Dies ist eine Diskussion zu Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
| Umfrageergebnis anzeigen: Sollen die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch aufgehoben werden? | |||
| Ja, sexueller Missbrauch sollte nicht verjähren! | | 6 | 35,29% |
| Jein, die Fristen müssten halt länger sein! | | 4 | 23,53% |
| Nein, die Lage ist völlig ausreichend! | | 7 | 41,18% |
| Wie bitte? Die Fristen sollten verkürzt werden! | | 0 | 0% |
| Teilnehmer: 17. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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| Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch Sollte die Verjährungsfrist nun also ganz aufgehoben werden? Dank DNA-Vergleichen ist es auch nach sehr langer Zeit noch möglich, den (potenziellen) Täter anhand einer Speichelprobe zu identifizieren - sofern der Täter DNA-Spuren am Tatort oder Opfer hinterlassen hat, was aber sehr wahrscheinlich. Die Opfer hingegen schweigen sehr lange, viele wohl auch für immer. Häufig fühlen sich Opfer erst dann ermutigt über den Missbrauch zu sprechen, wenn die Medien über weitere Opfer desselben Täters berichten, oft erst Jahrzehnte nach der Tat. Besonders kurz sind die Fristen aber nun auch nicht. Vielleicht ist die Rechtslage bereits ausreichend? Mich interessiert eure Meinung dazu. |
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| AW: Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch Hi, ich denke Du spielst auf die aktuellen Fälle in den Medien an. Ich denke, dass die strafrechtliche Verjährung so in Ordnung ist. Jedoch sollten die Schadenersatzansprüche der Opfer m.M.n. nicht verjähren! MfG Carsten |
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| AW: Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch Das Problem ist, die Psyche kann dauerhaft gestört sein. Und da aufgrund der Psyche sich der Betroffene erst viel später meldet, sollte man diesem Umstand auch Rechnung tragen. Klar, irgendwann sollte trotzdem eine Verjährung eintreten, aber es sollte den Opfern auch eine wirklich lange frist eingeräumt werden, um sich zu überwinden und Anzeige zu erstatten. |
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| AW: Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch wenn ich der meinung wäre, dass es einem opfer irgenwie helfen könnte, wenn es nach 10 oder 20 jahre noch die möglichkeit zu einer anzeige hätte, dann könnten wir meinetwegen die verjährung streichen. das glaube ich aber nicht. eine anzeige oder ein prozess hat in den wenigsten fällen etwas mit wiedergutmachung oder so zu tun. und daher sehe ich keinen sinn in einer verlängerung der fristen. ich glaube eher, dass es auch für die opfer gut ist, wenn sie sich irgendwann keine gedanken mehr machen müssen, ob sie nun anzeigen oder nicht. wenn sie sich nicht mehr in einen prozess stürzen müssen, können sie die zeit zur heilung verwenden. und außerdem glaube ich, dass es für sehr viele opfer, ein prozess eine zusätzliche traumatisierung darstellt. wenn die sache mit nem freispruch ausgeht (mangels zeugen: "im zweifel für den angeklagten"), ist es eine weitere katastrofe für die opfer und eine sinnlose tortour. ja, es stimmt, die allermeisten opfer schweigen sehr lange. und die meisten (zumindest bei sexueller gewalt innerhalb der familie) zeigen sowieso nicht an, weder jetzt noch später. weil sich im grunde die katastrofe dadurch für die opfer eben gar nicht verbessert. wenn wir in richtung opferschutz was ändern könnten, würde ich es jederzeit unterstützen. aber wie gesagt, halte ich fristverlängerung nicht dafür. |
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| AW: Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch Wichtig ist auch die zivilrechtliche Frist. Diese beträgt nur drei Jahre, allerdings beginnt sie erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres. Leider wird eine Fristverlängerung keine Auswirkungen auf die Altfälle haben, die bereits verjährt sind. |
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| AW: Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch Ich muss sagen, dass ich anfangs auch erst eine Fristverlängerung befürwortet habe - aber auch, weil ich dachte, die Fristen seien kürzer. Nachdem ich mich etwas eingelesen habe, meine ich aber, dass die Fristen - so wie sie sind - völlig ausreichend sind. |
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| AW: Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch Welche sind denn die Argumente für die Beibehaltung der Fristen? Fakt ist doch, dass die meisten Opfer traumatisiert sind bzw. so jung waren, dass sie gar nicht richtig begreiffen, dass das grobes Unrecht war, was ihnen da widerfahren ist, insbesondere wenn der Missbrauch durch enge Vertrauenspersonen geschieht, was meist der Fall ist. Es ist auch ungerecht, dass nach Ablauf der zivilrechtlichen Frist die Allgemeinheit für die Behandlungskosten der Folgeschäden aufkommen muss. |
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| AW: Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch Ich bezog mich nur auf die strafrechtlichen Verjährungsfristen. Über die zivilrechtlichen weiß ich zuwenig. Muss ich bei Gelegenheit noch mal nachlesen. Jetzt ist aber erst mal die Steuererklärung dran. |
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| AW: Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch Zitat:
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| AW: Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch Zitat:
Ich meine aber, dass zunächst der Täter belangt werden müsste. Nach drei Jahren ist der aber fein raus und dann ist der Staat in der Pflicht. Warum soll aber der Täter nicht mindestens bis zur strafrechtlichen Verjährung haften? Ich wäre sogar für eine zivilrechtliche Verjährung erst nach 30 Jahren. Schade, dass das nicht gilt, sonst könnte man die Kirche für die Altfälle ab den 80ern noch rankriegen. |
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