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Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch

Dies ist eine Diskussion zu Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

Umfrageergebnis anzeigen: Sollen die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch aufgehoben werden?
Ja, sexueller Missbrauch sollte nicht verjähren! 6 35,29%
Jein, die Fristen müssten halt länger sein! 4 23,53%
Nein, die Lage ist völlig ausreichend! 7 41,18%
Wie bitte? Die Fristen sollten verkürzt werden! 0 0%
Teilnehmer: 17. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 19:21
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Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch

Sexueller Missbrauch verjährt wie andere Straftaten (außer Mord) auch und zwar nach zehn Jahren. Schwerer sexueller Missbrauch erst nach 20 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt erst mit der Volljährigkeit des Opfers. Ein missbrauchtes Kind von 10 Jahren kann also (bei entsprechender Beweislage) bis zum Alter von 28 Jahren noch den Täter anzeigen und von einer Verurteilung ausgehen. Bei schwerem sexuellen Missbrauch weitere 10 Jahre, also bis das Opfer in diesem Beispiel 38 ist.

Sollte die Verjährungsfrist nun also ganz aufgehoben werden? Dank DNA-Vergleichen ist es auch nach sehr langer Zeit noch möglich, den (potenziellen) Täter anhand einer Speichelprobe zu identifizieren - sofern der Täter DNA-Spuren am Tatort oder Opfer hinterlassen hat, was aber sehr wahrscheinlich. Die Opfer hingegen schweigen sehr lange, viele wohl auch für immer. Häufig fühlen sich Opfer erst dann ermutigt über den Missbrauch zu sprechen, wenn die Medien über weitere Opfer desselben Täters berichten, oft erst Jahrzehnte nach der Tat.

Besonders kurz sind die Fristen aber nun auch nicht. Vielleicht ist die Rechtslage bereits ausreichend?

Mich interessiert eure Meinung dazu.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 23:14
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AW: Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch

Hi,
ich denke Du spielst auf die aktuellen Fälle in den Medien an. Ich denke, dass die strafrechtliche Verjährung so in Ordnung ist. Jedoch sollten die Schadenersatzansprüche der Opfer m.M.n. nicht verjähren!

MfG
Carsten
__________________
Bin kein Jurist, sage nur meine Meinung!
PS: wer sChreipfehler vindet , darff sie pehalten!

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  #3 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 15:59
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AW: Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch

Das Problem ist, die Psyche kann dauerhaft gestört sein.
Und da aufgrund der Psyche sich der Betroffene erst viel später meldet,
sollte man diesem Umstand auch Rechnung tragen.

Klar, irgendwann sollte trotzdem eine Verjährung eintreten,
aber es sollte den Opfern auch eine wirklich lange frist eingeräumt werden,
um sich zu überwinden und Anzeige zu erstatten.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 16:39
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AW: Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch

wenn ich der meinung wäre, dass es einem opfer irgenwie helfen könnte, wenn es nach 10 oder 20 jahre noch die möglichkeit zu einer anzeige hätte, dann könnten wir meinetwegen die verjährung streichen. das glaube ich aber nicht. eine anzeige oder ein prozess hat in den wenigsten fällen etwas mit wiedergutmachung oder so zu tun. und daher sehe ich keinen sinn in einer verlängerung der fristen.

ich glaube eher, dass es auch für die opfer gut ist, wenn sie sich irgendwann keine gedanken mehr machen müssen, ob sie nun anzeigen oder nicht. wenn sie sich nicht mehr in einen prozess stürzen müssen, können sie die zeit zur heilung verwenden.

und außerdem glaube ich, dass es für sehr viele opfer, ein prozess eine zusätzliche traumatisierung darstellt. wenn die sache mit nem freispruch ausgeht (mangels zeugen: "im zweifel für den angeklagten"), ist es eine weitere katastrofe für die opfer und eine sinnlose tortour.

ja, es stimmt, die allermeisten opfer schweigen sehr lange. und die meisten (zumindest bei sexueller gewalt innerhalb der familie) zeigen sowieso nicht an, weder jetzt noch später. weil sich im grunde die katastrofe dadurch für die opfer eben gar nicht verbessert.

wenn wir in richtung opferschutz was ändern könnten, würde ich es jederzeit unterstützen. aber wie gesagt, halte ich fristverlängerung nicht dafür.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 18:04
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AW: Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch

Wichtig ist auch die zivilrechtliche Frist. Diese beträgt nur drei Jahre, allerdings beginnt sie erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres.

Leider wird eine Fristverlängerung keine Auswirkungen auf die Altfälle haben, die bereits verjährt sind.
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  #6 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 20:04
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AW: Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch

Ich muss sagen, dass ich anfangs auch erst eine Fristverlängerung befürwortet habe - aber auch, weil ich dachte, die Fristen seien kürzer.

Nachdem ich mich etwas eingelesen habe, meine ich aber, dass die Fristen - so wie sie sind - völlig ausreichend sind.
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  #7 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 11:47
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AW: Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch

Welche sind denn die Argumente für die Beibehaltung der Fristen?

Fakt ist doch, dass die meisten Opfer traumatisiert sind bzw. so jung waren, dass sie gar nicht richtig begreiffen, dass das grobes Unrecht war, was ihnen da widerfahren ist, insbesondere wenn der Missbrauch durch enge Vertrauenspersonen geschieht, was meist der Fall ist.

Es ist auch ungerecht, dass nach Ablauf der zivilrechtlichen Frist die Allgemeinheit für die Behandlungskosten der Folgeschäden aufkommen muss.
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  #8 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 12:10
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AW: Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch

Ich bezog mich nur auf die strafrechtlichen Verjährungsfristen. Über die zivilrechtlichen weiß ich zuwenig. Muss ich bei Gelegenheit noch mal nachlesen.

Jetzt ist aber erst mal die Steuererklärung dran.
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  #9 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 12:28
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AW: Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch

Zitat:
Zitat von Lichtboxer
Es ist auch ungerecht, dass nach Ablauf der zivilrechtlichen Frist die Allgemeinheit für die Behandlungskosten der Folgeschäden aufkommen muss.
ja, für die allgemeinheit scheint das möglicherweise "ungerecht". aber das ist der preis unseres sozialstaats. wir zahlen für bedürftige. (okay, jetzt bitte keine grundsatzdiskussion über unseren sozialstaat - ideal wäre es jedenfalls so.) und ehrlich gesagt, finde ich das auch ganz gut so. wobei es mir nicht darum geht, die täter zu schonen, sondern weil es für die opfer in ganz vielen fällen eine unerträgliche belastung ist, eine anzeige zu machen und einen prozess durchzustehen - unabhängig von der verhährungfrage. daher.
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  #10 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 13:07
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AW: Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch

Zitat:
Zitat von zeiten
ja, für die allgemeinheit scheint das möglicherweise "ungerecht". aber das ist der preis unseres sozialstaats.
Nee, das meinte ich anders. Natürlich muss eine Behandlung erfolgen, um den Opfer wenigstens etwas Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und um Folgekosten zu vermeiden. Im übrigen ist der Staat eher deswegen dran, weil seine Schutzfunktion versagt hat.

Ich meine aber, dass zunächst der Täter belangt werden müsste. Nach drei Jahren ist der aber fein raus und dann ist der Staat in der Pflicht. Warum soll aber der Täter nicht mindestens bis zur strafrechtlichen Verjährung haften?

Ich wäre sogar für eine zivilrechtliche Verjährung erst nach 30 Jahren. Schade, dass das nicht gilt, sonst könnte man die Kirche für die Altfälle ab den 80ern noch rankriegen.
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