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Art. 2 GG und die elterliche Vorsorge

Dies ist eine Diskussion zu Art. 2 GG und die elterliche Vorsorge innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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Alt 23.09.2011, 10:33
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Art. 2 GG und die elterliche Vorsorge

Hallo JuraForum,

Auszug aus dem Grundgesetz der BRD

Art. II
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Nun meine Frage dazu.

Man hört und sieht es immer wieder, dass Eltern ihren Kindern einen Lebensweg planen, noch bevor diese selbst darüber entscheiden können. Und wenn es dann so weit ist und das Kind aus eigenen Entscheidungen einen anderen Lebensweg wählt, einen anderen Berufsweg, als von den Eltern gedacht, einschlägt, dass die Eltern, Kraft ihres Elternrechtes, die Kinder drängen und drangsalieren und somit die eignen Kinder in ihrer freien Entfaltung massiv einschränken.

Dazu werden zum Teil sehr fragwürdige Methoden benutzt. Bis hin zu dem schwerwiegenden Vorwurf "Du bringst uns noch ins Grab!". Damit wird die emotionale Bindung der Kinder zu ihren Eltern massiv ausgenutzt und dies kann zu schweren psychischen Problemen auf beiden Seiten führen. Die Fallbeispiele dürften in ihrer Anzahl sehr groß sein, ohne eine gesellschaftliche Antwort darauf zu haben.

Es scheint so zu sein, als ob manche Eltern davon ausgehen, die Kinder wären ihr Eigentum und hätten sich entsprechend zu verhalten. Dabei geht es manchmal bis zur Polizei, die in den meisten Fällen, ohne die Neutralität zu wahren, Partei für die Eltern ergreift. Insbesondere dann, wenn das Kind schon strafrechtlich auffällig gewesen ist, scheinen die Beamten sich auf die rechtlich einwandfreie Erziehung durch die Eltern zu verlassen.

Wäre es in so einem Falle, nicht angebracht die Eltern auf den Art. 2 GG Abs. 1 hinzuweisen und Notfalls, bei weiteren Versuchen der Beeinflussung, auf Unterlassung oder gar Schadensersatz zu klagen?

Wo und wie könnte man so eine Klage, die zur Wahrung von Selbstverständlichkeiten dienen würde, einreichen?

PS: Es geht vornehmlich um solche "Kinder" die die Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit erreicht haben und immer noch "unter der Fuchtel" der Eltern gehalten werden und sich auf Grund emotionaler Unterlegenheit nicht daraus befreien können oder aus Respekt und gesellschaftlicher Norm nicht wollen (können).
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  #2 (permalink)  
Alt 23.09.2011, 11:01
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AW: Art. 2 GG und die elterliche Vorsorge

Zitat:
Zitat von Rbecens Beitrag anzeigen
Wäre es in so einem Falle, nicht angebracht die Eltern auf den Art. 2 GG Abs. 1 hinzuweisen und Notfalls, bei weiteren Versuchen der Beeinflussung, auf Unterlassung oder gar Schadensersatz zu klagen?
Wie soll das gerade den "Kindern" gelingen, die nicht mal in der Lage sind, sich von den Eltern zu lösen?

Im Übrigen: 1. muss der Einzelfall betrachtet werden, 2. sichert das Grundgesetz Kindern keine Rechte gegenüber Eltern, sondern gegenüber dem Staat. Die einschlägigen Rechtsquellen findet man in den §§1626 ff BGB, was heißt, dass man seine Eltern locker vor dem Familiengericht oder einem Zivilgericht verklagen kann. Und dann kann man das achsotolle Grundgesetz in der Hosentasche lassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.09.2011, 11:46
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AW: Art. 2 GG und die elterliche Vorsorge

Jaja, aber wenn man nun nicht, wie von den Eltern gedacht, Jura studiert, wird man das sicher nicht wissen. Und somit bleibt nur das GG, was man auch kennt, wenn man es nur bis 9ten Klasse schafft.

Wie sollte jemand denn diese 1626 && BGB, Familienrecht usw. kennen? Ab welchem Alter ist man überhaupt in der Lage so eine Beeinträchtigung selbst zu erkennen, ist es adnn nicht schon zu spät?

