Dies ist eine Diskussion zu Ausweisung nach Ex-Jugoslawien innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| ... diesen Beitrag habe ich hier platziert weil ich die Kategorie Ausländerrecht nicht gefunden habe. Meine Frage hierzu lautet: Ausgangslage: Abschiebeaufforderung nach Ex-Jugoslawien jetzt Serbien. Bezug zur Heimat verloren. OLG weist Berufungseingabe als unbegründet ab. Dann werden die Möglichkeiten schon deutlich weniger. Was kann er dann noch machen ?! Ich sehe hier nur noch 2 Optionen: a) Eine Pedition beim Landtag einzureichen. b) Bei neuen Argumenten einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen, aber auch hier gibt es wohl eine Vorprüfungsinstanz die erst einmal geschafft werden muss ================================================== =========== Dann hörte ich noch, dass der ursprüngliche Heimatsitz in Slowenien einer Abschiedung fundamental im Wege gestanden hätte. Ist das korrekt ?! ================================================== ============= Im Prinzip müsste die Dauer des Aufenthaltsrechtes hierbei doch ebenfalls eine Rolle spielen in dem besagten Fall ... |
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