Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Anzeige zurückschicken ???

Dies ist eine Diskussion zu Anzeige zurückschicken ??? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 13:00
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, rigi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rigi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rigi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rigi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rigi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rigi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rigi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rigi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rigi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rigi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Anzeige zurückschicken ???

Hallo,

angenommen, mein Kind( sagen wir mal ca. 15 Jahre jung ) wäre von drei Unbekannten, gemeinsam mit einem Freund, " Abgezogen " worden. Nehmen wir mal an, ihm wurde sein Handy weggenommen.
Wenn man Anzeige erstattet, gegen Unbekannte, kann man die zurückziehen ? Das Handy wurde vielleicht von einem anderen Freund erkannt und zurückgegeben. Dieser andere Freund kennt vielleicht die drei Übeltäter. Diesen möchte man vielleicht nicht mit hineinziehen.
Was würde beim zurückziehen passieren und wäre es überhaupt möglich ?

Danke für die vielleicht schnelle Antwort.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 13:27
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 1.977
99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)  
AW: Anzeige zurückschicken ???

Eine Anzeige an sich kann man nicht zurücknehmen - gemeint ist offenbar, den Strafantrag zurückzunehmen.

Mit der Anzeige wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet - es kann dennoch sein, dass die StA die Tat u.U. weiterverfolgt, obwohl der Strafantrag vom Geschädigten zurückgenommen wurde.

Empfohlen wäre, bei der ermittelnden PI die im Beitrag genannten Umstände mit dem Freund vorzutragen - Weiterungen sind Sache der StA.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 14:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.943
95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)  
AW: Anzeige zurückschicken ???

Zitat:
Zitat von semmel76
Mit der Anzeige wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet - es kann dennoch sein, dass die StA die Tat u.U. weiterverfolgt, obwohl der Strafantrag vom Geschädigten zurückgenommen wurde.

Räuberische Erpressung kann nicht nur, sondern muss von der StA weiterverfolgt werden. Die Verfolgung dieser Tat steht nicht im Belieben des Geschädigten.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 14:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Anzeige zurückschicken ???

Der Freund müsste als Zeuge angegeben werden. Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft wird diesen dann befragen. Wenn er weiß, wer die Tat begangen hat, dann hat er kein Recht die Aussage zu verweigern (sofern es nicht seine drei Brüder sind). Eine Falschaussage darf er natürlich auch nicht tätigen. Verschweigen wichtiger Umstände gilt als Falschaussage.

Aber mal unter uns Chorknaben: wenn der Polizei nicht mitgeteilt wird, dass das Handy durch den Freund wieder aufgetaucht ist, so werden die Ermittlungen doch höchstwahrscheinlich sowieso nach einiger Zeit eingestellt ("ein Täter konnte nicht ermittelt werden"). Ich weiß gar nicht warum, denn eigentlich müsste das Handy problemlos auffindbar sein, wegen der IMEI-Nummer, die stets mitgesendet wird.

Richtig wäre auf jeden Fall den Zeugen anzugeben, so dass die Täter ermittelt werden können. Raubüberfälle gehören sich einfach nicht und daher gehören die Blagen bestraft. Werden sowieso nach Jugendstrafrecht verurteilt und aller Wahrscheinlichkeit nach auch keinen Arrest kriegen (zumindest bei Erstverurteilung).
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 14:55
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 1.977
99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)  
AW: Anzeige zurückschicken ???

Nachtrag: Clown hat recht!

Auch den Ausführungen von 2much ist nichts mehr hinzuzufügen...
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 15:59
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, rigi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rigi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rigi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rigi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rigi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rigi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rigi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rigi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rigi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rigi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Anzeige zurückschicken ???

Wenn man nicht sagen möchte von wem das Handy zurückgekommen ist, wo sollte es dann denn wieder hergekommen sein? Wenn der Sohn diesen Freund nicht nennen wöllte? Der Freund es auch dem Sohn nicht sagen will und es wahrscheinlich über 10 Ecken zurückgegangen ist. ????? Keine Ahnung.

Danke erstmal für die Antworten
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Anzeige Strafrecht / Strafprozeßrecht 23.09.2009 13:37
Anzeige gef. KV Strafrecht / Strafprozeßrecht 23.03.2009 00:37
Anzeige Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 28.10.2007 21:40
Anzeige Strafrecht / Strafprozeßrecht 19.05.2006 13:21
Anzeige? Strafrecht / Strafprozeßrecht 29.08.2005 17:12





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN