Dies ist eine Diskussion zu Begriffsdefinitionen innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Begriffsdefinitionen ich hätte ein paar Probleme mit den Begriffsdefinitionen. und zwar: Holschuld: Bereitstellen beim Schuldner Schickschule: Absenden am Ort des Schuldners Bringschuld: Transport bis zum Gläubiger. Wo liegt der Unterschied zwischen Schick- und Bringschuld? Denn beides wird ja abgesendet. Die Unterschiede Dienstleistungsvertrag und Werkvertrag kenn ich leider auch nicht. Wenn ihr mir helfen könntet wäre ich sehr dankbar! |
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| AW: Begriffsdefinitionen Bei einer Schickschuld endet die Leistung des Schuldners bei Übergabe an einem Lieferanten. Bei einer Bringschuld endet die Leistung erst an der Haustür des Gläubigers. Die Schickschuld findet Anwendung im Versandhandel und im Geldverkehr. Dienstleistungen sind ständig wiederkehrende Leistungen, die keinen einzelnen Erfolg zum Inhalt hat. Werkvertrag dagegen beinhaltet einen Erfolg der gebracht werden muss. Dienstleistung und Werkvertrag lässt sich oft nicht eindeutig trennen, weswegen es schon einige Urteile dazu gegeben hat. Zum Beispiel wurden ärztliche Leistungen, selbst wenn damit eine bestimmte Krankheit geheilt wird, per Urteil der Dienstleistung zugesprochen. |
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| AW: Begriffsdefinitionen Nein, die Abgrenzung ist, dass beim DV nur ein Bemühen geschuldet ist. |
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| AW: Begriffsdefinitionen Einigen wir uns darauf, dass man bei einem Dienstleistungsvertrag eine Leistung schuldet. http://dejure.org/gesetze/BGB/611.html |
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| Begriffsdefinitionen? | Arbeitsrecht | 07.01.2006 16:32 |
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