Dies ist eine Diskussion zu Anzeige zurückschicken ??? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Anzeige zurückschicken ??? angenommen, mein Kind( sagen wir mal ca. 15 Jahre jung ) wäre von drei Unbekannten, gemeinsam mit einem Freund, " Abgezogen " worden. Nehmen wir mal an, ihm wurde sein Handy weggenommen. Wenn man Anzeige erstattet, gegen Unbekannte, kann man die zurückziehen ? Das Handy wurde vielleicht von einem anderen Freund erkannt und zurückgegeben. Dieser andere Freund kennt vielleicht die drei Übeltäter. Diesen möchte man vielleicht nicht mit hineinziehen. Was würde beim zurückziehen passieren und wäre es überhaupt möglich ? Danke für die vielleicht schnelle Antwort. |
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| AW: Anzeige zurückschicken ??? Eine Anzeige an sich kann man nicht zurücknehmen - gemeint ist offenbar, den Strafantrag zurückzunehmen. Mit der Anzeige wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet - es kann dennoch sein, dass die StA die Tat u.U. weiterverfolgt, obwohl der Strafantrag vom Geschädigten zurückgenommen wurde. Empfohlen wäre, bei der ermittelnden PI die im Beitrag genannten Umstände mit dem Freund vorzutragen - Weiterungen sind Sache der StA. |
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| AW: Anzeige zurückschicken ??? Zitat:
Räuberische Erpressung kann nicht nur, sondern muss von der StA weiterverfolgt werden. Die Verfolgung dieser Tat steht nicht im Belieben des Geschädigten. |
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| AW: Anzeige zurückschicken ??? Der Freund müsste als Zeuge angegeben werden. Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft wird diesen dann befragen. Wenn er weiß, wer die Tat begangen hat, dann hat er kein Recht die Aussage zu verweigern (sofern es nicht seine drei Brüder sind). Eine Falschaussage darf er natürlich auch nicht tätigen. Verschweigen wichtiger Umstände gilt als Falschaussage. Aber mal unter uns Chorknaben: wenn der Polizei nicht mitgeteilt wird, dass das Handy durch den Freund wieder aufgetaucht ist, so werden die Ermittlungen doch höchstwahrscheinlich sowieso nach einiger Zeit eingestellt ("ein Täter konnte nicht ermittelt werden"). Ich weiß gar nicht warum, denn eigentlich müsste das Handy problemlos auffindbar sein, wegen der IMEI-Nummer, die stets mitgesendet wird. Richtig wäre auf jeden Fall den Zeugen anzugeben, so dass die Täter ermittelt werden können. Raubüberfälle gehören sich einfach nicht und daher gehören die Blagen bestraft. Werden sowieso nach Jugendstrafrecht verurteilt und aller Wahrscheinlichkeit nach auch keinen Arrest kriegen (zumindest bei Erstverurteilung).
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Anzeige zurückschicken ??? Nachtrag: Clown hat recht! Auch den Ausführungen von 2much ist nichts mehr hinzuzufügen... |
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| AW: Anzeige zurückschicken ??? Wenn man nicht sagen möchte von wem das Handy zurückgekommen ist, wo sollte es dann denn wieder hergekommen sein? Wenn der Sohn diesen Freund nicht nennen wöllte? Der Freund es auch dem Sohn nicht sagen will und es wahrscheinlich über 10 Ecken zurückgegangen ist. ????? Keine Ahnung. Danke erstmal für die Antworten |
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