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Asylrecht

Dies ist eine Diskussion zu Asylrecht innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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Alt 06.05.2011, 23:20
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Asylrecht

Schönen guten Abend,

angenommen es sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, dass Asylsuchende versuchen ihre Identität zu verschleiern, um so einer Abschiebung zu entgehen; dies soll ja nicht ganz unüblich sein.
Wäre es möglich, von jedem Asylsuchenden eine DNA- Probe bei Einreise zu entnehmen, um so jederzeit festzustellen, wer er ist und woher er kommt? Welche Gesetze würden im Weg stehen, oder wird das ganze schon angewandt.

Liebe Grüße
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Alt 07.05.2011, 21:47
JHS JHS ist offline
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AW: Asylrecht

Nach § 16 AsylVfG darf ein Asylbewerber erkennungsdienstlich behandelt werden (ausschl. DNA), um sich seiner Identität zu versichern (Fotos, Fingerabdrücke usw.). Eine DNA-Entnahme alleine auf Grundlage von § 16 AsylVfG ist daher m.W. nicht zulässig.

Zulässig ist jedoch eine DNA-Entnahme im Strafverfahren (unabhängig vom Asylantenstatus, aber eben auch bei Asylbewerbern möglich), wenn die entspr. Voraussetzungen vorliegen

§ 81g StPO
__________________
cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 07.05.2011, 22:23
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AW: Asylrecht

Guten Abend,

danke schon einmal für die Informationen. Tut mir leid, wenn meine Frage etwas laienhaft klingen mag, aber wäre es möglich den § 16 AsylVFG um eine Nummer zu erweitern, die besagt, dass von Asylsuchenden eine DNA- Probe genommen werden darf, um spätere Verschleierungsversuche zu verhindern? Wäre dies rechtlich möglich, auch im Bezug auf Europäisches Recht?
Vielen Dank für Antworten.

lg
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