzer eines Hundes?

Vor einigen Jahren lernte ich einen kennen, der war für (glaube ich) Leibzig für die Hunde zuständig.
Nach seinen Angaben musste er regelmäßig Hunde "enteignen", wegen Tierschutz oder fehlernder
Anmeldung (oder sogar Versicherung ?).

Schaut man mal in das BGB, so findet man folgenden Paragraphen:
§ 90 a BGB;
1: Tiere sind keine Sache
2: Sie werden durch besondere Gesetze geschützt
3: Auf sie sind die für Sachen geltende Vorschriften entsprechend anzuwenden,
soweit nichts anderes bestimmt ist
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