Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Begriffsdefinitionen

Dies ist eine Diskussion zu Begriffsdefinitionen innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.12.2010, 11:29
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 9
Keine Wertung, IrgendeinMann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IrgendeinMann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IrgendeinMann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IrgendeinMann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IrgendeinMann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IrgendeinMann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IrgendeinMann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IrgendeinMann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IrgendeinMann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IrgendeinMann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Begriffsdefinitionen

Hallo,

ich hätte ein paar Probleme mit den Begriffsdefinitionen.
und zwar:
Holschuld: Bereitstellen beim Schuldner
Schickschule: Absenden am Ort des Schuldners
Bringschuld: Transport bis zum Gläubiger.

Wo liegt der Unterschied zwischen Schick- und Bringschuld?
Denn beides wird ja abgesendet.

Die Unterschiede Dienstleistungsvertrag und Werkvertrag kenn ich leider auch nicht.

Wenn ihr mir helfen könntet wäre ich sehr dankbar!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 22.12.2010, 17:47
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 2.709
97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)  
AW: Begriffsdefinitionen

Bei einer Schickschuld endet die Leistung des Schuldners bei Übergabe an einem Lieferanten. Bei einer Bringschuld endet die Leistung erst an der Haustür des Gläubigers.
Die Schickschuld findet Anwendung im Versandhandel und im Geldverkehr.

Dienstleistungen sind ständig wiederkehrende Leistungen, die keinen einzelnen Erfolg zum Inhalt hat.
Werkvertrag dagegen beinhaltet einen Erfolg der gebracht werden muss.

Dienstleistung und Werkvertrag lässt sich oft nicht eindeutig trennen, weswegen es schon einige Urteile dazu gegeben hat.
Zum Beispiel wurden ärztliche Leistungen, selbst wenn damit eine bestimmte Krankheit geheilt wird, per Urteil der Dienstleistung zugesprochen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 25.12.2010, 23:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.943
95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)  
AW: Begriffsdefinitionen

Zitat:
Zitat von Tourix Beitrag anzeigen
Dienstleistungen sind ständig wiederkehrende Leistungen, die keinen einzelnen Erfolg zum Inhalt hat.
Nein, die Abgrenzung ist, dass beim DV nur ein Bemühen geschuldet ist.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 30.12.2010, 20:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 2.709
97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)  
AW: Begriffsdefinitionen

Einigen wir uns darauf, dass man bei einem Dienstleistungsvertrag
eine Leistung schuldet.
http://dejure.org/gesetze/BGB/611.html
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Begriffsdefinitionen? Arbeitsrecht 07.01.2006 16:32





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN