
25.01.2009, 18:05
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 4.549
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| AW: schulden Es gilt so ziemlich alles wenn man damit plausibel einen Darlehensvertrag beweisen kann ;-)
Beweis ist das abheben nicht, aber ein Indiz dafür. Weiterhin ist ja unklar was unter dem einseitigen Schriftverkehr zu verstehen ist. |