Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

2/3 Mehrheit Problem

Dies ist eine Diskussion zu 2/3 Mehrheit Problem innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 04:13
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, AnonymusII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AnonymusII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AnonymusII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AnonymusII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AnonymusII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AnonymusII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AnonymusII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AnonymusII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AnonymusII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AnonymusII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
2/3 Mehrheit Problem

Gibt es eine juristische Grundlage für die Berechnung einer 2/3 Mehrheit?

Nehmen wir an in einem Verein sind 14 stimmberechtigte Mitglieder. Für einen Beschluss, bedarf es einer 2/3 Mehrheit. Rechnerisch ergibt dies 9,333 Stimmen. Nun kann ich das mathematisch betrachten und echt runden, so dass ich auf 9 Stimmen komme. Ist das so? Das würde heißen, dass die 0,333 Stimmen gleich null zählen.
Oder wird generell aufgerundet, dass man sagt man braucht 10 Stimmen für den Beschluss?

Kann mir derjenige, der mir Antwortet auch bitte sagen woher er das weiß? Quelle oder ähnliches, "ich bin Jurist und ich weiß das" reicht mir aber theoretisch auch vollkommen.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 07:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.877
98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: 2/3 Mehrheit Problem

Ich würde es mit der reinen Logik klären: 9 Stimmen von 14 sind keine 2/3-Mehrheit (weil 1/3 Stimme fehlt).

Na, vielleicht kennt jemand noch eine andere Quelle...
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 11:12
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, AnonymusII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AnonymusII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AnonymusII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AnonymusII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AnonymusII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AnonymusII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AnonymusII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AnonymusII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AnonymusII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AnonymusII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: 2/3 Mehrheit Problem

meine Logik und meine Mathematik sagt, dass 0,333 abgerundet wird. Es ist doch Schwachsinnig mit drittel Stimmen zu rechnen, oder?
Mehrheit ist meiner Meinung nach in dem Wort 2/3 Mehrheit nur eine mathematische Definition, die besagt, dass mehr als 50 prozent gebraucht werden.
2/3 Mehrheit heißt dann für mich: man braucht 2/3 der Stimmen und es ist eine Mehrheit, wobei der erste Teil den zweiten schon impliziert.

Man könnte aber vielleicht denken man braucht mehr(Mehrheit) als 2/3 der Stimmen. Das aber würde sich mit "Unter der Zweidrittelmehrheit versteht man die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln aller Stimmen (mindestens 66,6 %)" (Zitat Wikipedia) widersprechen, weil man braucht "mehr" als 2/3. Das schließt den Fall, dass 2/3 vorhanden sind also z.B 10 von 15 aus.

wie wird gerundet? Wird tatsächlich gar nicht gerundet? Es muss soetwas wie eine Definition diesbezüglich geben!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 11:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.877
98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18877 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: 2/3 Mehrheit Problem

Es geht hier aber nicht um Mathematik, sondern um das Erreichen eines Stimmenanteils. Und der ist mit 9 von 14 eben nicht erreicht.

"Rundung" ist in der Mathematik ein Verfahren, das auch nur nach Absprache verwendet werden darf, nicht immer.

Wenn Du im BGB nachliest, steht zu Mehrheiten beispielsweise §33 BGB "drei Viertel der abgegebenen Stimmen" nun sind aber 9 von 14 nicht zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, sondern eben ein kleines Bisschen weniger. Und der, der etwas will, muss die Bedingungen dafür erfüllen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 14:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 48
Beiträge: 2.812
97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)  
AW: 2/3 Mehrheit Problem

Zitat:
Zitat von AnonymusII Beitrag anzeigen
Man könnte aber vielleicht denken man braucht mehr(Mehrheit) als 2/3 der Stimmen. Das aber würde sich mit "Unter der Zweidrittelmehrheit versteht man die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln aller Stimmen (mindestens 66,6 %)" (Zitat Wikipedia) widersprechen, weil man braucht "mehr" als 2/3. Das schließt den Fall, dass 2/3 vorhanden sind also z.B 10 von 15 aus.

wie wird gerundet? Wird tatsächlich gar nicht gerundet? Es muss soetwas wie eine Definition diesbezüglich geben!
Schwachsinn? Logik? Mathematik?

Welche Definition brauchts denn noch? Mindestens 2/3 sind eben 2/3 oder mehr. 9 von mehr als 13 abgegebenen Stimmen sind mindestens eine zu zu wenig. Runden braucht man da gar nichts.
Das Wort "mindestens" heißt im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch doch üblicherweise "genau soviel oder mehr als ...". Damit wäre auch der Fall 10 von 15 Stimmen eindeutig als "Zweidrittelmehrheit erreicht" anzusehen.

Ja und mein Wissen (oder das, was ich dafür halte) hab ich diesbezüglich aus der 10-klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule der DDR und noch daher das Deutsch seit längerem meine Mutter- und Umgangsprache ist.

Da man aber eigentlich immer runden darf, wann und wie man gerade lustig ist, Haupsache es kommt das richtige Ergebins raus, könnte man dem Verein auch empfehlen, in seiner Satzung solche Details genau und detailiert festzuschreiben.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
2/3 mehrheit

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Formen der Mehrheit, Enthaltungen Staats- und Verfassungsrecht 26.07.2011 14:15
Welche Mehrheit für neue Heizung? Immobilienrecht 17.05.2011 10:38
Mehrheit laut Mitarbeitervertretungsgesetz Arbeitsrecht 26.09.2008 09:23
Tateinheit/-mehrheit Strafrecht / Strafprozeßrecht 28.02.2008 12:03
Mit knapper Mehrheit für Studiengebühren Nachrichten: Wissenschaft 18.05.2006 16:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN