Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Unterschied

Dies ist eine Diskussion zu Unterschied innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 10:36
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 49
Keine Wertung, cosmos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cosmos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cosmos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cosmos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cosmos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cosmos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cosmos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cosmos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cosmos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cosmos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Unterschied

Eine Frage zu meiner Weiterbildung.

Was ist eine Amtsinspektorin und was ist eine Urkundsbeamtin.
Kann eine die andere überholen in der Laufbahn und welcher
Dienstgrad ist höher.

Danke für die Auskunft
Cosmos
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 22:36
JHS JHS ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.946
100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)  
AW: Unterschied

"Urkundsbeamter" ist kein "Dienstgrad", sondern ein Tätigkeitsfeld.

Amtsinspektor ist die höchste Amtsbezeichnung im mittleren Dienst. Ich Bereich der Justiz z.B. (nicht identisch in allen Bundesländern)

(Justizsekretär = JS)
Justizobersekretär = JOS
Justizhauptsekretär = JHS (Hups... )
Justizamtsinspektor = JAI

--> dann weiter mit "gehobenem Dienst".

Oberamtsinspektor (OAI)

Alle von den o.g. könnten theo. mit der Funktion des Urkundsbeamten betraut sein.

Genauso wie ein:

Arzt
Oberarzt
Ltd. Oberarzt
Chefarzt

die Funktion eines Narkosearztes ausüben kann.
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
wo ist der Unterschied Strafrecht / Strafprozeßrecht 28.10.2011 03:30
Unterschied zw. 565 BGB und 581 Mietrecht 22.07.2010 16:45
Unterschied §107 / §110 Allgemeines Forum für Jurastudenten 09.09.2008 10:56
was ist der Unterschied? Erbrecht 07.11.2007 15:47
Unterschied §119(2) und §434 Für Erstsemester und Anfangssemester 07.11.2006 10:22





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN