Dies ist eine Diskussion zu Art. 2 GG und die elterliche Vorsorge innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Art. 2 GG und die elterliche Vorsorge Auszug aus dem Grundgesetz der BRD Art. II (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Nun meine Frage dazu. Man hört und sieht es immer wieder, dass Eltern ihren Kindern einen Lebensweg planen, noch bevor diese selbst darüber entscheiden können. Und wenn es dann so weit ist und das Kind aus eigenen Entscheidungen einen anderen Lebensweg wählt, einen anderen Berufsweg, als von den Eltern gedacht, einschlägt, dass die Eltern, Kraft ihres Elternrechtes, die Kinder drängen und drangsalieren und somit die eignen Kinder in ihrer freien Entfaltung massiv einschränken. Dazu werden zum Teil sehr fragwürdige Methoden benutzt. Bis hin zu dem schwerwiegenden Vorwurf "Du bringst uns noch ins Grab!". Damit wird die emotionale Bindung der Kinder zu ihren Eltern massiv ausgenutzt und dies kann zu schweren psychischen Problemen auf beiden Seiten führen. Die Fallbeispiele dürften in ihrer Anzahl sehr groß sein, ohne eine gesellschaftliche Antwort darauf zu haben. Es scheint so zu sein, als ob manche Eltern davon ausgehen, die Kinder wären ihr Eigentum und hätten sich entsprechend zu verhalten. Dabei geht es manchmal bis zur Polizei, die in den meisten Fällen, ohne die Neutralität zu wahren, Partei für die Eltern ergreift. Insbesondere dann, wenn das Kind schon strafrechtlich auffällig gewesen ist, scheinen die Beamten sich auf die rechtlich einwandfreie Erziehung durch die Eltern zu verlassen. Wäre es in so einem Falle, nicht angebracht die Eltern auf den Art. 2 GG Abs. 1 hinzuweisen und Notfalls, bei weiteren Versuchen der Beeinflussung, auf Unterlassung oder gar Schadensersatz zu klagen? Wo und wie könnte man so eine Klage, die zur Wahrung von Selbstverständlichkeiten dienen würde, einreichen? PS: Es geht vornehmlich um solche "Kinder" die die Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit erreicht haben und immer noch "unter der Fuchtel" der Eltern gehalten werden und sich auf Grund emotionaler Unterlegenheit nicht daraus befreien können oder aus Respekt und gesellschaftlicher Norm nicht wollen (können). |
| |||
| AW: Art. 2 GG und die elterliche Vorsorge Zitat:
Im Übrigen: 1. muss der Einzelfall betrachtet werden, 2. sichert das Grundgesetz Kindern keine Rechte gegenüber Eltern, sondern gegenüber dem Staat. Die einschlägigen Rechtsquellen findet man in den §§1626 ff BGB, was heißt, dass man seine Eltern locker vor dem Familiengericht oder einem Zivilgericht verklagen kann. Und dann kann man das achsotolle Grundgesetz in der Hosentasche lassen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Art. 2 GG und die elterliche Vorsorge Jaja, aber wenn man nun nicht, wie von den Eltern gedacht, Jura studiert, wird man das sicher nicht wissen. Und somit bleibt nur das GG, was man auch kennt, wenn man es nur bis 9ten Klasse schafft. Wie sollte jemand denn diese 1626 && BGB, Familienrecht usw. kennen? Ab welchem Alter ist man überhaupt in der Lage so eine Beeinträchtigung selbst zu erkennen, ist es adnn nicht schon zu spät? Zitat:
