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Anzeige wegen Verleumdung & Beleidigung

Dies ist eine Diskussion zu Anzeige wegen Verleumdung & Beleidigung innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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  #1 (permalink)  
Alt 21.03.2012, 19:15
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Anzeige wegen Verleumdung & Beleidigung

Hallo,

Mann1 hat Mann2 zum heutigen Tage Mann2 2xangezeigt. Mann2 hat diese Tat aber nicht begannen. Mann2 hat jetzt genug und möchte Mann1 wegen Verleumdung anzeigen!

Bringt so eine Anzeige etwas?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.03.2012, 19:40
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AW: Anzeige wegen Verleumdung & Beleidigung

Ich würde es mal mit einer konkreten Sachverhaltsschilderung versuchen, hier kann keiner was mit anfangen.
Und wo soll hier überhaupt die Beleidigung sein?

Bitte mehr Infos!
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 21.03.2012, 20:11
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AW: Anzeige wegen Verleumdung & Beleidigung

Mann1 und Mann2 streiten sich zwecks kleinigkeiten und Mann1 sagt was zu Mann2 und Mann2 wieder zurück und Mann1 zeigt Mann2 an das er gesagt haben soll.. die 1. anzeige ließ man fallen.

Mann1 zeigt gegenüber den Kindern von Mann2 provokante Blicke. Die Kinder haben Angst von ihm, daraufhin hat eines der Kinder Mann1 gefragt, wieso er denn immer so böse guckt. Mann1 hat zum Kind scheiss kind gesagt. Daraufhin kam Mann2 raus und fragte was schon wieder ist und wurde etwas lauter ...
daraufhin hat mann1 sofort nur sich zum fenster zurückgezogen und geschrieen die Polizei zurufen.

Die kamen vorbei und haben die Anzeige entgegen genommen.
Mann2 hat die Polizei abgepasst und mit denen gesprochen. Dabei erfuhr er das Mann2 gedroht haben soll, ihn umzubringen. Die Zeugen von Mann2 können es dennoch nicht bestätigen und werden auch beschreiben wie es war.

Dennoch hat Mann2 es satt, diese Spielchen die Mann1 betreibt. Mann1 pöpelte Mann2 Kindern schon an, Abends ab 21h stampfen sie gegen den Boden, damit die Kinder von Mann2 wach werden, darunter befindet sich noch ein kleinkind unter 2jahre, die nicht sonderlich tief und fest schlafen.

Mann2 möchte diese Behauptungen die ihm, seiner Familie unterstellt werden endlich beiseite schaffen und er hat selber bei der 1. Anzeige ruhen lassen, keine Gegenanzeige gemacht und es ist sicherlich auch alles sehr kindisch.

Er möchte morgen wegen verleumdung eine anzeige erstatten.
Hoffe das reicht..
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  #4 (permalink)  
Alt 21.03.2012, 20:18
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AW: Anzeige wegen Verleumdung & Beleidigung

Verleumdung sehe ich nicht gegeben
Zitat:
§ 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
__________________
Zitat:
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  #5 (permalink)  
Alt 21.03.2012, 20:20
Boardneuling
 
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AW: Anzeige wegen Verleumdung & Beleidigung

Also kann man gegen solche Witzbolde nichts unternehmen???
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  #6 (permalink)  
Alt 21.03.2012, 20:35
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AW: Anzeige wegen Verleumdung & Beleidigung

Zitat:
Zitat von MellaBella Beitrag anzeigen
Also kann man gegen solche Witzbolde nichts unternehmen???
Man könnte aufhören sich darauf einzulassen. Bei Lärmbelästigung ein Lärmprotkoll führen und beim Vermieter beschweren, gegebenenfalls Miete mindern.
Man kann natürlich immer ne Gegenanzeige machen, rauskommen wird ziemlich sicher nix
__________________
Zitat:
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  #7 (permalink)  
Alt 21.03.2012, 20:53
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AW: Anzeige wegen Verleumdung & Beleidigung

Wegen Lärm hat sich das jetzt erledigt seit einem Monat, nachdem Mann2 die Polizei rief. Aber die Kinder von Mann2 fühlen sich bedroht, denn tag ein tag aus, schaut mann1 aus dem Fenster und wenn ein Kind von Mann2 in die Schule geht, mann1 auch ein Kind in die Schule bringt, hat das Kind von Mann2 Angst da er meistens hinter ihm läuft, ihn böse anschaut.

Die Kinder von Mann2 haben einfach nur noch Angst, obwohl sie ja am allerwenigsten mit den Streit von Mann2 zutun haben
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  #8 (permalink)  
Alt 21.03.2012, 21:10
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AW: Anzeige wegen Verleumdung & Beleidigung

Zitat:
denn tag ein tag aus, schaut mann1 aus dem Fenster und wenn ein Kind von Mann2 in die Schule geht, mann1 auch ein Kind in die Schule bringt,
Aus dem Fentster schauen ist nicht strafbar. Auch "böse schauen" ist nicht strafbar.

Auch das Mann 1 sein Kind zur selben Zeit zur Schule bringt, wie Mann 2 ist nicht strafbar.

Zitat:
hat das Kind von Mann2 Angst da er meistens hinter ihm läuft, ihn böse anschaut.
Wie geht das denn? Da müßte ja mindestens einer Augen im Hinterkopf haben (oder rückwärts laufen)
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cheers, JHS
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  #9 (permalink)  
Alt 21.03.2012, 21:12
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AW: Anzeige wegen Verleumdung & Beleidigung

Na ja, ich versteh das und, aus mütterlicher Sicht, würde mich das auch ärgern. Nur kann man gegen böse gucken rein gar nichts machen.

Ich würde mal versuchen es mit ignorieren zu probieren. Wie alt sind denn die Kinder?
Vielleicht könnte man sie auch ein Stück begleiten, wenn der Kerl immer zu bestimmten Zeiten da ist. Und ihnen einfach erklären, das manche Menschen einfach nicht so nett sind wie andere, sie deswegen aber keine Angst haben müssen. Sie sollen ihn gar nicht angucken und wenn er mal was anderes macht als gucken, dann sollen sie es Mama und Papa erzählen
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  #10 (permalink)  
Alt 21.03.2012, 23:24
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AW: Anzeige wegen Verleumdung & Beleidigung

Es ist immer wieder hilfreich, ein Protokoll zu schreiben.
Also wann ist was passiert. Dazu Zeugen benennen, datum, Uhrzeit und auch das subjektive Empfinden mit Vergleiche.

Sollte es nochmal Ärger geben, kann so ein Protokoll sehr hilfreich sein.
Wenn nicht, hilft es immer noch, um mit sich selbst ins reine zu kommen. Man sieht das ganze nach den ersten Seiten einfach viel lockerer.
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