Zitat:
Wie soll das gerade den "Kindern" gelingen, die nicht mal in der Lage sind, sich von den Eltern zu lösen?
Genau das ist doch die Frage und das Problem dabei!

Ganz allgemein bin ich der Meinung, könnte man die ersten 20 Art. GG viel öfter zur Anwendung bringen. Wurde überhaupt schonmal eine Privatperson nach diesen Artikeln verurteilt oder kann man nur den Staat oder juristische Personen darauf belangen?

Das GG ist wirkloch toll, man muss es nur konsequent anwenden. Dann fällt sofort auf, dass sogar die Schulpflicht gegen den besagten Art. 2 verstößt und es maximal ein SchulRECHT geben dürfte.

Mir scheint als hätte die ganze BRD ihre eigene Grundlage nicht verstanden, was ich allgemein als ziemlich entwürdigend empfinde.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.09.2011, 11:58
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AW: Art. 2 GG und die elterliche Vorsorge

Zitat:
Zitat von Rbecens Beitrag anzeigen
Und somit bleibt nur das GG, was man auch kennt, wenn man es nur bis 9ten Klasse schafft.
Ja, aber was (und wofür es da ist) man dann noch nicht verstanden hat.

Zitat:
Ab welchem Alter ist man überhaupt in der Lage so eine Beeinträchtigung selbst zu erkennen, ist es adnn nicht schon zu spät?
Worauf willst Du eigentlich hinaus? Da gibt es also ein Kind, was beeinträchtigt wird, das aber noch nicht selber erkennen kann? Und dieses Kind soll sich dann wehren?

Zitat:
Ganz allgemein bin ich der Meinung, könnte man die ersten 20 Art. GG viel öfter zur Anwendung bringen.
Warum nicht auch den Rest? Weil er nicht so prägnant ist und langweilig zu lesen ist?
Zitat:
Wurde überhaupt schonmal eine Privatperson nach diesen Artikeln verurteilt oder kann man nur den Staat oder juristische Personen darauf belangen?
Das Grundgesetz regelt Rechte und Pflichten von Bürger und Staat. Indirekt spielt es auch eine Rolle für andere Gesetze.

Zitat:
Das GG ist wirkloch toll, man muss es nur konsequent anwenden. Dann fällt sofort auf, dass sogar die Schulpflicht gegen den besagten Art. 2 verstößt und es maximal ein SchulRECHT geben dürfte.
Ach ja? Wie kommst Du darauf? Weißt Du, ohne Schulpflicht würde so mancher es nichtmal bis zur 9. Klasse schaffen, sondern vielleicht gar nicht in die Schule gehen. Der Staat hat auch einen Erziehungsauftrag, und den muss er erfüllen. Dazu dient die Schulpflicht. Das ist durch das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden. Kuck mal beispielsweise hier: http://www.bundesverfassungsgericht....bvg06-053.html
Zitat:
Zitat von 2 BVR 1693/04
Die allgemeine Schulpflicht dient dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags. Dieser Auftrag richtet sich nicht nur auf die Vermittlung von Wissen und die Erziehung zu einer selbstverantwortlichen Persönlichkeit. Er richtet sich auch auf die Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger, die verantwortungsbewusst an den demokratischen Prozessen in einer pluralistischen Gesellschaft teilhaben. Die Offenheit für ein breites Spektrum von Meinungen und Auffassungen ist konstitutive Voraussetzung einer öffentlichen Schule in einem freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen.
Ist das nicht wunderbar geschrieben?

Zitat:
Mir scheint als hätte die ganze BRD ihre eigene Grundlage nicht verstanden, was ich allgemein als ziemlich entwürdigend empfinde.
Ach, und Du verstehst das und kannst hier als Interpretator dienen? Ich glaube, Dir fehlen schon die Grundlagen.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.09.2011, 12:16
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AW: Art. 2 GG und die elterliche Vorsorge

Zitat:
Zitat von Rbecens Beitrag anzeigen
Ganz allgemein bin ich der Meinung, könnte man die ersten 20 Art. GG viel öfter zur Anwendung bringen. Wurde überhaupt schonmal eine Privatperson nach diesen Artikeln verurteilt oder kann man nur den Staat oder juristische Personen darauf belangen?
Grundrechte gelten zwischen Privaten allenfalls mittelbar. Es tut mir auch sehr leid, dass deine bekloppte "Grundrechtsdogmatik" nicht von der Rechtsprechung und Lehre mitgetragen wird, aber das Leben ist hart. Nimm dir 'nen Keks.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.09.2011, 13:00
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AW: Art. 2 GG und die elterliche Vorsorge

Hier geht es nicht um therotisches Recht sondern um die praktischen Folgen für die Lebenswege von Menschen. Viele dieser Kinder brauchen eine Therapie und schaffen selbst danach kein selbstverantwortliches Leben.