Ganz allgemein bin ich der Meinung, könnte man die ersten 20 Art. GG viel öfter zur Anwendung bringen. Wurde überhaupt schonmal eine Privatperson nach diesen Artikeln verurteilt oder kann man nur den Staat oder juristische Personen darauf belangen? Das GG ist wirkloch toll, man muss es nur konsequent anwenden. Dann fällt sofort auf, dass sogar die Schulpflicht gegen den besagten Art. 2 verstößt und es maximal ein SchulRECHT geben dürfte. Mir scheint als hätte die ganze BRD ihre eigene Grundlage nicht verstanden, was ich allgemein als ziemlich entwürdigend empfinde. |
| |||||||
| AW: Art. 2 GG und die elterliche Vorsorge Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Art. 2 GG und die elterliche Vorsorge Zitat:
|
| |||
| AW: Art. 2 GG und die elterliche Vorsorge Hier geht es nicht um therotisches Recht sondern um die praktischen Folgen für die Lebenswege von Menschen. Viele dieser Kinder brauchen eine Therapie und schaffen selbst danach kein selbstverantwortliches Leben. Ich frage hier nicht nach Interpretation, sondern finde die Folgen davon einfach nur erbärmlich! Da werden Kinder mit der Polizei in die Schule gezwungen und ihr meint tatsächlich, dass die höchst dankbar dafür sind und dann aus Steinen Häuser bauen? Was war denn der letztlich erst verurteilte U-Bahn-Schläger für einer und warum wird der schlagartig so aggressiv? Oder die immer jünger werdenden Amokläufer, was bringt sie dazu? Es geht hier um soziale Probleme und ein Recht welches diese verursacht! Bitte bedenkt doch mal, dass 40% unserer Mitbürger in Europa psychische Probleme von dem Alltagswahnsinn davon tragen und selbst die Psychologie machtlos dagegen ist, weil oft die rechtlichen Grundlagen fehlen oder von sog. Anwälten bis zur Unkenntlichkeit uminterpretiert werden. Vor allem aber ist eines klar, dass die Welt für die Kinder da ist und nicht für die Alten. Dies soll keine rechtliche, sondern eine gesellschaftliche Diskussion werden. Rechtsprechung, ja ich würde mich über einen Präzidenzfall wirklich mal freuen, aber ehe ein Richter mal selbstverantwortlich entscheidet, ohne ein Vergleichsurteil zu haben, vergehen Jahrzehnte. Tolle Selbstverantwortung und Interpretation, muss man wirklich mal betonen! |
| |||
| AW: Art. 2 GG und die elterliche Vorsorge @Rbecens: Dafür, dass du vorgibst das GG so gut zu kennen, hast du erstaunlich wenig Ahnung- nein, nahezu schon erschreckend wenig Ahnung. Sry, aber mehr fällt mir dazu nicht ein. Was sagen eigentlich die Kommentierungen zu Art. 6 II GG- da gehts doch um Eltern und son Kram? |
| |||
| AW: Art. 2 GG und die elterliche Vorsorge Los, jetzt ehrlich- wessen Doppel-Fake-Account ist das? |
| |||
| AW: Art. 2 GG und die elterliche Vorsorge Ich kenne mich mit Menschen aus nicht mit den Gesetzen.
__________________ Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht. GG Art. 20 Abs. 4 |
| |||
| AW: Art. 2 GG und die elterliche Vorsorge Zitat:
Zitat:
Zitat:
Hast Du nicht mehr als die 9. Klasse geschafft? Meinst Du, das wäre besser geworden ohne Schulpflicht?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| eltern, gg, kinder |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Elterliche Sorge bei Übersiedlung ins Ausland | Nachrichten: Familienrecht & Erbrecht | 21.05.2010 12:10 |
| §1626a) BGB gemeinsame Elterliche Sorge | Familienrecht | 01.11.2008 17:26 |
| Elterliche Verantwortung bei Rausschmiss | Familienrecht | 24.07.2008 22:07 |
| Familiengericht- elterliche Sorge - sexuelle Handlungen | Familienrecht | 26.01.2008 10:40 |
| Elterliche Aufsichtspflicht nicht überspannen! | Nachrichten: Verkehrsrecht | 05.11.2004 15:13 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios