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Vorladung wegen Stalking

Dies ist eine Diskussion zu Vorladung wegen Stalking innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung

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Alt 09.05.2008, 18:00
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Vorladung wegen Stalking

Angenommen Person A und B trennen sich nach X Jahren Beziehung. Danach wurde kein Kontakt mehr aufgenommen. Nun flattert Person A eine Vorladung ins Haus. Person B hat Person A wegen Stalkings angezeigt.

Wie ist nun die Rechtslage, muss Person B nicht beweisen das Person A sie aktiv belästigt und dafür Beweise vorlegen und in wie weit ist es sinnvoll bereits zur Anhörung mit Anwalt zu erscheinen?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.05.2008, 18:18
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AW: Vorladung wegen Stalking

Mann muss einer polizeilichen Vorladung nicht nachkommen oder kann seine Aussage verweigern,

wenn B dann doch so hartnäckig ist und eine Klage anstrebt, kann man sich immer noch einen Anwalt nehmen.
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~ Sokrates ~
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  #3 (permalink)  
Alt 22.05.2008, 12:23
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AW: Vorladung wegen Stalking

Zitat:
Zitat von scorpion-c
Angenommen Person A und B trennen sich nach X Jahren Beziehung. Danach wurde kein Kontakt mehr aufgenommen. Nun flattert Person A eine Vorladung ins Haus. Person B hat Person A wegen Stalkings angezeigt.

Wie ist nun die Rechtslage, muss Person B nicht beweisen das Person A sie aktiv belästigt und dafür Beweise vorlegen und in wie weit ist es sinnvoll bereits zur Anhörung mit Anwalt zu erscheinen?
B muss gar nichts beweisen. Der Staat muss es, wenn er seinen Strafanspruch durchsetzen will.
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