Ich frage hier nicht nach Interpretation, sondern finde die Folgen davon einfach nur erbärmlich! Da werden Kinder mit der Polizei in die Schule gezwungen und ihr meint tatsächlich, dass die höchst dankbar dafür sind und dann aus Steinen Häuser bauen?

Was war denn der letztlich erst verurteilte U-Bahn-Schläger für einer und warum wird der schlagartig so aggressiv? Oder die immer jünger werdenden Amokläufer, was bringt sie dazu?

Es geht hier um soziale Probleme und ein Recht welches diese verursacht! Bitte bedenkt doch mal, dass 40% unserer Mitbürger in Europa psychische Probleme von dem Alltagswahnsinn davon tragen und selbst die Psychologie machtlos dagegen ist, weil oft die rechtlichen Grundlagen fehlen oder von sog. Anwälten bis zur Unkenntlichkeit uminterpretiert werden.

Vor allem aber ist eines klar, dass die Welt für die Kinder da ist und nicht für die Alten.

Dies soll keine rechtliche, sondern eine gesellschaftliche Diskussion werden. Rechtsprechung, ja ich würde mich über einen Präzidenzfall wirklich mal freuen, aber ehe ein Richter mal selbstverantwortlich entscheidet, ohne ein Vergleichsurteil zu haben, vergehen Jahrzehnte. Tolle Selbstverantwortung und Interpretation, muss man wirklich mal betonen!
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Alt 23.09.2011, 13:02
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@Rbecens: Dafür, dass du vorgibst das GG so gut zu kennen, hast du erstaunlich wenig Ahnung- nein, nahezu schon erschreckend wenig Ahnung. Sry, aber mehr fällt mir dazu nicht ein.

Was sagen eigentlich die Kommentierungen zu Art. 6 II GG- da gehts doch um Eltern und son Kram?
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Alt 23.09.2011, 13:04
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Los, jetzt ehrlich- wessen Doppel-Fake-Account ist das?
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  #9 (permalink)  
Alt 23.09.2011, 13:20
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Ich kenne mich mit Menschen aus nicht mit den Gesetzen.
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Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht. GG Art. 20 Abs. 4
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  #10 (permalink)  
Alt 23.09.2011, 13:21
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Zitat:
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Da werden Kinder mit der Polizei in die Schule gezwungen und ihr meint tatsächlich, dass die höchst dankbar dafür sind und dann aus Steinen Häuser bauen?
Ich finde, die werden nur zu spät abgeholt. Wenn ich die D.eppen sehe, die mit Baggy am hängenden Ar... im Supermarkt vor der Playstation stehen und kaum Deutsch reden können ("höööy Olda"), wird mir angst und bange um die Zukunft.

Zitat:
Bitte bedenkt doch mal, dass 40% unserer Mitbürger in Europa psychische Probleme von dem Alltagswahnsinn davon tragen und selbst die Psychologie machtlos dagegen ist, weil oft die rechtlichen Grundlagen fehlen oder von sog. Anwälten bis zur Unkenntlichkeit uminterpretiert werden.
Und das hängt mit der Schulpflicht zusammen?

Zitat:
Dies soll keine rechtliche, sondern eine gesellschaftliche Diskussion werden.
Gut, die kannst Du haben: jedes Kind, das sich nicht den Ar... auf der Schulbank breitsitzt bis zum gehtnichtmehr und jede Eltern, die das nicht nach Kräften fördern und jeder Staat, der das nicht ermöglicht, sind schuld an RTL und der Bild-Zeitung. Und niemand von denen sollte sich beschweren und jammern, wie schlecht die Welt doch ist, wenn sich der Erfolg nicht einstellt.

Hast Du nicht mehr als die 9. Klasse geschafft? Meinst Du, das wäre besser geworden ohne Schulpflicht?
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