Dies ist eine Diskussion zu § 111 owig ? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Angenommen Person A war mit ein paar Freunden Kaffeetrinken, als die Polizei eine Personalienkontrolle durchführte. Natürlich gab Person A einen falschen Namen + Adresse an . Person A sieht garnicht ein das sie beim Kaffeetrinken ihre Personalien abgeben muss. Jedenfalls hat die Polizei irgendwie den richtigen Namen rausbekommen ! ??? Wie geht Person A jetzt am beten dagegen vor ?Im Schreiben der Polizei steht , das siel Person A anhören will weil sie gegen §111 und §111 owig verstoßen hat. MFG Freiheit stirbt mit Sicherheit |
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| AW: § 111 owig ? Zitat:
Sollte es nicht zutreffend gewesen sein, dass A etwas zu verbergen hatte, so sollte auch diese Angabe im Vortrag nicht fehlen. |
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| AW: § 111 owig ? Also Person A hatte nichts zu verbergen. Es lag keine Straftat vor. Wie gesagt , Person A wollte nur einen Kaffee trinken . |
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| AW: § 111 owig ? Achja . Staatsschutz und Mega Einheiten waren auch mit dabei ! Also kann Person A aussagen das sie aus Angst so handelte ? |
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| AW: § 111 owig ? Trägt A diesen Sachverhalt schlüssig und ohne Emotionen vor, so lenkt die Polizei ggf. ein und A kommt ggf. mit einer Verwarnung davon. A sollte daran denken, dass auch die Polizei nur ihre Arbeit macht und A bestimmt nicht grundlos nach den Personalien fragte. Dass zumindest ein Verdacht entstehen kann, wenn eine offenbar unbescholtene Person falsche Personalien angibt, ist ebenso nachvollziehbar, oder? Natürlich kann A auch sagen, dass sie aus Angst falsche Angaben machte - nur klingt es nicht sehr logisch, wenn sie gleichzeitig angibt unbescholten zu sein... |
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| AW: § 111 owig ? Zitat:
Wieso ist die Begehung einer OWi "natürlich"? Dass A das nicht einsieht, ist As persönliches Pech. |
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| AW: § 111 owig ? Zitat:
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| AW: § 111 owig ? Verstoß gegen das versammlungsgesetz ist schlimmer wie eine owig ! |
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| AW: § 111 owig ? Verstöße gegen das Versammlungsgesetz können auch "nur" Ordnungswirigkeiten sein und müssen daher nicht unbedingt (schlimmere) Straftaten darstellen. Zitat:
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