
25.01.2009, 18:00
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Beiträge: 2
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| AW: schulden gälte das einfache abheben vom konto als beweis, wenn das geld nicht überwiesen sondern bar ausgezahlt worden wäre?
gälte auch ein einseitiger schriftverkehr von seiten der person b z.b. übers internet?
vielen lieben dank. |